DIHK Stellungnahme: Umsetzung der RED-III im BImSchG, WHG und WindBG
Die DIHK empfiehlt dem Bundestag in seiner Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED-III) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie des Baugesetzbuchs. Um Rechtsunsicherheiten bei der Zulassung erneuerbarer Energien zu vermeiden, sollte es zudem zeitnah umgesetzt werden.
In dem Gesetzesentwurf sollen die Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in mehreren Gesetzen umgesetzt werden. Der enge Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Sonderregelungen führt allerdings zu einem stark fragmentierten Zulassungsrecht, das weiterhin Investitionen in die Transformation der Wirtschaft verzögern wird. Um das Ziel einer umfassenden Beschleunigung zu erreichen, empfehlen wir insbesondere folgende Änderungen am Gesetzentwurf:
Anstelle von Sonderregelungen für einzelne Technologiearten sollten vereinfachte Verfahrensregelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf sämtliche immissionsschutz- und wasserrechtlichen Zulassungsverfahren angewendet werden.
Die Genehmigung von Windenergieanlagen sollte nach Auslaufen der Erleichterungen der EU-Notfallverordnung nahtlos beschleunigt erfolgen können. Dazu sollten alle Windenergiegebiete, die die Anforderungen der RED-III erfüllen, zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden. Diese Regelung sollte auch rückwirkend auf bereits ausgewiesene Gebiete Anwendung finden.
Statt sich auf Vorgaben der RED-III zu beschränken, sollten weitere erleichterte Verfahrensregelungen genutzt werden: Dazu zählen insbesondere Fristen für die Vollständigkeitsprüfung, die Beteiligung von Behörden und die Zulassungsentscheidung, klare Stichtagsregelungen für die maßgebliche Sach- und Rechtslage, eindeutige Vorgaben zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, ein erleichterter vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung, Genehmigungs- oder Zustimmungsfiktionen sowie ein fakultativer Erörterungstermin.
Das Gesetzgebungsverfahren wird eilbedürftig aus der Mitte des Bundestages eingebracht. Die Ausschüsse im Bundestag beraten es in dieser Woche. Die zweite und dritte Lesung sowie die Zustimmung des Bundesrates soll bis zum 11. Juli erfolgen.
(Quelle DIHK)