Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor Fake-Rechnungen

Sollten Sie eine Rechnung der Firma “Sixtus Software” über 1.381,70 Euro erhalten haben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Wie Sie darauf reagieren sollten, erfahren Sie hier.
27. November 2025
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt aktuell vor täuschend echt wirkenden Fake-Rechnungen der Firma SIXTUS SOFTWARE aus Emmen (Niederlande). Zahlreiche Unternehmen erhalten dabei Forderungen über jeweils 1.381,70 Euro für angebliche Leistungen – meist ohne konkrete Beschreibung. Falls eine „Leistung“ angegeben ist, handelt es sich lediglich um die URL des Empfängers.
Die zugehörigen E-Mails, unterzeichnet von „Oleh Starenkov“ oder „Alexander Hoffmann“, bleiben vage und beziehen sich pauschal auf angebliche Richtlinien zum Schutz geistigen Eigentums. Auffällig unprofessionell: Auf der Rechnung selbst ist als Kontaktadresse lediglich „email protected“ angegeben.
Diese Rechnungen sind unberechtigt. Entsprechende Leistungen wurden nicht erbracht, die Versender der Rechnungen machen somit Forderungen ohne Rechtsgrund geltend. Wer eine solche Rechnung erhält, sollte den geforderten Betrag nicht zahlen. Wer bereits den geforderten Betrag überwiesen hat, sollte versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen oder die Rückforderung bei der niederländischen Empfängerbank (GoDutch) anmelden.
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht