Gesetz für den Handel mit Brennstoffemissionen: Änderungen beschlossen
- Mehr Versteigerungsvolumen und geringere Preisanstiege: Im Zuge der Überarbeitung des Gesetzentwurfs wurden weitere Anpassungen vorgenommen: Das Versteigerungsvolumen soll gegenüber der ursprünglichen Planung um rund 20 Prozent steigen. Gleichzeitig werden die Preisaufschläge für Nachkauf- und Überschussmengen reduziert. Statt eines Anstiegs um fünf Euro sind nun jeweils drei Euro vorgesehen. Darüber hinaus sollen die von Unternehmen gegenüber der Energiebörse EEX und dem Clearinghaus ECC zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen sinken.
- Entlastungen nach Schwierigkeiten bei den bisherigen Versteigerungen: Die Versteigerungen im laufenden Jahr waren unter anderem durch eine hohe Nachfrage, geringe Zuteilungsmengen und erhebliche Anforderungen an die Sicherheitsleistungen geprägt. Die beschlossenen Anpassungen sollen dazu beitragen, diese Herausforderungen im Jahr 2027 abzumildern und die Teilnahme am nationalen Emissionshandel planbarer zu gestalten.
- Preiskorridor bleibt bestehen: Der bisherige Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat beziehungsweise Tonne CO₂ soll auch 2027 fortgeführt werden. Für Nachkaufmengen steigt der Preis von derzeit 70 Euro auf 73 Euro. Für Überschussmengen erhöht er sich von 68 Euro auf 71 Euro.
Mehr Informationen: Artikel „Nationales Emissionshandelsgesetz”