Globalisierung
Internationale Fachkräfte finden
Trotz guter Bildungschancen und hoher Lebensqualität: Deutschland ist bei ausländischen Fachkräften wenig beliebt. Doch deutsche Unternehmer sind mehr und mehr auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Wenn Sie ausländische Mitarbeiter einstellen wollen: Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen und Broschüren.
1. Rechtliche Voraussetzungen
Allgemeine Grundlage
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht verschiedene Aufenthaltstitel vor, die eine Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Der Quick-Check auf der Seite „Make it in Germany“ hilft Ihnen bei der Rekrutierung und Integration von internationalen Fachkräften oder Auszubildenden. Prüfen Sie hier Ihre Möglichkeiten.
Fachkräfte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU und EWR)
Staatsangehörige aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und dürfen ohne besondere Genehmigung eine Beschäftigung aufnehmen (Freizügigkeitsrecht).
Fachkräfte aus Drittstaaten
Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Visum), einen legitimen Aufenthaltszweck und eine gesicherte Finanzierung. Staatsangehörige aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, dem Vereinigten Königreich, Nordirland und Südkorea können den Aufenthaltstitel auch nach der Einreise in Deutschland beantragen. Bei geplanter schneller Arbeitsaufnahme empfiehlt sich die Beantragung vor der Einreise. Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vorab ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland beantragen.
2. Erfolgreich internationale Fachkräfte rekrutieren
- Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Arbeitgeberservice und lassen sich zum Thema Fachkräfteeinwanderung beraten.
- Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeige in der „Make it in Germany“-Jobbörse, um internationale Fachkräfte gezielt anzusprechen.
- Im Rahmen von Rekrutierungs- oder Förderprojekten können interessierte Unternehmen bei der Suche nach der passenden Fachkraft unterstützt werden.
- Registrieren Sie sich im „UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung“
- Nutzen Sie den Matching-Service „UBAconnect“
Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Januar 2026 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei Anwerbung aus dem Ausland auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen "Faire Integration" hinzuweisen.
Erfolgsfaktor Sprache
Da es je nach Zielgruppe und Bedarfe unterschiedliche Angebote gibt, empfiehlt es sich, im ersten Schritt mit der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem Arbeitgeber-Service Kontakt aufzunehmen, um Fördermöglichkeiten abzustimmen.
Deutschkenntnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Integration:
- BAMF Berufssprachkurse (BSK)
- Integrationskurse
- Bundesagentur für Arbeit - Sprachförderung und Migration
- Make it in Germany – Übersicht Deutschkurse
Nach der Einstellung
- Unterstützung beim Umzug: Internationale Fachkräfte ziehen oft über weite Strecken um. Begleiten Sie den Start aktiv.
- Benennen Sie Ansprechpersonen oder Pat/-innen im Betrieb.
- Willkommenskultur: Eine offene Betriebskultur fördert das Ankommen und die Motivation.
- Tipps zum Onboarding internationaler Fachkräfte über das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)
Weitere Informationen der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar zu dieser Thematik:
- Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen prüfen
- Ausländische Existenzgründer
- Informationspflicht bei der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern: Faire Integration
- Exkurs: Wer darf eigentlich grundsätzlich in Deutschland arbeiten?