NELEV und EAAV in Kraft: Erleichterungen für PV-Anlagen anwendbar

In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I sind am 16. Mai 2024 die erste und zweite Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Aus den Verordnungen ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller. Die Verordnungen sind am 17. Mai 2024 in Kraft getreten.

Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht

Mit der Änderung der NELEV wird eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen, damit Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierter Gesamtleistung , die einen Netzanschluss begehren, auf die bisher verpflichtende aufwändige Anlagenzertifizierung verzichten können. Betreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, werden von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Um die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung möglichst schnell zu ermöglichen, wird zeitnah eine Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) erfolgen. In der Übergangsphase werden einige wenige technische Anforderungen in vereinfachter Form in der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) geregelt. Nach Überarbeitung der TAR soll die EAAV außer Kraft treten. (siehe Begründung zum Referentenentwurf)

Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate

Mit der Schaffung eines Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) können die Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen und müssen die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Zugleich können sie sich über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei dürfen sie im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und müssen keine eigenen Prüfungen mehr vornehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden.
Das Register ist seit 8. April 2024 im Probebetrieb. Der Starttermin der “Go-Live und Betriebsphase” ist noch nicht bekannt. Ab 1. Februar 2025 müssen
  • Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Erzeugungsanlagen die ihnen ausgestellten Einheiten- oder Komponentenzertifikate zur Registrierung an den Betreiber des Registers übermitteln,
  • Betreiber einer Erzeugungsanlage im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens die Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem Register an den zuständigen Netzbetreiber übermitteln und
  • der zuständige Netzbetreiber im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens die vom Betreiber einer Erzeugungsanlage übermittelte Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem Register verwenden.
(Quelle DIHK, BMWK)