Energie- und Stromsteuer: Ermäßigungen schnell berechnen

Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer für das produzierende Gewerbe aktualisiert. Es enthält die Tabellenblätter für das Jahr 2024 und 2025. Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2024 noch bis Ende 2025 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein IHK-Merkblatt.
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 640 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und nicht mehr im Tabellenblatt für 2024 enthalten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist damit für Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer nicht mehr erforderlich.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.