progres.NRW Innovation: Neue Richtlinie veröffentlicht

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) hat die neue Richtlinie des Programms „progres.nrw – Innovation“ veröffentlicht. Damit können Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ bezuschusst werden.

Was wird gefördert?

Mit der neuen Förderung können im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte im Sinne von Artikel 25 der AGVO bezuschusst werden, um klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren beziehungsweise die Transformation des Energiesystems und der industriellen Produktion zu unterstützen. Förderfähig sind auch innovative Verfahren und Prozesse zur Erprobung und Anwendung in der industriellen Produktion, Forschungsinfrastrukturen und Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern sowie Prozessinnovationen mit Energie- und Klimaneutralitätsbezug.

Bevorzugte Themenbereiche:

  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich,
  • Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
  • Power to X-Technologien, 
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,
  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien,
  • Energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,
  • Klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,
  • Speichertechnologien,
  • Sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende und
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände aus NRW.

Wie wird gefördert?

Bei Vorhaben der industriellen Forschung nach Artikel 25 der AGVO beträgt die Förderquote
  • bei kleinen Unternehmen: bis zu 70 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen: bis zu 60 Prozent und
  • bei Großunternehmen: bis zu 50 Prozent.
Bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung nach Artikel 25 der AGVO beträgt die Förderquote
  • bei kleinen Unternehmen: bis zu 45 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen: bis zu 35 Prozent und
  • bei Großunternehmen: bis zu 25 Prozent.
Ein zusätzlicher Aufschlag von bis zu 15 Prozentpunkten bis maximal 80 Prozent bei kleinen Unternehmen ist möglich.
Die Förderquoten für die weiteren Förderzwecke finden sich in der Richtlinie.
Bei allen Beihilfen im Sinne der Nummern 5.4.1 bis 5.4.9 darf der jeweilige Anmeldeschwellenwert nach Artikel 4 der AGVO nicht überschritten werden, der ja nach Förderziel und Unternehmensgröße  in der Regel bei mehreren Millionen Euro liegt. Die Zuwendung im Einzelfall muss mindestens 25 000 Euro betragen.

Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. Eine Förderempfehlung wird auf der Basis einer aussagefähigen Projektskizze getroffen, der sich im Förderfall ein formgebundener Antrag anschließen muss.
Antragstellung: Projektträger Jülich
(Quelle Projektträger Jülich)