Sicherstellung Ausbildung von Jugendlichen
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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Frau Staatssekretärin
Dagmar Neukirch
Albertstraße 10 01097 Dresden |
25.08.2025
Dringender Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Ausbildung von Jugendlichen
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
seit dem Frühjahr 2025 erreichen die Arbeitgeberverbände und Kammerorganisationen der deutschen Wirtschaft verstärkt Hinweise, dass die für die Ausbildung von unter 18-Jährigen gesetzlich vorgeschriebene Jugendarbeitsschutzuntersuchung (§§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) von Seiten der Ärzte verweigert wird. Dies liege an der dafür abzurechnenden sehr geringen Gebühr von nur 23,32 € gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Angesichts des hohen Zeitaufwands für diese Untersuchung von ca. 45 Minuten sei diese Vergütung unwirtschaftlich. Teilweise erklären sich Ärzte bereit, die Untersuchung vorzunehmen, wenn eine Honorarvereinbarung mit Privatliquidation in der Regel zu einem Honorar von 81,62 €, also zum 3,5-Fachen Steigerungssatz nach GOÄ, geschlossen wird. Eine Pflicht für die Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung dieser Untersuchung besteht rechtlich nicht. Die Kosten der Untersuchung hat das Land zu tragen (§ 44 JArbSchG).
Diese Situation stellt einen großen Missstand für die Unternehmen, Betriebe und minderjährigen potenziellen Auszubildenden dar. Laut dem aktuellen Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024 kamen 2022 in den nach BBiG und HwO anerkannten Ausbildungsberufen rund 27 % der neuen Ausbildungsverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren zustande. Dies ist mehr als ein Viertel der neu abgeschlossenen Verträge. Das neue Ausbildungsjahr steht unmittelbar vor der Tür und ohne Termine für die Pflichtuntersuchung droht der Fall, dass tausende von Auszubildenden ihren Ausbildungsplatz nicht oder nicht rechtzeitig antreten können. Das können wir uns als Land und als Wirtschaft nicht leisten. Rasches politisches Handeln ist gefragt.
Eine Lösung ist, dass eine für die Ärztinnen und Ärzte ausreichend attraktive Vergütung sichergestellt wird, so dass sie für die Pflichtuntersuchung ausreichend Kapazitäten anbieten können. Die aktuelle Vergütung von 23,32 € pro Untersuchung wurde seit dem Jahr 1976 nicht angepasst. Der sich aktuell in Verhandlung befindliche Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte sieht eine Gebühr von 96,90 € vor. Nach Aussage der Bundesärztekammer wird diese jedoch frühestens 2027 in Kraft treten. Bis dahin kann jedoch nicht gewartet werden. Eine Übergangslösung ist zwingend notwendig, um auch für die Ausbildungsjahrgänge bis 2027 Kapazitäten für die Pflichtuntersuchungen zu schaffen. Dafür könnten kurzfristig auf Landesebene Vereinbarungen zwischen den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen und den entsprechenden Kostenträgern geschlossen werden.
Hierzu wäre in § 6 des Vertrages über die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landesdirektion Sachsen vom 01.04.2022 eine entsprechende Erhöhung der Vergütung vorzusehen.
Wir bitten Sie, sich gemeinsam mit uns für eine rasche Lösung einzusetzen.
Für Gespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz