Kostenvergleich der IHK Lippe: Gasnetzentgelte in Lippe massiv gestiegen
Im Schnitt müssen Unternehmen und Bürger in Lippe im Jahr 2025 für die Nutzung des Gasnetzes meist deutlich tiefer in die Tasche greifen als im Vorjahr. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gasnetzentgeltvergleichs der IHK Lippe für typische Verbrauchsklassen in Gewerbe und Industrie sowie für einen Musterhaushalt. Die IHK Lippe hat dazu die Netzentgelte für sechs verschiedene Abnahmefälle in Unternehmen und für einen Musterhaushalt berechnet. Die Entgelte sind auf den Internetseiten der Netzbetreiber veröffentlicht. Mess- und Abrechnungskosten wurden dabei nicht berücksichtigt.
Die Mehrzahl der Unternehmen (”nicht leistungsgemessene Kunden”) zahlen im Schnitt der drei berechneten Fälle in Lippe 18 Prozent mehr als 2024. Die Stadtwerke Oerlinghausen schneiden mit 1,64 Cent/pro Kilowattstunde (kWh) gelieferten Gases (+7,4 Prozent) am günstigsten ab. Beim teuersten Netzbetreiber kostet der Gastransport 2,31 Cent/kWh (+28 Prozent). Mit Abstand am günstigsten ist das Gasnetzentgelt in der Umgebung mit nur 0,49 Cent/kWh (+29 Prozent) in Gütersloh.

Entwicklung der Netzentgelte für nicht leistungsgemessene Kunden:

Die leistungsgemessenen Unternehmen in Lippe zahlen im Schnitt 21 Prozent mehr als im Vorjahr. Die günstigsten Netzbetreiber in Lippe (Stadtwerke Lemgo und Oerlinghausen) liegen bei 1,16 Cent/kWh (+11 bzw. +37 Prozent). Der teuerste lippische Netzbetreiber ist 38 Prozent teurer (1,61 Cent/kWh; plus 28,7 Prozent gegenüber 2024). In der Umgebung sticht wieder Gütersloh (0,51 Cent/kWh, +20 Prozent) positiv heraus.

Auch bei Privathaushalten spielen die Netzentgelte eine Rolle: Bei einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden muss ein Musterhaushalt bei Blomberg Netz, dem günstigsten Netzbetreiber in Lippe, gut 270 Euro (+11 Prozent) zahlen, 79 Euro weniger als im teuersten Netzbetreiber in Lippe (+28 Prozent). Für die Messung kommen je nach Netzbetreiber noch einmal zwischen 14 und 27 Euro hinzu.

Die Netznutzungsentgelte werden von den Netzbetreibern nicht frei festgelegt, sondern müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Sie enthalten auch die Kosten des vorgelagerten Netzes. Bei leistungsgemessenen Kunden wird kontinuierlich die Leistungsaufnahme gemessen und jeweils über eine Stunde gemittelt. Die maximale Leistungsaufnahme ist dann neben dem Verbrauch ein wichtiger Bestandteil der Preisbildung. Bei nicht leistungsgemessenen Kunden wird ein Standardlastprofil zu Grunde gelegt.
(Quelle IHK Lippe)