Gründung und Steuern
Steuerliche Erfassung: Angaben für das Finanzamt
Gewerbeanmeldung
Jede selbstständige Tätigkeit ist beim örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird – auch wenn ein bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird.
Das Gewerbeamt informiert automatisch alle relevanten Behörden, wie beispielsweise das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer (oder Handwerkskammer), das Amtsgericht (für das Handelsregister), das Statistische Landesamt und das Gewerbeaufsichtsamt.
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung sowie ein Erklärvideo finden Sie hier.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt
Über den Eingang der Gewerbeanmeldung unterrichtet das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt auch das zuständige Finanzamt. Dennoch ist umgehend zusätzlich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über die Plattform ELSTER.de auszufüllen. Diese Angaben gehen über die Auskünfte, die das Gewerbeamt gemeldet hat, weit hinaus. Die Informationen helfen dem Finanzamt unter anderem dabei, die Grundlagen für die Besteuerung korrekt zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Gewerbetreibenden oder Freiberufler selbstständig innerhalb eines Monats nach Beginn ihrer Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und elektronisch über die Plattform ELSTER.de an das Finanzamt übermitteln.
Es ist wichtig, den Fragebogen rechtzeitig abzugeben, da das Finanzamt im Anschluss eine Steuernummer und bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergibt. Die Steuernummer wird unter anderem benötigt, um erste Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis auszustellen.
Es ist wichtig, den Fragebogen rechtzeitig abzugeben, da das Finanzamt im Anschluss eine Steuernummer und bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergibt. Die Steuernummer wird unter anderem benötigt, um erste Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis auszustellen.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.