Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Ergebnisse eines Praxis-Checks zu geplanten Änderungen der Gewerbeabfallverordnung vorgestellt. Geplant sind unter anderem einheitliche PDF-Vorlagen zur Dokumentation gewerblicher Abfälle.
12. Juni 2025
Mit der jetzt beschlossenen Novelle der Gewerbeabfallverordnung soll der Vollzug gestärkt, die Kontrolle verbessert und das Recyclingpotenzial gewerblicher Abfälle konsequenter ausgeschöpft werden. Ziel ist es, die Verordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten – insbesondere mit Blick auf die getrennte Sammlung und die Vorbehandlungspflicht.
Die im Jahr 2017 neu gefasste Verordnung wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes evaluiert („UBA-Texte 47/2023“). Das Ergebnis: Die Verordnung hat wichtige Impulse gesetzt, konnte ihre Wirkung jedoch noch nicht vollständig entfalten. Grund dafür sind unter anderem Unklarheiten im Verordnungstext, mangelnde Umsetzung in der Praxis und Vollzugsdefizite.
Die Novelle adressiert diese Punkte mit einer Reihe konkreter Maßnahmen, darunter:
  • Kennzeichnungspflichten für Sammelbehälter
  • Getrennthaltungspflichten für asbesthaltige Abfälle
  • Einbindung von Sachverständigen bei der Prüfung der Getrenntsammlung
  • Behördliche Überwachungspläne
  • Wegfall der 90-Prozent-Ausnahme von der Vorbehandlungspflicht
  • Elektronisches Register für Vorbehandlungsanlagen
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Betreiber energetischer Verwertungsanlagen
Der Referentenentwurf wurde im April 2024 zur Anhörung vorgelegt, im November vom Bundeskabinett beschlossen und Anfang 2025 an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Die Verordnung wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Bundesrats-Drucksache und weitere Informationen finden Sie hier:
Özgür Pektas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik