Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz

Durch den Gesetzgeber wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches Personen (Hinweisgeber) in ihrer Identität schützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden. Im Zuge dessen haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, die über E-Mail, Telefon als auch postalisch kontaktiert werden kann.

Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln. Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist. Unserer Interne Meldestelle erreichen Sie über: