Expertenforum: Maßnahmen für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur

Der Arbeitsbericht des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) ist Mitte Juli veröffentlicht worden. Fünf Arbeitsgruppen haben im Juni und Juli 2025 verschiedene Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm bewertet. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet alle Ressorts, einschließlich des BMV, bis Ende September 2025 ihre Beiträge für das Klimaschutzprogramm vorzulegen.
Als Arbeitsgrundlage diente dem EKMI ein vom BMV zusammengestelltes Portfolio von insgesamt 33 Maßnahmen, das sich im Wesentlichen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ableitet. Ergänzend hat das EKMI punktuell, aber nicht vollumfänglich, neue Maßnahmen betrachtet und qualitativ bewertet, die über das vorgelegte Maßnahmenportfolio hinausgehen. Eine wissenschaftliche Quantifizierung der Effekte war in der verfügbaren Zeit nicht zu realisieren.

Elektrifizierung des Pkw-Antriebs (2.1)

Das Maßnahmenbündel zielt darauf ab, den Hochlauf der Elektromobilität im Pkw-Verkehr voranzutreiben, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor deutlich zu reduzieren. Empfohlen wird:
  • Nutzung steuerlicher Anreize, insbesondere für gewerblich genutzte Fahrzeuge, als wirksamen und unbürokratischen Hebel im Vergleich zu Kaufprämien zu nutzen, während Social Leasing und die Förderung von Plug-in-Hybriden kritisch geprüft werden sollten.
  • Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtline (EPBD) im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit flexiblen Ladeleistungsregeln und Erhalt des Poolings. Gleichzeitig sollte eine Mindestladeleistung vorgeschrieben werden, um zukunftsfähige LIS sicherzustellen.
  • Einführung eines staatlichen, herstellerunabhängigen Ladeguthabens sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz an Ladesäulen und zur Förderung des bidirektionalen Ladens.
  • Schneller, flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur durch einen aktualisierten Masterplan Ladeinfrastruktur, gezielte Förderprogramme und klare regulatorische Rahmenbedingungen.

Dekarbonisierung des schweren Straßengüterverkehrs (2.2)

Das Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die Elektrifizierung und den Einsatz strombasierter Kraftstoffe im schweren Straßengüterverkehr bis 2030 deutlich zu erhöhen, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor nachhaltig zu senken. Empfohlen wird:
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der CO2-Flottenziele unter Berücksichtigung von Zulassungszahlen, Marktbedingungen und technologischen Fortschritten, um Investitionssicherheit zu gewährleisten.
  • Erweiterung von Förderprogrammen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge, inklusive einer Verlängerung der Mautbefreiung bis 2032 sowie der Förderung der Wasserstoff-Tankinfrastruktur als zentrale Voraussetzung für die Umsetzung.
  • Einbeziehung des Logistik- und Transportgewerbes in die Industriestrompreisregelung und Einführung eines E-Kennzeichens für batterieelektrische Lkw zur Stärkung der Akzeptanz und Markttransparenz.

Kommunale Mobilität und Multimodalität (2.3)

Das Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die kommunale Mobilität durch Stärkung des Umweltverbunds aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie emissionsarmen Wirtschaftsverkehren klimafreundlich und attraktiv zu gestalten. Empfohlen wird:
  • Verstetigung, Erhöhung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel sowie der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit langfristiger Planungssicherheit bis mindestens 2040.
  • Überarbeitung und Ausbau der Förderprogramme für Rad- und Fußverkehr sowie alternative Antriebe im Personenverkehr, verbunden mit einer Flexibilisierung zur besseren Unterstützung multimodaler Angebote wie Carsharing und Mobility Hubs.
  • Förderung des ÖPNV durch Ausbau von On-Demand- und autonomen Verkehren, Ausweitung von Park-and-Ride-Angeboten sowie Schaffung steuerlicher und dienstrechtlicher Anreize für Jobtickets und Mobilitätsbudgets.

Verlagerung auf die Schiene, Binnenschiffe und den kombinierten Güterverkehr (2.4)

Das Maßnahmenbündel zielt darauf ab, den Verkehrsanteil von Schiene und Wasserstraße deutlich zu erhöhen, um die Treibhausgasemissionen im Güterverkehr zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern. Empfohlen wird:
  • Fortsetzung der Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr, Umsetzung der Trassenpreisreform sowie Befreiung von Lkw-Maut im Vor- und Nachlauf; zudem Kompensation von Mehrkosten durch sanierungsbedingte Umleitungen, Stromsteuerentlastung und Ausgleich für klimafreundliche Kraftstoffe in Binnenschifffahrt und Schienenverkehr.
  • Beschleunigung der Bahnreform mit Entflechtung der Schieneninfrastruktur innerhalb des DB-Konzerns und Ausrichtung am Gemeinwohl, unterstützt durch ein verbindliches Eigentümer-Zielbild, das Klimaverpflichtungen berücksichtigt.
  • Festschreibung der Wasserstraße als überragendes öffentliches Interesse zur Erleichterung und Beschleunigung von Bauvorhaben, ergänzt durch Ausbau digitaler Stellwerke, ERTMS und Förderung multimodaler Verkehre sowie innovativer, klimafreundlicher Antriebe.

Einsatz regenerativer Kraftstoffe (2.5)

Das Maßnahmenbündel zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe – sowohl strom- als auch biomassebasiert – im Verkehrssektor zu steigern und dabei globale Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Empfohlen wird:
  • Schaffung langfristiger Planungssicherheit durch eine ressortübergreifende Roadmap sowie Ausbau von Importen grüner Zwischenprodukte und Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge.
  • Etablierung verlässlicher Zertifizierungs- und Nachweissysteme, Umsetzung von ETS-Anpassungen und steuerlichen Reformen zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe.
  • Aufbau einer vollständigen PtL-Wertschöpfungskette in Deutschland und Ausweitung der Zusammenarbeit mit anderen PtL-Erzeugerländern auszuweiten.
  • Einführung von Doppelauktionsmechanismen zur Förderung synthetischer Kraftstoffe, Aufbau vollständiger Wertschöpfungsketten in Deutschland sowie Förderung von Landstromanlagen für die Schifffahrt.
(Quelle DIHK)