KfW-Studie zu CO2-Differenzkontrakten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat sich in einem Grundsatzpapier mit CO₂-Differenzkontrakten (Carbon Contracts for Difference, CCfDs) beschäftigt. Demnach seien CCfDs kein Allheilmittel und könnten auch eine konsequente CO₂-Bepreisung nicht ersetzen. Ein punktueller Einsatz von CCfDs insbesondere bei den anstehenden Neuinvestitionen in der Grundstoffindustrie könne jedoch volkswirtschaftlich Vorteile bieten.
Herausforderungen bei der Anwendung von CCfDs sind nach Einschätzung der KfW die Bestimmung der Höhe der Betriebskostenzuschüsse sowie die Auswahl der zu fördernden Technologien. Eine ökonomische Sinnhaftigkeit von CCfDs sei nur dann gegeben, wenn die Gefahr gering sei, dass hierdurch ineffiziente Technologien künstlich im Markt gehalten würden. Durch eine adäquate Ausgestaltung der Verträge könne dieses Risiko jedoch reduziert werden.

Projektauswahl und Preisfindung

Die Projektauswahl und die Festlegung des Vertragspreises könnten über wettbewerbliche Ausschreibungen umgesetzt werden. So ließen sich einerseits die Menge der angeregten Treibhausgasminderung über das Volumen der Ausschreibungen und andererseits die Kosten der Minderung über den Wettbewerb der Bieter bestimmen.
Durch ihre Anreizstrukturen können Ausschreibungen dazu führen, dass möglichst vielversprechende Unternehmungen bzw. Projekte gefördert und gleichzeitig die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen eingegrenzt werden. Vorausgesetzt werden müsste jedoch, dass es eine ausreichende Anzahl an potenziellen Bietern für die Ausschreibung der CO₂-Differenzkontrakte gibt.

Auswahlverfahren

Agora Energiewende schlägt für die Vergabe von CO₂-Differenzkontrakten ein zweistufiges Auswahlverfahren unter staatlicher Organisation vor (Informationen zum Ausschreibungsprozess: S.78). 

1ste Stufe (Projektskizze mit Betriebskonzept & Transformationskosten)

Die Förderung kann zunächst allen Unternehmen offenstehen, die in Deutschland Klimaschutzanlagen im Bereich der Stahl-, und Ammoniakproduktion mit erneuerbarem Wasserstoff, oder aber der CCUS-basierten Zementproduktion aufbauen möchten. Die Ausweitung auf andere, konzeptionell ähnliche oder neue Technologien ist dabei wünschenswert

2te Stufe (Formaler Antrag)

Ein Klimaschutzvertrag wird ausgehandelt basierend auf Betriebskonzept und der generischem Transformationskostenrechnet, der in ein projektspezifisches Finanzmodell übertragen werden muss.
Folgende Kriterien werden bei der Vergabe beachtet:
  • klare Definition der CO2-Minderungskosten;
  • Kohärenz des Projektes mit dem Ziel der Klimaneutralität;
  • Darstellung der positiven Übertragungseffekte;
  • Förderung grüner Leitmärkte.
Schlussendlich sollte zudem berücksichtigt werden, dass sich durch einen solch individualisierten Ansatz einerseits der Verwaltungsaufwand für die Implementierung von CO₂- Differenzkontrakten, andererseits auch die Gefahr für Ineffizienzen bei der Projektauswahl erhöht. 
Carbon Contracts for Difference (CCfD) sind ein Instrument zur Förderung von klimafreundlichen Investitionen in der Industrie. Dafür wird zwischen Verkäufer und Käufer ein "strike price" für ein bestimmtes Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart um sich bei schwankenden Preisen abzusichern.  CCfDs bieten dynamische Betriebskostenzuschüsse für den Einsatz klimafreundlicher Technologien, wodurch Treibhausgaseinsparungen implizit mit einem klar definierten und hinreichend hohen Preis versehen werden. Die bestehende Unsicherheit über künftige CO₂-Preise wird dadurch reduziert, was dazu beitragen kann, dass anstehende Investitionen bereits heute klimaneutral ausgerichtet werden.
(Quelle DIHK, KfW)