Industriestrompreis: BMWE-Konzept

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Mitte November ein Konzeptpapier für den Industriestrompreis vorgelegt. Für einige wenige stromintensive Industrieunternehmen könnte dies für die Verbrauchsjahre 2026 bis 2028 zu einer spürbaren Entlastung führen. Der Bund rechnet mit Ausgaben in Höhe von 3,1 Milliarden Euro. Die meisten Unternehmen werden davon nicht profitieren.

Zielpreis

Das BMWE plant mit einem Zielpreis von 5 ct/kWh als Untergrenze. Dieser Wert orientiert sich an den Vorgaben des europäischen Beihilferahmens CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) und entspricht damit der maximal zulässigen Absenkung durch staatliche Unterstützung. Referenzpreis ist der Terminmarktpreis des Vorjahrs. Der relevante Arbeitspreis für Großverbraucher liegt derzeit bei rund 10 ct/kWh. Die Entlastung gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 und könnte bundesweit etwa 2.000 Unternehmen zugutekommen. Dabei sollen 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens gefördert werden können. Die Entlastung erfolgt rückwirkend im auf das Verbrauchsjahr folgenden Jahr.

Begünstigte Unternehmen

Der Industriestrompreis soll Unternehmen unterstützen, die nachweislich stromintensiv sind, im internationalen Wettbewerb stehen und einem erhebliches Verlagerungsrisiko unterliegen. Begünstigt werden daher nur Unternehmen, die einem der nach Anhangs 1 Abschnitt 4.11 beihilfefähigen 91 Wirtschaftszweige der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören. Darunter fallen unter anderem Unternehmen der Chemischen Industrie, Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, Papierindustrie, Maschinenbau und Rohstoffgewinnung. Weitere Sektoren können nach Beschluss der EU-Kommission aufgenommen werden.
Indirekte Stromverbräuche zur Herstellung von Sekundärenergien und Medien (etwa Druckluft, Dampf und Wasser) in Chemie- bzw. Industrieparks sollen ebenfalls beihilfefähig sein. In diesen Fällen würde die Entlastung auch nachgelagerten Unternehmen gewährt.

Gegenleistungen

Mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen. Anerkannt werden unter anderem:
  • Ausbau erneuerbarer Energien (inkl. PPAs),
  • Energiespeicherlösungen,
  • Steigerung der Nachfrageflexibilität,
  • Energieeffizienzmaßnahmen mit Einfluss auf den Strombedarf,
  • Elektrolyseure für erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff,
  • Elektrifizierung
  • Infrastrukturmodernisierungen oder -erweiterungen (Netze)

Flexibilitäts-Bonus

Unternehmen können die förderfähige Strommenge über drei Jahre flexibel verteilen (optionale degressive Fördermöglichkeit). Ein zusätzlicher Flexibilitäts-Bonus von 10 Prozent ist möglich. Dafür müssen mindestens 80 Prozent der Gegenleistungsverpflichtung in Flexibilität und mindestens 75 Prozent des gewährten Flexibilitätsbonus in Gegenleistungen investiert werden.

Keine Kumulierung mit Strompreiskompensation

Berechtigte Unternehmen dürfen für jedes Abrechnungsjahr wählen, ob sie die Strompreiskompensation oder den Industriestrompreis in Anspruch nehmen möchten. Eine parallele Nutzung ist ausgeschlossen.

DIHK-Kurzeinschätzung

Das BMWE hat beihilferechtlich das Maximum rausgeholt. Positiv sind die Einbeziehung von nachgelagerten Unternehmen, Flexibilität, PPAs und potenziell weiterer Branchen sowie die Kopplung an den Terminmarkt. Dadurch werden Verzerrungen des Strommarktes reduziert. Bei allen Bemühungen bleibt aber: Es werden nur wenige Unternehmen das Instrument nutzen, dafür sorgen schon die Befristung auf drei Jahre und die Gegenleistung. Negative Auswirkungen auf den Terminmarkt allgemein und PPAs im Speziellen wird es trotzdem geben. Strukturelle Reformen in der Energiepolitik bleiben notwendig.
(Quelle BMWE, DIHK)