Nr. 125755
HRB

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaft

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Personen), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Im Folgenden wird das für beide Gesellschaftsformen geltende Recht erläutert.

Gesellschaftszweck

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist hierarchisch organisiert. Oberstes Organ sind die Gesellschafter. Sie bestimmen im Rahmen des Gesellschaftszwecks die Politik des Unternehmens. Ihre Beschlussfassung findet in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren statt. Dabei wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorsehen.

Kapitalgesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen. Leitbild des Aktiengesetzes ist die börsennotierte Aktiengesellschaft mit gestreutem und damit anonymem Aktionärskreis. Aktiengesellschaften sind durch das Aktiengesetz relativ strengen Regeln unterworfen. Neben der börsennotierten AG mit gestreutem Aktionärskreis ist auch die Gründung einer sogenannten "Kleinen AG" möglich.

Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht