Positionspapier zum Lieferkettengesetz

Wettbewerbsnachteile durch Lieferkettengesetz

Ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschreibt die Idee eines Gesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten. Die Neuregelung soll Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichten, ihrer Verantwortung in Wertschöpfungsketten nachzukommen.
Dem Papier nach sollen sich die in Deutschland ansässigen Unternehmen bemühen, internationale Menschenrechte zu wahren und weitere Risikofelder zu vermeiden. Die Wirtschaftsakteure sollen hierzu die potenziellen Gefahren ihres Handelns analysieren und angemessene und geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung, Minimierung oder Beseitigung von negativen Auswirkungen ergreifen.
Die südwestsächsische Wirtschaft ist durchaus für faire Produktionsbedingungen in Zulieferländern, zweifelt aber an der praktischen Umsetzbarkeit und dem Nutzen einer solchen gesetzlichen Regelung. Die entstehenden Kosten würden in der Lieferkette durchgereicht und sich schlussendlich beim Endabnehmer niederschlagen. Zudem bestehen seitens der EU gleichartige Bestrebungen zur Rechtssetzung.