Förderprogramm progres.nrw Emissionsarme Mobilität

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Umstieg auf die Elektromobilität. Aktuell werden im Rahmen des Förderprogramms "progres.NRW" Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge sowie nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte unterstützt.

Umsetzungskonzepte Elektromobilität

Die Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
  • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs
Dabei wird regelmäßig nur die Erstellung des Umsetzungskonzeptes, nicht jedoch die Anschaffung von Fahrzeugen oder von Ladeinfrastruktur gefördert.
Die Förderhöhe für Konzepte mit Bezug zu den Fahrzeugklassen M1, N1 beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, mit Bezug zu Ladeinfrastruktur 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro und mit Bezug zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro.

Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge

Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro je Ladepunkt.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
  • Batteriespeicher, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Die Förderhöhe beträgt maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
(Quelle NRW.Energy4Climate)