Fristablauf

Corona-Wirtschaftshilfen: Jetzt müssen die Schlussabrechnungen eingereicht werden!

Am 30. September endet die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen. Daran erinnert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit einer Pressemitteilung.
1. August 2024
Schild Wegen Corona geschlossen
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Falls Sie Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, sollten Sie spätestens bis zum 30. September 2024 Ihre Schlussabrechnung einreichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und gewährte Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert werden, sofern diese nicht bis zum Fristende vorliegen.
Durch die fristgemäße Einreichung können Sie diese negativen Konsequenzen vermeiden. Fehlende Unterlagen sollten erforderlichenfalls schnellstmöglich zusammengestellt und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung unterstützt werden.
Weiterführende Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Jens-Uwe Lalk
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Automotive, Gründung, Fördermittel