progres.nrw: Ladesäuleninfrastruktur wird gefördert

Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land weitet die Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern aus. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen. 
Was wird gefördert?
  • Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser: Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert.  Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
  • Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt.
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur: Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen: Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.
  • Umsetzungskonzepte: Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
    • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1 (50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro)
    • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort oder
    • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs (50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro).
Die Förderanträge müssen vor der Umsetzung gestellt und genehmigt worden sein.
(Quelle elektromobilitaet.nrw)