Plattform für Abwärme: Nächste Meldung zum 31. März 2026

Zum 1. Januar 2025 mussten betroffene Unternehmen erstmals ihre Abwärmequellen und -potenziale auf der Plattform für Abwärme melden. Sie sind zudem nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung wird zum 31. März 2026 fällig. Die im aktuellen Merkblatt festgelegten Regelungen gelten weiterhin. Anfang November 2025 haben über 3.000 Firmen ihre Abwärmedaten gemeldet.
Der Schwellenwert für Gesamtendenergieverbrauch, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, liegt unverändert bei 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre (ursprünglich geplant: Anhebung auf 2,77 GWh). In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gelten die Bagatellschwellen des Merkblatts zur Plattform für Abwärme (Version 1.5) weiterhin. Damit können melde- und nicht-meldepflichtige Abwärmequellen klar abgegrenzt werden.
Die Daten der Plattform für Abwärme werden regelmäßig aktualisiert und können online oder als Excel-Datei abgerufen werden. Eine Registrierung öder ähnliches ist nicht erforderlich. Zudem veröffentlicht die BfEE grafische Auswertungen. Anfang November 2025 sind auf der Plattform für Abwärme über 3.000 Firmen mit über 25.000 Abwärmepotenzialen und einer gesamten jährlichen Abwärmemenge von 254 TWh verzeichnet.
Mit Stand November 2025 haben über 3.000 Firmen über 25.000 Abwärmepotenziale mit einer gesamten jährlichen Abwärmemenge von 243 TWh gemeldet.
(Quelle BfEE)