Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn mehrere Personen ein kleingewerbliches oder freiberufliches Unternehmen starten, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Ein besonderes Augenmerk ist auf bestehende Haftungsrisiken, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Regelungen zur Gewinnverteilung zu werfen.