EU-Entwaldungsverordnung
Sehr geehrte Frau Cavazzini,
wie Sie wissen wurde vergangene Woche wurde eine erneute Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Ebenso wurde der Starttermin für die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vertagt.
Obwohl dies den Unternehmen mehr Vorbereitungszeit verschafft, sind diese Verschiebungen nur im Zusammenhang mit inhaltlichen Anpassungen wirklich zielführend, da die aktuelle Liste an Sorgfalts- und Berichtspflichten besonders kleine und mittelständische Betriebe unverhältnismäßig belastet.
Im Rahmen einer kurzfristigen Meinungsabfrage der südwestsächsischen Unternehmerschaft wurden insbesondere folgende Aspekte als stark belastend identifiziert:
- Erheblicher Verwaltungsaufwand bindet zusätzliche personelle Ressourcen oder erfordert Neueinstellungen, wodurch Fachkräfte im produktiven Bereich fehlen.
- Kostensteigerungen führen zu höheren Endpreisen und mindern die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Es besteht die Gefahr der Verlagerung von Produktionsprozessen in Länder mit geringeren regulatorischen Anforderungen.
- Lieferkettenprobleme entstehen, da bestimmte ausländische Zulieferer wegfallen.
- Unverhältnismäßige Belastung von KMU, die Nachweise oft nicht erbringen können, obwohl keine spezifische Regelung für diese Unternehmensgruppe existiert.
Darüber hinaus möchte ich nochmal auf die Situation der Firma Frolyt (siehe Anhang) verweisen.
Im Allgemeinen werden die Ziele der EUDR von den Unternehmern unterstützt. Klimaschutz darf aber nicht zum Hemmschuh für die heimische Wettbewerbsfähigkeit werden. Daher müssen praktikable Umsetzungsmaßnahmen für alle Unternehmen geschaffen werden.
Am 26. November steht die Abstimmung im Europäischen Parlament an. Der Zeitdruck ist hoch: Bis Jahresende muss eine Einigung erzielt werden, da die derzeitige Regelung sonst ab dem 30. Dezember 2025 gilt. Die Unternehmen brauchen dringend Klarheit.
Wir bitten daher, dass Sie als Abgeordnete den Ratsbeschluss unterstützen und damit den Weg freimachen für eine praktikable Regelung.
Aus Sicht der regionalen Wirtschaft sollten insbesondere folgende Punkte im Mandat des Europäischen Parlaments enthalten sein:
- 12-monatige Verschiebung des Geltungsbeginns für Unternehmen aller Größen
- Echte Vereinfachung in der nachgelagerten Lieferkette gemäß Ratsvorschlag: nur eine Sorgfaltserklärung pro Lieferkette und die Pflicht zur Sammlung der Referenznummern ausschließlich beim ersten Marktakteur (Once-Only-Prinzip).
- Review-Klausel: Die EU-Kommission soll bis April 2026 zusätzliche Entbürokratisierungspotenziale prüfen, den Mitgliedstaaten berichten und ggf. einen Vorschlag vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik
Geschäftsführer Standortpolitik