CBAM: DIHK fordert besseren Carbon-Leakage-Schutz
Auch nach den kürzlich verabschiedeten CBAM-Erleichterungen wirft der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus weiterhin große Fragen auf. Die DIHK hat hierzu eine neue CBAM-Positionierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB) veröffentlicht und bei den Entscheidungsträgern von Politik und Verwaltung in Berlin und Brüssel eingebracht. Für die deutsche Wirtschaft ist es aktuell wichtiger denn je, dass europäische Klimaschutzambitionen nicht zum Wettbewerbsnachteil im internationalen Handel werden. Ein wirksamer und unbürokratischer Carbon Leakage-Schutz ist für die grüne Transformation der Industrie unabdingbar.
Für die deutsche Wirtschaft ist es aktuell wichtiger denn je, dass europäische Klimaschutzambitionen nicht zum Wettbewerbsnachteil im internationalen Handel werden. Ein wirksamer und unbürokratischer Carbon Leakage-Schutz ist für die grüne Transformation der Industrie unabdingbar. Ohne ein Level Playing Field bei der CO2-Bepreisung büßt die europäische Industrie in hohem Maße an Wettbewerbsfähigkeit ein, sodass eine energieintensive Produktion in Europa zukünftig nicht mehr möglich ist.
Der CBAM stößt beim Carbon Leakage-Schutz an konzeptionelle Grenzen: Ein Bepreisungsmechanismus, der die grauen CO2-Emissionen von heimischer Produktion und eingeführten Produkten belastet, muss aus Sicht der betroffenen Unternehmen auch Wettbewerbsnachteile der europäischen Industrie auf Exportmärkten verhindern und effektiv die Wettbewerbsfähigkeit für CBAM-Produkte und für Downstream-Produkte sichern. Eine solche Exportlösung muss WTO-konform ausgestaltet werden. Unilaterale Maßnahmen sind weniger effektiv und bergen die Gefahr von Handelskonflikten und mehr Protektionismus. Bei vielen Unternehmen besteht daher die Sorge vor handelspolitischen Gegenmaßnahmen zulasten der heimischen Wirtschaft.
Grundsätzlich sollten umfangreiche multilaterale Klimavereinbarungen mit relevanten Partnern, wie im Klimaklub, weltweit für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Die Verhandlungen mit dem UK, sein ETS-System mit dem der EU zu koppeln und dadurch beide Seiten vom CBAM auszunehmen, sind sehr wichtig. Auch mit weiteren Drittstaaten sollten solche Verhandlungen vorangetrieben werden und darauf geachtet werden, dass die Anforderungen der ETS-Systeme sich annähern.
Viele Vorschläge der EU-Kommission zur CBAM-Weiterentwicklung sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Sie stellen eine signifikante Deregulierung und Entlastung für sehr viele Unternehmen dar. Insbesondere die vorgeschlagene jährliche Bagatellgrenze von 50 Tonnen für den Import von unter CBAM fallenden Waren ist elementar wichtig.
Die DIHK-Stellungnahme geht insbesondere auf folgende delegierte Verordnungen ein:
- Durchführungsrechtsakt zur Methode: Vereinfachung und Präzisierung der Berechnung grauer Emissionen
Die Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten ist grundsätzlich sehr positiv und würde zu einer deutlichen Erleichterung beitragen. Die geplante Anpassung der Berechnungsmethode, bei der Standardwerte auf Basis der zehn emissionsintensivsten Ein- und Ausfuhrländer ermittelt werden, sollte regelmäßig evaluiert werden. Eine faire und transparente Emissionsbewertung ist daher entscheidend, um Verzerrungen zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit des Instruments zu sichern. - Durchführungsrechtsakt zur kostenlosen Zuteilung: Harmonisierung der CBAM-Anpassung an die schrittweise Abschaffung kostenloser EU-EHS-Zertifikate (2026-2034)
Die schrittweise Reduzierung der kostenlosen Zertifikate sollte erst erfolgen, wenn der CBAM einen klaren und wirksamen Schutz vor Carbon Leakage gewährleistet. Die Verwendung von Standardwerten sollte ermöglicht werden. - Durchführungsrechtsakt zum Abzug gezahlter CO₂-Preise: Regelung der Anrechnung von in Drittländern gezahlten CO₂-Kosten
Der Durchführungsrechtsakt zum Abzug gezahlter CO₂-Preise muss klare und praktikable Regelungen schaffen, um Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. 
(Quelle DIHK)
