NRW.Bank.Invest Zukunft: Günstige Kredite mit Tilgungszuschuss
Am 19. Mai 2025 startet das neue Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft. Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren erhalten über das Programm um bis zu zwei Prozent gegenüber dem Marktzins ermäßigte Kredite und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel in:
- Klimaschutz(-technologien)
- Erneuerbare Energieanlagen zur lokalen dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung (nur wenn EEG-Vergütung nicht in Anspruch genommen wird)
- Speicherung und Flexibilisierung entsprechender Technologien
- Wasserstoffanwendungen
- CO2-Management
- Elektrifizierung und erneuerbare Wärme
- Power-to-X
- Abwärmenutzung und -bereitstellung
- Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen
- Umweltschutz
- Klimaanpassung
- Luftreinhaltung (Schadstoffminderung mind. 10 Prozent)
- Lärmschutz (Minderung des Geräuschpegels um mind. 10 db)
- Wasser-/Bodenschutz
- Circular Economy
- Recycling-/Aufbereitungsanlagen
- Stärkung von Stoffkreisläufen
- Anlagen zur Abfallvermeidung oder -verringerung
- Anlagen zur Herstellung zirkulärer Produkte
- Stoffliche Nutzung von (Abfall-)Biomasse
- Effizienz und Einsparung
- energieeffiziente Neuanlagen (mind. 15 Prozent Effizienzgewinn) bzw. Generalüberholung bestehender Anlagen (mind. 10 Prozent Effizienzgewinn)
- Maßnahmen mit Material- bzw. Wassereinsparung von 2 Prozent
- Maßnahmen auf Basis einer geförderten Ressourceneffizienzberatung
- Mobilität
- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen auf klimaneutrale Antriebe
- Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
- Digitalisierung
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
- Digitale Produkte und Leistungen
- Digitale Strategie und Organisation
- Innovation
- Einführung neuer*, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen
- Einführung neuer*, technologisch fortschrittlicher Verfahren
- Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
(* für das Unternehmen neu, keine Marktinnovation erforderlich)
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, für die Unterhaltung und den Betrieb von Anlagen sowie für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden nicht gefördert!
Für die Erfüllung erforderlicher Mindestanforderungen bei einigen Förderthemen (z.B. Mindesteinsparungen) sind keine gutachterlichen Stellungnahmen, sondern nur “plausible Nachweise” erforderlich.
Wer wird gefördert?
- bestehende Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen sowie Stiftungen)
- Erstinvestitionen im Rahmen einer Gründung (nur für folgende Verwendungszwecke: Circular Economy, Mobilität und Digitalisierung).
- Angehörige der freien Berufe
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen (außer bei Lohnunternehmen). Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 10 Millionen Euro (Höchstdarlehensbetrag). Höhere Finanzierungsbedarfe können im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Zinssatz für NRW.BANK.InvestZukunft wird um bis zu zwei Prozent gegenüber dem Marktzins vergünstigt.
Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Beihilfeempfänger(in) in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Darlehensbetrag zusätzlich ein Tilgungsnachlass gewährt, der in Kombination mit dem Darlehen beantragt wird. Er wirkt ratenreduzierend.
Darlehensbetrag ≤ 1 Mio. EUR | Darlehensbetrag > 1 Mio. EUR | |
kleine Unternehmen | 20% | 10% |
mittlere Unternehmen | 10% | 5% |
Die Darlehen werden aus fördertechnischen Gründen ausschließlich in Verbindung mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren gewährt.
Die Förderung erfolgt nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis. Für De-minimis ist ein aktenkundiges Gespräch bei der Hausbank erforderlich. Für eine Förderung nach AGVO ist ein einfacher Beihilfeantrag bei der Hausbank zu stellen. Die NRW.Bank empfiehlt, nach Möglichkeit immer einen Beihilfeantrag zu stellen, weil dadurch auch das aktenkundige Gespräch dokumentiert werden kann und so beide Wege der Förderung offenstehen.
Vorhaben dürfen erst nach Antragstellung oder dem aktenkundigen Gespräch begonnen werden.
(Quelle NRW.Bank)