Gesetzliche Qualifizierungszeit


An die Mitglieder der CDU-Fraktion im
Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

10.11.2025
Gegen die Einführung einer gesetzlichen Qualifizierungszeit in Sachsen (SächsBFG)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen politischen Bestrebungen zur Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf bezahlte Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Industrie- und Handelskammern spricht sich geschlossen gegen ein solches Gesetzesvorhaben aus.
In einer Zeit, in der Unternehmen, gleichermaßen unter Fachkräftemangel, hohen Kostenbelastungen und zunehmender Bürokratie leiden, würde ein zusätzlicher gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung einen weiteren einseitigen Eingriff in die betriebliche und organisatorische Selbstverantwortung darstellen – ohne dass ein gesamtwirtschaftlicher Mehrwert oder eine betriebliche Notwendigkeit erkennbar wäre.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen täglich vor der Herausforderung, ihre betriebliche Leistungsfähigkeit trotz Personalknappheit aufrechtzuerhalten. Wenn Mitarbeitende zusätzlich für Bildungsmaßnahmen freigestellt werden müssen, führt dies unmittelbar zu Produktionsausfällen, Terminverschiebungen und einer zusätzlichen Belastung der verbleibenden Belegschaft.
Ein solcher Anspruch gefährdet somit auch die Planbarkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Zudem zieht eine gesetzliche Regelung einen erheblichen Bürokratieaufwand nach sich – durch zusätzliche Abläufe, Antragsverfahren, Fristen, Dokumentationspflichten und Abwägungsentscheidungen bei mehreren Ansprüchen. Dieser Aufwand bindet wertvolle Kapazitäten und Ressourcen, die in Unternehmen dringend an anderer Stelle benötigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Qualifizierungszeit stellt daher nicht nur einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, sondern gefährdet den Betriebsfrieden und die Funktionsfähigkeit vieler Strukturen in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung in Sachsen.
Wir appellieren daher eindringlich an die Mitglieder des Sächsischen Landtages, dieses Vorhaben kritisch zu hinterfragen und von der Einführung einer gesetzlichen Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen abzusehen.
Für einen vertiefenden Austausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der sächsischen Industrie- und Handelskammern

Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz