Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

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Sie sind aktuell arbeitslos und wollen sich selbständig machen?

Mit dem Gründungszuschuss kann die Agentur für Arbeit den Sprung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) in die Selbständigkeit fördern. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Startphase der Existenzgründung. Ein großer Vorteil: Der Zuschuss ist steuerfrei und muss im Anschluss nicht zurückgezahlt werden. Doch Achtung, das Zuschussprogramm ist eine Ermessensleistung der Argentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 93 des Sozialgesetzbuch III.

Wer kann einen Antrag stellen?

ALG I-Empfänger mit einem Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Die Antragstellung ist ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit möglich.
Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Was ist noch zu beachten?

  • Der Antrag ist vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die anschließend den personalisierten Antragsvordruck ausfertigt.
  • Der Gründungszuschuss kann längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente gezahlt werden.
  • Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt:
  • 1. Phase - sechs Monate: Zur Sicherung des Lebensunterhalts wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) plus 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.
  • 2. Phase - weitere neun Monate: Eine Monatspauschale von 300 Euro kann als Zuschuss zur sozialen Absicherung direkt bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Nachweis einer intensiven Geschäftstätigkeit und eine hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten sind erforderlich.
Rechnen Sie hier die Höhe dea Anspuchs auf Arbeitsloseng I aus: Selbstberechnungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Voraussetzungen

  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit.
  • Gründung muss im Haupterwerb erfolgen und einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
  • Der Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung muss über eine fachkundige Stelle erfolgen.

Wer kann die Stellungnahme ausfertigen?

  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Organisationen (zum Beispiel Architekten-, Ingenieurkammer),
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Unternehmensberater,
  • örtliche Wirtschaftsförderung.
Bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit abstimmen, von welcher fachkundigen Stelle die erforderliche Stellungnahme akzeptiert wird.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Stellungnahme?

Nachdem Sie die personalisierten Antragsformulare von der Agentur für Arbeit erhalten haben, reichen Sie uns postalisch oder per E-Mail folgende Unterlagen (vollständig):
  • personalisierter Originalantrag der Agentur für Arbeit (Vordruck „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ unterzeichnet von dem Antragstellenden sowie der Vordruck: „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Gründung“).
  • Aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beziehungsweise der Geschäftsidee (mindestens aus fünf bis sechs Seiten).
  • Privater Finanzbedarf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.
  • Umsatz- und Liquiditätsvorschau für die ersten drei Jahre, das erste Jahr (mindestems zwölf Monate) mit monatlicher Vorschau.
  • Tabellarischen Lebenslauf.
  • Nachweis der fachlichen Eignung: Zeugnisse, Arbeitszeugnisse und Genehmigungen.
  • Falls erforderlich, die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe/n. 
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit circa eine bis zwei Wochen für die Prüfung und anschließende Ausfertigung der Stellungnahme. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Im Online-Tool, Gründungswerkstatt Hessen, können Sie kostenfrei und mit Unterstützung Ihren Businessplan erstellen. Rechts unter 'weitere Informationen' finden Sie ebenfalls hilfreiche Tipps zur Businessplan-Erstellung.

Kosten der fachkundigen Stellungnahme

Für den Aufwand der Prüfung des Gründungsvorhabens und die anschließende Ausfertigung der Stellungnahme stellt die IHK Darmstadt eine Gebühr in Rechnung:
  • Für künftige IHK Mitglieder (gewerblich) in Höhe von 120 Euro (inklusive Umsatzsteuer),
  • für Freiberufler 150 Euro (inklusive Umsatzsteuer).
Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die Ausfertigung der Stellungnahme.

Sie erhalten Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld (ALG)-II Bezieher können bei ihrer Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld gefördert werden. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG-II vom Jobcenter beziehungsweise der ARGE (Sozialamt und Agentur für Arbeit) bezahlt. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Den Gründungszuschuss können ALG-II Empfänger allerdings in der Regel nicht erhalten.
ARGEN und Jobcenter gewähren im Rahmen von Einstiegsgeld ergänzend zum ALG-II in der Regel für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten die Hälfte der ALG-II-Regelleistung als Zuschuss. Grundsätzlich kann Einstiegsgeld für maximal 24 Monate bewilligt werden.
Wichtig: Überzeugen Sie Ihren Fallmanager von der beabsichtigten Selbständigkeit, denn einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht!
Anders als beim Gründungszuschuss ist für die Beantragung von Einstiegsgeld vom Gesetzgeber keine Stellungnahme bzw. Vorlage eines Unternehmenskonzeptes bzw. Businessplans vorgeschrieben. Allerdings verlangen ARGEN und Jobcenter häufig dessen Erstellung und Prüfung (Stellungnahme).
Die IHK Darmstadt kann bei Anträgen auf Einstiegsgeld mangels gesetzlicher Grundlage grundsätzlich keine Stellungnahme zum Unternehmenskonzept abgeben.
Mögliche Anlaufstellen, die für die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes in Frage kommen, finden Sie oben unter dem Punkt "Wer kann die Stellungnahme erstellen?" oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Wirtschaftsförderung.