Investitionssofortprogramm
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Sächsische Staatskanzlei
Herr Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Archivstraße 1
01097 Dresden
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18.06.2025
Schnelle Verabschiedung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
das mitbestimmungspflichtige „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ muss zügig und ohne Einschränkungen verabschiedet werden. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation ist es unerlässlich, Unternehmen rasch und umfassend steuerlich zu entlasten, um Investitionen anzuregen und Wachstumskräfte zu stärken. Nur so kann kurzfristig das Ziel erreicht werden, private Investitionen zu mobilisieren und die Attraktivität des Standorts Deutschland nachhaltig zu erhöhen.
Forderung: Zügige und uneingeschränkte Umsetzung
Wir fordern Bund und Länder auf, die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Entlastungen schnellstmöglich und ohne Einschränkungen umzusetzen, um folgende Punkte anzuregen:
1. Investitionsanreize und Wachstum
Die Maßnahmen des Gesetzes setzen gezielte Impulse für mehr private Investitionen und stärken die Wachstumskräfte der Wirtschaft.
Kurzfristige Steuermindereinnahmen von knapp 46 Mrd. Euro bis 2029 stehen in einem vertretbaren Verhältnis zu den erwarteten gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 5,2 Billionen Euro im gleichen Zeitraum. Eine Stärkung der Wirtschaft führt insbesondere auf kommunaler Ebene zu höheren Gewerbesteuereinnahmen und sichert langfristig die Steuerbasis.
2. Verbesserte Abschreibungsregelungen
Die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung schafft starke Investitionsanreize, wie auch Studien des ifo-Instituts bestätigen.
Kurzfristige Steuermindereinnahmen durch die degressive AfA stellen lediglich eine zeitliche Verschiebung dar und keine dauerhaften Steuerausfälle.
Eine Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlasten und Bürokratie abbauen.
3. Steuersenkungen für Unternehmen
Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 % und der Einkommensteuer auf thesaurierte Gewinne von 28,25 auf 25 % stärkt die Liquidität der Unternehmen und erhöhen Investitionsspielräume.
Im internationalen Vergleich würde Deutschland mit einer Gesamtbelastung von 25 % wettbewerbsfähiger werden (internationaler Durchschnitt: 21 %).
Die schnelle und uneingeschränkte Umsetzung des Investitionssofortprogramms ist ein entscheidender Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern, Investitionen zu fördern und der wirtschaftlichen Stagnation entgegenzuwirken. Jede Verzögerung oder Einschränkung würde nicht nur die Unternehmen enttäuschen, sondern auch die wirtschaftliche Erholung weiter verzögern. Um das Maßnahmenpaket zu einem echten „Booster“ für die aktuell konjunkturell sehr herausfordernde Wirtschaftslage zu machen, fordern wir darüber hinaus ein Vorziehen der Körperschaftssteuersenkung ab 2026.
Unter Berücksichtigung dieser inhaltlichen Änderung bitten wir Sie, sich für eine schnelle Verabschiedung auf Bundes- und Länderebene (insb. Bundesrat) einzusetzen.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Sächsischen Industrie- und Handelskammern
der Sächsischen Industrie- und Handelskammern
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz