Klimaanpassung.Unternehmen.NRW: Zuschüsse auch für kleinere Projekte
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 "Klimaanpassung.Unternehmen.NRW" bezuschusst das Land NRW nun auch Klimaanpassungsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen an Gebäuden und auf Liegenschaften mit einem Invest unter 200.000 Euro. Die Maßnahmen müssen einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.
Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Die Eignung des Vorhabens, der Betroffenheit von Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist mit der Antragseinreichung darzulegen. Dabei kann sich der Antrag z.B. auf betriebliche Klimaschutzkonzepte, kommunale Klimaanpassungskonzepte oder regionale Projekte wie Evolving Regions beziehen.
Verfahren 1 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 Euro (netto). Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit, Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.
Verfahren 2 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto). Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Fassadenbegrünung, Pflanzungen, Niederschlagswasserversickerung, Baumrigolen, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Die Förderquote wird durch die Einordnung als kleines bzw. mittleres Unternehmen bestimmt und liegt zwischen 50 und 60 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antragsteller dürfen maximal 2.500.000 Euro (netto) betragen.
Anträge können bis 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Antragstellung und das weitere Fördermanagement erfolgen über das Portal EFRE.NRW.Online.
(Quelle IN.NRW)
