Kompetenzverlagerung berufliche Weiterbildung
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Sächsische Staatskanzlei
Herrn Staatssekretär
Dr. Andreas Handschuh
Archivstraße 1
01097 Dresden
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Herrn Staatsminister
Conrad Clemens
Carolaplatz 1
01097 Dresden |
Sächsisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Herrn Staatsminister
Dirk Panter Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden |
07.01.2025
Kritische Betrachtung der Kompetenzverlagerung im Bereich beruflicher Weiterbildung
Sehr geehrte Herren Staatsminister,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
die sächsischen Industrie- und Handelskammern wenden sich mit diesem Schreiben an die neue Staatsregierung, um auf die geplante Verlagerung der Zuständigkeiten für den Bereich der beruflichen Weiterbildung vom Wirtschaftsministerium in das Kultusministerium aufmerksam zu machen. Die Industrie- und Handelskammern betrachten diese Kompetenzverlagerung kritisch und regen eine erneute Überprüfung dieser Entscheidung an.
Die berufliche Weiterbildung stellt einen zentralen Baustein für die Fachkräftesicherung und damit für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Sachsen dar. Sie ist untrennbar mit den Bedarfen der Unternehmen und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes verbunden. Als Interessensvertretung der sächsischen Wirtschaft sehen wir in der bisherigen Verankerung der Zuständigkeit im Wirtschaftsministerium eine wichtige Voraussetzung für die enge und effektive Verzahnung von Wirtschaft und Weiterbildung. Das Wirtschaftsministerium vertritt die unternehmerischen Belange der Wirtschaft und ist eng mit deren zukünftigen Bedarfen bei der Mitarbeiterentwicklung, -spezialisierung und -weiterbildung verbunden. Diese Verbundenheit aufzugeben, betrachten wir mit Sorge, da ein enger Zusammenhang und Austausch zwischen wirtschaftlicher Marktlage und beruflicher Fortbildung unverzichtbar ist.
Eine Verlagerung in das Kultusministerium birgt aus unserer Sicht das Risiko, dass die praxisorientierte und wirtschaftsnahe Perspektive auf die berufliche Weiterbildung geschwächt wird. Die Kompetenzen und Bedarfe der Wirtschaft könnten bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen weniger Berücksichtigung finden, was langfristig negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen und den Wirtschaftsstandort insgesamt hat. Zudem sehen wir in einer Bündelung der Zuständigkeiten keine Verbesserungen, da die berufliche Weiterbildung und die allgemeine sowie berufliche Bildung unterschiedliche Kompetenzen erfordern. Diese sind im Wirtschaftsministerium gegeben und wurden in der Praxis erfolgreich erprobt.
Wir erkennen die wichtige Rolle des Kultusministeriums in der allgemeinen und beruflichen Bildung an. Gleichwohl sollte die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung dort verbleiben, wo sie am besten mit den Bedürfnissen der Wirtschaft abgestimmt werden kann – nämlich im Wirtschaftsministerium. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ministerien ist dabei unerlässlich und sollte unabhängig von der organisatorischen Zuständigkeit intensiviert werden.
Uns ist bewusst, dass im Koalitionsvertrag der sächsischen Staatsregierung festgehalten ist: „Die Verantwortung für den Bereich der Weiterbildung, auch der beruflichen, bündeln wir beim für Kultus zuständigen Staatsministerium.“ (Zeile 1092f.). Vor diesem Hintergrund bitten wir, die geplante Verlagerung der Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung noch einmal kritisch zu überdenken.
Wir stehen gern für einen Dialog zur Verfügung, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Wirtschaft und den Anforderungen einer zukunftsfähigen Weiterbildungslandschaft gerecht werden.
Dieses Schreiben wurde ebenfalls an den Staatsminister für Kultus sowie an den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz gesendet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der sächsischen Industrie- und Handelskammern
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz