Die EU-Entwaldungsverordnung tritt in Kraft – Teil 1
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigung leisten. In der EU ansässige betroffene Unternehmen sehen sich mit umfangreichen Compliance-Pflichten konfrontiert, die ab dem 30. Dezember 2025 einzuhalten sind. Kleinunternehmer werden erst ab dem 30. Juni 2026 in die Pflicht genommen.
Auch wenn das Inkrafttreten der EUDR um ein Jahr auf Dezember 2025 verschoben wurde, gilt es nun, sich vorzubereiten. Mit einer weiteren Verschiebung ist derzeit nicht zu rechnen.
Zur Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Betrieb von der Verordnung betroffen ist, muss der konkrete Anwendungsbereich geprüft werden. Denn mit der EUDR werden sowohl Marktteilnehmer als auch Händler in verschiedenem Umfang zum Nachweis verpflichtet, dass relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Auch der Einzelhandel ist von den umfangreichen Vorschriften betroffen, wenn beispielsweise Holzmobiliar, Druckerpapier oder Schokolade verkauft werden.
Im Sinne der Verordnung sind relevante Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Relevante Erzeugnisse sind die per Zolltarifnummer in Anhang I der EUDR aufgeführten Waren, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt wurden. Ein Beispiel: Produkte aus natürlichem Kautschuk unterliegen der EUDR – Produkte aus rein synthetischem Kautschuk mit identischer Zolltarifnummer unterliegen der EUDR jedoch nicht.
Zur Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Betrieb von der Verordnung betroffen ist, muss der konkrete Anwendungsbereich geprüft werden. Denn mit der EUDR werden sowohl Marktteilnehmer als auch Händler in verschiedenem Umfang zum Nachweis verpflichtet, dass relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Auch der Einzelhandel ist von den umfangreichen Vorschriften betroffen, wenn beispielsweise Holzmobiliar, Druckerpapier oder Schokolade verkauft werden.
Im Sinne der Verordnung sind relevante Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Relevante Erzeugnisse sind die per Zolltarifnummer in Anhang I der EUDR aufgeführten Waren, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt wurden. Ein Beispiel: Produkte aus natürlichem Kautschuk unterliegen der EUDR – Produkte aus rein synthetischem Kautschuk mit identischer Zolltarifnummer unterliegen der EUDR jedoch nicht.
Damit relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden dürfen, müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ware muss entwaldungsfrei sein.
- Die Ware wurde gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt.
- Für die Ware liegt eine Sorgfaltserklärung vor.
Im Großen und Ganzen wurden im Rahmen der Verordnung für KMU-Marktteilnehmer und KMU-Händler vereinfachte Compliance-Pflichten geregelt. Im zweiten Teil der Artikelreihe wird näher auf die inhaltlichen Aspekte der zu erfüllenden Pflichten sowie Tools zur Unterstützung eingegangen. Aktuelle Inhalte finden Sie auf unseren Online-Seiten unter: www.ihk.de/braunschweig/euentwaldungsvo.
dw
6/2025
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Doreen Weisheit