BNetzA-Vorschlag: Stromspeicher und Ladepunkte marktaktiv nutzen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Mitte September Entwürfe zur Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (MiSpeL) veröffentlicht. Damit soll der Grundstein für die Flexibilisierung von kleinen und großen Stromspeichern sowie zum bidirektionalen Laden von Elektromobilen gelegt werden. Interessierte Unternehmen können sich bis 24. Oktober 2025 an einer öffentlichen Konsultation der BNetzA beteiligen.
Bisher werden Stromspeicher häufig lediglich zur Zwischenspeicherung der eigenen erneuerbaren Erzeugung für den persönlichen Verbrauch genutzt. Sie können jedoch deutlich mehr beitragen, wenn sie in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben. Diese Potentiale sollen durch die neue Festlegung erschlossen werden.
Die Festlegungsentwürfe sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.
Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher genutzt werden kann und nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert.
Speicher sollen sich so künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden können. Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung nach Einschätzung der BNetzA ein Meilenstein.
(Quelle BNetzA)