Neuerungen im SEPA-Überweisungsverkehr

Am 9. Oktober tritt eine Vorgabe der Europäischen Union in Kraft, die Auswirkungen auf den Überweisungsverkehr mit Einzelüberweisungen und Echtzeitüberweisungen haben wird. Wesentliche Neuerung ist die Einführung der „Verification of Payee“ (VoP). Sie soll die Sicherheit im Überweisungsverkehr erhöhen. In diesem Beitrag beantworten wir nicht nur wichtige Fragen, sondern zeigen auch konkrete Handlungsempfehlungen auf.
2. September 2025

Was ist die Verification of Payee (VoP)?

Die VoP ist ein zusätzlicher Service bei Überweisungen innerhalb der EU, der die Sicherheit im Überweisungsverkehr erhöhen soll. Hierzu wird die Kombination aus eingegebenem Empfängernamen und IBAN mit den Daten der Empfängerbank abgeglichen. Die Prüfung dauert wenige Sekunden; das Ergebnis der Empfängerprüfung wird in Form einer Ampel dokumentiert:
  • Grün („Match“):
    Die eingegebenen Empfängerinformationen (Kombination aus Empfängername und IBAN) stimmen mit den Informationen bei der Empfängerbank überein.
  • Gelb („Close Match“):
    Die eingegebenen Empfängerinformationen (Kombination aus Empfängername und IBAN) stimmen mit den Informationen bei der Empfängerbank nahezu überein (leichte Abweichung / Tippfehler, etc.)
  • Rot („No Match“):
    Die eingegebenen Empfängerinformationen (Kombination aus Empfängername und IBAN) stimmen mit den Informationen bei der Empfängerbank nicht überein.
  • Grau („No Response“):
    Die eingegebenen Informationen konnten aus technischen Gründen nicht überprüft werden.

Welche Auswirkungen hat das Ergebnis für die Freigabe der Überweisung?

Das Ergebnis der VoP zeigt dem Zahlungspflichtigen, ob dessen Informationen mit Daten der Empfängerbank übereinstimmen. Falschüberweisungen sowie damit verbundene Betrugsfälle sollen somit minimiert werden.
Wichtig: Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung entscheidet der Zahlungspflichtige nach der Prüfung, ob die Überweisung ausgeführt werden soll oder nicht. Selbst bei „No Match“ oder „Close Match“ kann der Zahlungspflichtige die Überweisung autorisieren, trägt dann im Betrugsfall aber das Haftungsrisiko.

Gilt VoP für alle SEPA-Überweisungen?

Ja, VoP gilt für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen. SEPA-Lastschriften sind dagegen nicht betroffen.

Was kostet der neue VoP-Service?

Der Service ist ab 9. Oktober 2025 verfügbar und muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Muss die VoP in jedem Fall durchgeführt werden?

Als Nicht-Verbraucher gibt es die Möglichkeit, bei Sammelüberweisungen (beispielsweise EBICS-Dateien) auf die Empfängerüberprüfung zu verzichten. In diesem Fall haftet bei Falschüberweisungen das zahlende Unternehmen. Bei Einzelüberweisungen muss die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden.

Welche Probleme könnten sich ergeben?

Wenn Sie als Unternehmen Rechnungen schreiben, die Ihre Kundschaft überweisen muss, könnten sich Rückfragen ergeben. Immer dann, wenn Ihre Kund*innen eine Rechnung begleichen wollen, und die VoP „Close Match“ oder „No Match“ ergibt – ist mit Anrufen und Rückfragen Ihrer Kundschaft zu rechnen und auch verzögerte Zahlungseingänge können nicht ausgeschlossen werden.
Ein konkretes Problem sehen wir bei Einzelunternehmen und Gewerbetreibenden, die mit einem „Alias“-Namen, Handelsnamen oder Fantasie-Namen agieren: Die VoP könnte hier „No Match“ als Ergebnis liefern, wenn der Name des Kontoinhabers von den hinterlegten Daten bei der Empfängerbank abweicht.
Beispiel: Max Mustermann betreibt einen Weinhandel als Einzelunternehmen. Gewerbe und Girokonto laufen auf Max Mustermann. Seine Ladeneinheit wirbt mit dem Namen „Weinecke“ – eine bekannte lokale Größe. Möchte einer seiner Kunden nun eine Rechnung begleichen, gibt die richtige IBAN ein und als Kontoinhaber „Weinecke“, ergibt die VoP „No Match“, da das Konto bei der Empfängerbank auf „Max Mustermann“ lautet.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Kunde die Zahlung abbricht, das Geld nicht gutgeschrieben wird und Folgeaufwand entsteht.

Gibt es für diese Problematik konkrete Handlungsempfehlungen?

Um diese Probleme vorab zu minimieren, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
  • Datenpflege auf Rechnungen: Sicherstellen, dass Empfängernamen exakt mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Namen übereinstimmen.
  • Anpassung der Rechnungen: Auf Rechnungen den korrekten Namen angeben, gebenenfalls Kommunikation mit Geschäftspartnern.
  • Mit Ihrer Bank sprechen: Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Bank einen „Alias“-Namen zu hinterlegen. Ist hier beispielsweise „Weinecke“ hinterlegt, ergibt die VoP „Match“. Erkundigen Sie sich außerdem, wie die VoP bei Ihrer Bank umgesetzt wird.
  • Risikoabwägung als Zahlungspflichtiger: Sie sind selbst zahlungspflichtig und begleichen per Überweisung? Bei sensiblen Zahlungen (beispielsweise hohe Beträge, neue Geschäftspartner*innen) kann die VoP sinnvoll sein, auch bei Sammelüberweisungen.
Bei Fragen zu den Neuerungen im Überweisungsverkehr stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Daniel Bauer
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Finanzierung, Gründung, Nachfolge