Sitzung zum aktuellen ATLAS Release AES 3.0

Am 29. Oktober 2023 endet die Umstellungsphase auf das neue Update der elektronischen Ausfuhranmeldung ATLAS AES 3.0. Aufgrund dieses aktuellen Anlasses lud der Arbeitskreis Zoll Ken Pardey von der FTC GmbH zu seiner Sitzung am 20. September ein. Seine Ausführungen über die  Herausforderungen und inhaltlichen Veränderungen bei der Ausfuhranmeldung im Zusammenhang mit der Umstellung waren sehr wertvoll für die 17 anwesenden Arbeitskreismitglieder. Abgerundet wurde die Veranstaltung  durch den Blick in die Praxis nach bereits erfolgter Umstellung, den  Michel Costa von der Albemarle Germany GmbH gewährte.
Noch betreffen die Änderungen nur Unternehmen, die ATLAS oder eine an ATLAS gekoppelte Software für ihre Ausfuhranmeldungen nutzen, da die Internetzollanmeldung IAA+ noch nicht auf AES 3.0 umgestellt ist. Dies wird aber noch im laufenden Jahr erfolgen.
Neben diversen formellen Änderungen bei der Erfassung der Daten bringt der Release auch Änderungen im Verfahren mit sich. Bezüglich der Datenerfassung ändert sich beispielsweise die Codierung der „Art der Ausfuhranmeldung“, welche nun als Zahlenreihenfolge gegenüber der alten Buchstaben-Codierung zu erfolgen hat. In der neuen Version steht 00001300 für die alte Abkürzung AMe, was „vollständige Ausfuhranmeldung im vereinfachten Verfahren“ bedeutet. Andere neue Pflichtfelder, wie die Eintragung der EORI-Nummer des Beförderers oder das Kfz-Kennzeichen, stellt die Unternehmen vor zum Teil unrealistische Herausforderungen. Zu den Verfahrensänderungen zählt dahingegen unter anderem, dass Unternehmen das Follow-up-Verfahren bei Ausbleiben des Ausgangsvermerks mit AES 3.0 nun nach Ablauf von 70 Tagen ab der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr – mit den entsprechenden Alternativnachweisen – selbst anstoßen beziehungsweise abschließen können. Diese Änderung bewerten Unternehmen als durchaus positiv.
Abschließend stellte der Arbeitskreis fest, dass für eine erfolgreiche und schnelle Umstellung von AES 2.4 auf AES 3.0 keine offenen Ausfuhrvorgänge mehr im System vorliegen dürfen, da beide Versionen nicht miteinander kommunizieren. Für die praktische Umstellung sollte dieser Umstand, auch aufgrund der Bearbeitungsdauer einer Ausfuhranmeldung, besondere Beachtung finden. Außerdem muss auch der Zoll über die Umstellung auf AES 3.0 informiert werden. Bei der Nutzung einer Software ist dies meistens über einen eigens dafür vorgesehenen Button möglich.
Die Teilnehmenden waren sich einig, sich beim nächsten Arbeitskreis Zoll Anfang des Jahres 2024 auch über die bis dahin gemachten Erfahrungen mit dem neuen Release 3.0 austauschen zu wollen.
tp