Wohnungsbau zur Wohnraumsicherung
24.06.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Ihnen die Einschätzungen der IHK-Organisation für das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung übermitteln, mit dem Wohnungsbau beschleunigt und Wohnraum gesichert werden soll.
Mehr Wohnraum ist auch für Unternehmen von großer Bedeutung. Nicht zuletzt ist Wohnraum für die Gewinnung von Fachkräften ein wichtiger Standortfaktor. Gleichzeitig befürchtet die IHK-Organisation aber durch die vorgesehenen Regelungen erhebliche negative Belastungen für Unternehmen aus Industrie und Gewebe. Denn ohne ausreichende Gewerbeflächen gibt es keine wirtschaftliche Dynamik. Die braucht Sachsen aber dringend, um auf den dringend erforderlichen Wachstumskurs zu kommen. Flächen- und Nutzungskonflikte insbesondere in den wachsenden sächsischen Großstädten müssen verhindert werden. Darüber hinaus müssen im gesamt Freistaat Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus über „angespannte Wohnungsmärkte“ hinaus erfolgen.
Kernbotschaft I: Wohnungsbau mit Weitblick: Reformen statt Privilegierung
Die einseitige Bevorzugung des Wohnungsbaus gefährdet das Gleichgewicht zwischen Wohnen, Arbeiten und Versorgen sowie die Verfügbarkeit von Flächen für Gewerbe. Sie kann Zersiedelung und Infrastrukturprobleme verstärken. Statt Sonderregelungen braucht es eine umfassende Reform des Baurechts, die kommunale Planung stärkt, Verfahren vereinfacht und nachhaltige Stadtentwicklung fördert. Um Investitionen und Bautätigkeit zu fördern, braucht die Bauwirtschaft vor allem praxisgerechte und rechtssichere Rahmenbedingungen.
Kernbotschaft II: Wohnen im Gewerbegebiet: Ein riskanter Weg
Lockerungen beim Lärmschutz können Gewerbe verdrängen, da Wohnnutzung näher rückt und Lärmgrenzwerte überschritten werden. Um Konflikte zu vermeiden, sollte die TA Lärm flexibler gestaltet und der Bestandsschutz für Betriebe gestärkt werden.
Die geplante Gesetzesänderung erlaubt Dachaufstockungen in angespannten Wohnungsmärkten ohne Bebauungsplanänderung (§31 Abs. 3 BauGB). Positiv ist die daraus entstehende Beschleunigung. Das erleichtert die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Kritisch sehen wir die jedoch mögliche Verdrängung von Gewerbe. Es braucht klare Prüfkriterien, transparente Verfahren mit Beteiligung der Wirtschaft sowie den Erhalt des Gebietscharakters. Statt schleichender Umnutzung sollten Bebauungspläne gezielt angepasst werden.
Die Öffnung von Gewerbe- und Industriegebieten für Wohnnutzung (Sonderregelung des § 246e BauGB) ist sehr bedenklich. Sie schafft kaum wirksame Entlastung auf angespannten Wohnungsmärkten, gefährdet aber wertvolle Gewerbeflächen und führt zu Nutzungskonflikten. Die IHK-Organisation warnt vor Verdrängung von Betrieben, Einschränkungen durch Immissionsschutzauflagen und langfristiger Veränderung des Gebietscharakters. Statt Einzelgenehmigungen fordern wir transparente Verfahren mit verpflichtender Beteiligung von IHK und Immissionsschutzbehörden. Wohnnutzung sollte nur in Mischgebieten erlaubt sein, mit klaren Kriterien wie Mindestleerstand und Ausschluss emittierender Gewerbegebiete.
Kernbotschaft III: Umwandlungsschutz: Hemmnis für Eigentumsbildung und Investition
Ein kritischer Aspekt des Entwurfs ist die Verlängerung der Sonderregelung nach §250 BauGB um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030, welche einen Umwandlungsschutz für die Umwandlung in Eigentum darstellt. Länder haben so weiterhin die Möglichkeit Genehmigungen für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verlangen zu können, sofern es in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten passiert. Der Umwandlungsschutz erschwert den Erwerb von Eigentumswohnungen erheblich – gerade in Zeiten, in denen Fertigstellungszahlen gering und Baukosten hoch sind und Wohneigentum aus dem Bestand eine wichtige Alternative wäre. Die Regelung hemmt Investitionen, behindert energetische Sanierungen und hält die Wohneigentumsquote niedrig. §250 BauGB sollte daher aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft entfallen.
Wir bitten um die Berücksichtigung der Argumente im Gesetzgebungsprozess.
Im Namen der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Mit freundlichen Grüßen
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik
Geschäftsführer Standortpolitik