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Wo finden Sie konkrete Zahlen zu Gehältern in Ihrer Branche? Wer hat Daten darüber, in welchen Berufen und Tätigkeiten welche Vergütungen bezahlt werden? Wann gilt der Tarifvertrag gar nicht und Sie können sich an den üblichen Gehältern orientieren und frei entscheiden?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto. Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung von Über- und Mehrarbeit einzelvertraglich zu regeln. Da im Gesetz lediglich die Obergrenze für die maximal zulässige Mehrarbeit festgelegt ist, sind einzelvertragliche Vereinbarungen umso wichtiger.
Bei der Lohnfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird sie also zwangsweise durchgeführt. Hier finden Sie Informationen über das Erstattungsverfahren bei Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit.
Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Seit dem 1. Juli 2021 beläuft sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.259,99 Euro. Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich dieser Betrag. Die derzeit geltenden genauen Freigrenzen können Sie der Tabelle des Bundesministeriums der Justiz zur Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung entnehmen.
Unter Gratifikationen versteht man Sonderzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.