Vorschlag für EU-Klimaziel: Minus 90 Prozent bis 2040

Die Europäische Kommission hat am Anfang Juli eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes vorgeschlagen: Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen der EU um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. "Netto" heißt, dass z.B. CO₂-Senken und über Carbon Capture and Storage (CCS) dem Kreislauf entzogene CO₂-Mengen gegengerechnet werden. Der Vorschlag enthält neue Flexibilitäten wie internationale Gutschriften und dauerhafte CO₂-Entnahmen im EU-Emissionshandel.
EU-Klimaziel 2040 und Rechtsrahmen (Artikel 1 Abs. 2 Buchst. a, neuer Art. 4a)
Mit dem vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 verankert die Kommission ein verbindliches Ziel: Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dies umfasst sowohl verbleibende Emissionen als auch anrechenbare CO₂-Entnahmen, einschließlich dauerhafter technischer Lösungen. Das Ziel steht im Kontext der langfristigen Klimaneutralität bis 2050.
Flexibilitätsmechanismen und internationale Gutschriften (Art. 4a Abs. 4 lit. a)
Ab dem Jahr 2036 soll ein begrenzter Anteil hochwertiger internationaler Minderungsgutschriften (sog. high-quality international credits) gemäß Artikel6 des Pariser Abkommens angerechnet werden dürfen – in Höhe von maximal 3Prozent der EU-Nettoemissionen von 1990. Die Kommission greift damit eine zentrale Forderung der Bundesregierung auf, schränkt jedoch ein, dass diese Gutschriften nicht für die Erfüllungspflichten im EU-ETS gelten sollen.
Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen in das EU-ETS (Art. 4a Abs. 4 lit. b)
Der Vorschlag sieht vor, die Rolle dauerhafter CO₂-Entnahmen, z.B. über Direct Air Capture und geologische Speicherung, künftig im EU-Emissionshandel zu berücksichtigen. Damit wird ein Marktsignal für natürliche und technologische Entnahmelösungen gesetzt – ein wesentlicher Schritt zur Kompensation von Restemissionen in schwer dekarbonisierbaren Sektoren. Dies ist bereits ein wichtiges Signal für die Änderung des EU-Emissionshandels, welche für 2026 vorgesehen ist.
Weitere Flexibilitäten und Leitprinzipien (Art. 4a Abs. 5 ff.)
Die Kommission betont sektorübergreifende Flexibilität sowie das Leitprinzip der Technologieoffenheit. Zudem sollen ein fairer Übergang („just transition“) sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie gewahrt bleiben – insbesondere im Hinblick auf Carbon Leakage und KMU.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der EU nehmen nun die Beratungen zum Vorschlag auf. Parallel bereitet die Kommission gemeinsam mit der dänischen Ratspräsidentschaft den Vorschlag für die überarbeitete EU-NDC (Nationally Determined Contribution) vor, die im Vorfeld von COP30 (Brasilien, 2025) veröffentlicht werden soll. Weitere Details zur Ausgestaltung des klima- und energiepolitischen Rahmens nach 2030 sollen im Arbeitsprogramm der Kommission 2026 folgen.

DIHK-Einschätzung

Die DIHK und der VKU haben bereits letztes Jahr eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen eines 90%-Klimaziels für Deutschland untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass das vorgeschlagene Klimaziel 2040 auf optimistischen Annahmen beruht, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften, Rohstoffen und den Mitteln für Investitionen. Wenn diese nicht eintreten, drohen aus Sicht und DIHK und VKU mehr Regulierung, steigende Kosten sowie politische und wirtschaftliche Verwerfungen. (Pressemeldung)
(Quelle DIHK)