EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 veröffentlicht

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 ist am 20. September 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt am 10. Oktober 2023 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, z.B. zur Wärmeplanung- und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen. Insgesamt müssen die EU-Staaten ihren Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 senken.
Aus dem Prozentziel ergibt sich für den Endenergieverbrauch eine Obergrenze von 763 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und von 993 Mtoe für den Primärenergieverbrauch. Das Endenergieverbrauchsziel ist gemeinsam verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Dafür sollen die Mitgliedstaaten in ihren Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) ihre indikativen nationalen Beiträge und Zielpfade festlegen. Die Entwürfe der überarbeiteten Energie- und Klimapläne sollten bis Juni 2023 vorgelegt worden sein. Die endgültigen Pläne sind im Jahr 2024 vorzulegen. Bei der Berechnung der nationalen Beiträge werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt: Energieintensität, Pro-Kopf-BIP, Entwicklung erneuerbarer Energien und Energieeinsparpotenzial.

Nationale Effizienzziele

Die Einhaltung der Formel für die Berechnung der nationalen Beiträge zum EU-weiten Ziel von 11,7 Prozent ist nicht verbindlich und kann um bis zu 2,5 Prozent abweichen. Kommt die EU-Kommission zum Schluss, dass das 11,7-Prozent-Ziel nicht erreicht wird, kann die Kommission die nationalen Minderungsbeiträge erhöhen (“Mechanismus zur Schließung von Lücken”).
Des Weiteren wird die jährliche Energieeinsparverpflichtung der EU-Länder fast verdoppelt. Die Mitgliedstaaten müssen von 2024 bis 2030 beim Endenergieverbrauch jährlich neue Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent erreichen (aktuelles Ziel: 0,8 Prozent). Bis Ende 2030 müssen sie stufenweise 1,9 Prozent erzielen. Im öffentlichen Sektor soll der Energieverbrauch um 1,9 Prozent pro Jahr sinken, ausgenommen sind die Bereiche ÖPNV und Verteidigung. Außerdem sollen mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche der Gebäude in öffentlicher Hand pro Jahr renoviert werden.

Energieaudits

Die Richtlinie regelt auch Energiemanagement- bzw. -auditpflichten von Unternehmen, die die Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen Maximalfristen über die jeweiligen nationalstaatliche Umsetzungen der Richtlinie einfordern müssen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 85 Terra Joule (23,61 GWh) müssen zukünftig ein Energiemanagementsystem einrichten (Umsetzung spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie). Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 10 Terra Joule (2,77 GWh) sollen Energieaudits verpflichtend werden, die dann alle vier Jahre wiederholt werden müssen (Umsetzung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie). Unternehmen, die bereits der Energieauditpflicht unterliegen, führen diese gemäß der Richtlinie weiter fort.

Rechenzentren

Erstmals wird auch ein Berichterstattungssystem für die Energieeffizienz großer Rechenzentren eingeführt. Eigentümer und Betreiber von Rechenzentren mit einem Strombedarf für die installierte Informationstechnologie (IT) von mindestens 500 kW müssen bis zum 15. Mai 2024 und danach jährlich die in Anhang VII aufgeführten Informationen veröffentlichen. Rechenzentren mit einem Strombedarf für die installierte IT von mindestens 1 MW sollten die neueste Fassung des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren berücksichtigen.
(Quelle DIHK, EU-Rat)