Energie- und Stromsteuer: Ermäßigungen schnell berechnen
Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer für das produzierende Gewerbe aktualisiert. Es enthält die Tabellenblätter für das Jahr 2025 und 2026. Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein IHK-Merkblatt.
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 701 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.
Für die meisten Unternehmen des produzierenden Gewerbes lohnt sich allein schon die vergleichsweise einfache Beantragung der Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG. Bei erfolgreicher Antragstellung werden 20,00 Euro pro Megawattstunde erstattet (abzüglich eines Sockelbetrages von 250 Euro).
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Dessen Berechnung ist im Excel-Tool nicht mehr enthalten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist damit für Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer nicht mehr erforderlich.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
