Landesentwicklungsplan Sachsen
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IHK Chemnitz / Postfach 4 64 / 09004 Chemnitz
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Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen
01097 Dresden
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Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen
Hier: Beteiligung an der Erarbeitung des Planentwurfs gem. § 9 ROG i.V.m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Neufassung des Landesentwicklungsplanes für den Freistaat Sachsen (LEP) nutzt die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (IHKs) gern die Gelegenheit, zu den formulierten Eckpunkten Stellung zu nehmen.
Die sächsischen IHKs begrüßen die geplante Neuaufstellung des LEP. Ein klar ausgerichteter LEP schafft Planungssicherheit für Investitionen, steuert Flächen- und Infrastrukturentwicklung und stärkt so die Standortattraktivität Sachsens.
Seitens der IHKs ergehen nachfolgende Hinweise:
Bewertung der Kernelemente des neuen LEP:
Aus wirtschaftlicher Sicht ist es entscheidend, dass der LEP die aktuellen und zukünftigen raumplanerischen sowie wirtschaftlichen Herausforderungen umfassend berücksichtigt. Dazu zählen die Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft, der wachsende internationale Wettbewerbsdruck, die zunehmende Dynamik globaler sowie auch regionaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, der fortschreitende Digitalisierungsbedarf sowie der demografische Wandel. Hinzu kommen die Folgen geopolitischer Krisen für Energieversorgung und Standortentscheidungen von Firmen sowie die Anpassung an den Klimawandel, die für Unternehmen aller Branchen zunehmend relevant wird.
Wir begrüßen, dass der LEP Flexibilität und Anpassungsfähigkeit als zentrales Element verankert. Gerade angesichts dynamischer Entwicklungen ist es essenziell, dass der Plan Mechanismen enthält, die schnelle Anpassungen ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, Chancen zügig nutzen zu können und Risiken durch starre Vorgaben zu minimieren. Dabei halten wir es für wichtig, dass diese Flexibilität mit einem systematischen Monitoring und Evaluierungsmechanismus verbunden wird. Dies gewährleistet, dass die Wirksamkeit des Plans regelmäßig überprüft und Abweichungen frühzeitig erkannt werden, schafft eine verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen und ermöglicht rechtzeitige Anpassungen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Der Raumordnungsplan muss so ausgestaltet werden, dass sich daraus in den Fachplanungen und auf kommunaler Ebene praxisorientierte Umsetzungslinien ableiten lassen. So können Wirtschaft und Kommunen Planungssicherheit gewinnen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Wechselwirkungen mit bundes- und europapolitischen Rahmenbedingungen systematisch zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere die europäische Klima- und Energiepolitik, die EU-Regionalförderung sowie bundesrechtliche Regelungen zu Infrastruktur, Raumordnung und Fachkräftesicherung. Der LEP sollte diese Vorgaben aufgreifen und in eine kohärente Gesamtstrategie integrieren. Auf diese Weise lassen sich Synergien gezielt nutzen, Zielkonflikte reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates nachhaltig stärken.
Darüber hinaus sollten folgende Kernelemente im LEP verankert sein:
Damit der LEP für Unternehmen, Kommunen und andere nichtfachliche Akteure nachvollziehbar und verständlich ist, muss er klare Inhalte und Orientierung bieten. Verbindliche Vorgaben als Zielformulierung sind maßgeblich, da unbestimmte allgemeine Vorgaben, die einer nachfolgenden Abwägungs- und Ermessensentscheidung unterliegen, zu Verzögerungen bei Investitionsentscheidungen, erhöhten Planungskosten und Rechtsunsicherheiten führen können.
Auf „Soll-Ziele“ ist zu verzichten, um Einzelfallentscheidungen zu vermeiden. Für die Anwendung in der Praxis und die sachliche Bestimmtheit ist einer “Ist-Formulierung“ mit der Benennung von konkreten Ausnahmen der Vorzug einzuräumen.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Plan über kurzfristige Legislaturperioden hinausdenkt und eine langfristige räumliche Entwicklungsstrategie aufzeigt, aber dennoch auf wesentliche dynamische Entwicklungen reagiert. Investitionspläne von Unternehmen erstrecken sich oft über mehrere Jahre. Ein Plan, der nur kurzfristige Orientierung bietet, kann Investitionen verzögern oder Standortentscheidungen erschweren. Eine langfristige Perspektive schafft Planungssicherheit, stabilisiert Investitionsbedingungen und stärkt die Attraktivität Sachsens als Wirtschaftsstandort.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte der LEP einen klaren strategischen Rahmen zur Reduzierung bürokratischer Hürden bieten. Dies kann durch eine verbesserte Abstimmung zwischen Fachplanungen, standardisierte Genehmigungsverfahren und den gezielten Einsatz digitaler Planungs- und Genehmigungstools erreicht werden. Als übergeordnetes Planungsinstrument bietet der LEP die Möglichkeit, die Entwicklung praxisnaher unterstützender Werkzeuge durch Verwaltung oder Fachplanungen zu initiieren, ohne dass dadurch zusätzliche Belastungen für die Kommunen entstehen. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und Unternehmen wie auch Behörden von unnötigen administrativen Aufwänden zu entlasten.
Bewertung der Eckpunkte:
1. Wirtschaft, Transformation und Strukturwandel
Die sächsische Wirtschaft begrüßt, dass künftig Standort- und Unternehmensattraktivität noch stärker in den Mittelpunkt der Landesentwicklung rücken und für eine erfolgreiche Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Sachsen Flächen für Gewerbe, Industrie und begleitende Infrastruktur vorausschauend gesichert werden.
Vorrang für wirtschaftliche Entwicklung
Wir stimmen den folgenden Aussagen des Gutachtens zur Analyse und Bewertung des LEP 2013 zu: „Um die starke wirtschaftliche und kulturelle Stellung Sachsens innerhalb Deutschlands, Europas und auch international dauerhaft zu sichern, sollte vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der Transformation im neuen LEP Vorrang eingeräumt werden. Ohne eine erfolgreiche wirtschaftliche und damit finanzstrukturelle Entwicklung, wird die Gestaltung des bevorstehenden (wirtschaftlichen, demografischen, agrarischen klimatologischen, energetischen und ökologischen) Strukturwandels nicht möglich sein.“
Das Gutachten betont klar, dass ohne eine starke Wirtschaft weder Transformation noch Daseinsvorsorge gelingen kann. Die Gewichtung von „Transformation – Wirtschaft – Innovation“ im ersten Eckpunkt findet unsere Unterstützung.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen benötigt klare und schlanke Zuständigkeiten und Vorgaben.
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Für Großinvestitionen (z.B. Ansiedlung neuer Werke, Batteriefabriken, Chipindustrie) aber auch für das Wachstum der regional ansässigen mittelständischen Wirtschaft braucht es gesicherte Flächen mit guter Infrastruktur. Eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen ist Voraussetzung, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Neben der Ausweisung von Gewerbeflächen sind auch die Planung, Erschließung, gesicherte Finanzierung und frühzeitige Einbindung der Wirtschaft in den Planungsprozess relevant.
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Es ergeben sich Chancen für die Strukturwandelregionen (z.B. Lausitz, Südwestsachsen/Erzgebirge). Zukünftige Maßnahmen sollten passgenau auf regionale Stärken abgestimmt werden.
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Clusterbildungen sollten dabei gezielt gefördert werden, um regionale Stärken zu bündeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Durch die räumliche Konzentration von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Zulieferern entstehen Synergien, die Innovationen beschleunigen und Wertschöpfungsketten stärken.
Ausweisung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen
Das vorgenannte Gutachten empfiehlt, landesweit bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Damit sollen große Investitionsvorhaben, die überregionale oder sogar internationale Bedeutung haben, besser gesteuert und realisiert werden können. Bisher wird die Flächenentwicklung vor allem lokal bzw. regional entschieden, was bei Großprojekten oft zu langen Abstimmungsprozessen und Widerständen führt.
Wir befürworten diese stärkere landesseitige Steuerung ausdrücklich, da Sachsen im Wettbewerb um internationale Ansiedlungen nur bestehen kann, wenn kurzfristig großflächige, erschlossene Gewerbeareale verfügbar sind.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Planungs- und Investitionssicherheit herstellen: Unternehmen erhalten Klarheit über mögliche Standorte, ohne dass jedes Projekt neu mit Kommunen ausgehandelt werden muss. Eine zentrale Flächenstrategie signalisiert Investoren, dass Sachsen proaktiv Flächen bereithält.
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Es muss kommunale Akzeptanz in den Gemeinden geschaffen werden.
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Ein klarer Rechtsrahmen wird benötigt, da große Flächenansiedlungen Eingriffe in Regional- und Flächennutzungspläne erfordern.
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Die Infrastrukturentwicklung muss parallel vorangebracht werden: Für überregionale Flächen sind leistungsfähige Straßen-, Schienen- und Energieanbindungen nötig. Ohne flankierende Investitionen in Infrastruktur bleibt die Flächenbereitstellung Stückwerk. Die Landesflächenstrategie und Verkehrs-/Energieplanung müssen miteinander verzahnt werden.
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Standortattraktivität sichern und Sachsen-Cluster und Wertschöpfungsketten stärken: Solche Flächen können gezielt für Zukunftsbranchen (Halbleiter, Wasserstoff, Batterietechnik, Logistikdrehscheiben) reserviert werden.
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Bei der sachsenweiten Standortsuche bzw. -findung von Flächen für landesweit bedeutsame Gewerbe- und Industrieansiedlungen sollte auch die Nähe zu Hochschulstandorten auf Grund der potenziellen engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft betrachtet werden.
Zur weiteren Konkretisierung dieser Flächen und ihrer Nutzungsoptionen sollten auch künftig die Träger der Regionalplanung einbezogen werden (vgl. Z 2.3.1.3; LEP Sachsen 2013). Die in den Regionalplänen ausgewiesenen industriell-gewerblichen Vorsorgestandorte müssen bei der Neuaufstellung des LEP entsprechend eingeordnet werden.
Strategische Flächenpolitik als Grundlage für Planungs- und Investitionssicherheit
Auf den ersten Blick scheint in Sachsen ausreichend Fläche für eine wirtschaftliche Entwicklung vorhanden zu sein. In der Realität zeigt sich jedoch, dass diese Potenziale nur unzureichend aktiviert werden können. Verantwortlich dafür ist eine Vielzahl von Restriktionen, die mögliche Suchräume erheblich einengen. Dazu zählen neben unterschiedlichen Schutzkategorien – wie Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutz- und Retentionsflächen – auch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sowie topografische Gegebenheiten.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist die Zahl dieser Einschränkungen kontinuierlich gestiegen. Dies führt dazu, dass in einigen Regionen nur noch sehr wenige Flächen für wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung stehen, was Wachstumschancen für Betriebe einschränkt oder Ansiedlungen verhindert. Deshalb bedarf es einer vorausschauenden Vorsorgeplanung, die Reserven sichert und optimale Voraussetzungen für neue und bestehende Unternehmen schafft.
Auch die ländlichen Räume müssen hierbei stärker berücksichtigt werden. Sie stärken das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, da hier zahlreiche mittelständische Industrieunternehmen ansässig sind, die Wertschöpfung und Fachkräfte sichern. Der LEP sollte daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ländlicher Räume ausdrücklich hervorheben und festschreiben, sodass Entwicklungsmöglichkeiten in allen Raumkategorien gesichert werden.
Die Festlegungen im LEP müssen klare Vorrangregelungen enthalten. Im Sinne einer raumordnerischen Steuerung ist auch der Ausschluss von funktionswidrigen Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten, wie reine PV-Freiflächenanlagen und großflächiger Einzelhandel, zu fixieren.
Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Festsetzungen von Vorsorgestandorten konsequent mit der Infrastrukturplanung verknüpft werden.
Wir sprechen uns dafür aus, dass eine Landesentwicklungsgesellschaft zur Forcierung der Gewerbeflächenentwicklung gegründet wird unter Bündelung der im Freistaat bereits vorhandenen Fachpotenziale. Sie kann als zentrale Koordinations- und Planungseinheit die Umsetzung der Ziele des LEPs effizient steuern, die Nutzung von Flächen und Infrastruktur abstimmen und so langfristig die geordnete, nachhaltige Entwicklung des Landes unterstützen.
Darüber hinaus sollte im LEP festgeschrieben werden, dass Flächen multifunktional genutzt werden können. Dies eröffnet insbesondere die Chance, unterschiedliche Nutzungsformen flexibel zu kombinieren. Solche Ansätze erhöhen die Flächeneffizienz, ermöglichen eine nachhaltigere Nutzung vorhandener Ressourcen und verbinden wirtschaftliche Entwicklung mit ergänzenden Nutzungen. Dabei müssen die Funktions- und Expansionsfähigkeit der Industrie- und Gewerbebetriebe gewährleistet bleiben, sodass die Hauptnutzung uneingeschränkt bestehen kann.
Strukturwandel und Transformation
Die sächsischen IHKs begrüßen, dass das Mitteldeutsche Revier sowie das Lausitzer Revier im Rahmen des neuen LEP als Räume mit besonderem Handlungsbedarf beibehalten werden sollen. Diese Kennzeichnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die vom tiefgreifenden Strukturwandel betroffenen Regionen planerisch abzusichern und ihre besondere Bedeutung für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Sachsens hervorzuheben. Gleichzeitig sendet sie ein klares Signal an Investoren, Unternehmen und öffentliche Akteure, dass diese Regionen gezielt gefördert und gestärkt werden sollen.
Darüber hinaus stellt die laufende Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie Deutschland und insbesondere Südwestsachsen vor tiefgreifende Herausforderungen. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von dieser Branche ist in dieser Region sehr ausgeprägt. Sollte sich der aktuelle Niedergang in diesem Wirtschaftsbereich, wie von Experten erwartet, fortsetzen, werden Breite sowie Tiefe der Auswirkungen auf Beschäftigung, regionale Wertschöpfung, Steuereinnahmen und gesellschaftlichen Zusammenhalt weitaus schwerwiegender sein als beispielsweise der mit dem Kohleausstieg verbundene Strukturwandel. Die sächsischen IHKs sehen daher akuten Handlungsbedarf in der genannten Region, welcher sich auch im LEP wiederfinden sollte. Angelehnt an die „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ aus dem LEP 2013 können den Kommunen und Planungsverbänden der betroffenen Region besondere Werkzeuge und Möglichkeiten zugestanden werden, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern und die Transformation positiv zu gestalten.
Die Anerkennung eines „besonderen Handlungsbedarfs“ sollte dabei nicht nur symbolischen Charakter haben, sondern konkrete planerische und regulatorische Vorteile ermöglichen. Dazu gehört insbesondere, dass Transformationsräume Vorrang bei gewerblichen Entwicklungen erhalten, um neue Ansiedlungen und wirtschaftliche Aktivitäten gezielt zu fördern. Gleichzeitig sollten bestehende Restriktionen, die bislang Investitionen und Nachnutzungen erschweren, überprüft und gegebenenfalls gelockert werden. Ein zentrales Beispiel ist die Umnutzung ehemaliger Tagebauflächen, die sowohl für industrielle Zwecke als auch für touristische, energetische und infrastrukturelle Entwicklungen genutzt werden könnten.
Langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung im Freistaat Sachsen
In den Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2024 haben die sächsischen IHKs bereits folgende Forderung formuliert: „Rohstoffsicherung und -abbau ist von der Regional- auf die Landesebene zu heben und in den neuen LEP zu integrieren. So kann Konflikten auf kommunaler Ebene besser begegnet werden.“
Eine zentrale, kontinuierlich wachsende wirtschaftliche und ökologische Bedeutung in der Die langfristige Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Rohstoffversorgung für die sächsische Industrie und das Handwerk ist wichtig und unverzichtbare Grundlage jeder Wertschöpfung und echte Daseinsvorsorge des Staates.
Als Basis für Zukunftstechnologien, für die Energie- und Mobilitätswende oder für die Mikroelektronik ist die Verfügbarkeit strategischer Rohstoffe essenziell. Entsprechend muss es einfacher möglich werden, heimische Rohstoffvorkommen nutzbar zu machen.
Daseinsvorsorge kommt u.a. den oberflächennahen Massenrohstoffen Sand, Kies, Schotter, Tone zu, z.B. für die Erneuerung und den Neubau der Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur, für den Wohnungsbau oder den Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B.: 1.500-2.000 t Beton für das Fundament eines modernen Windrades), aber auch im Hinblick auf die Verringerung der Klimabelastung durch die regionale Rohstoffversorgung, Verringerung der Baukosten der öffentlichen Hand, auf die aktuell mehr 50% der Bauanträge entfallen.
Die Verfügbarkeit dieser Rohstoffe ist jedoch zunehmend eingeschränkt. Der Abbau von Sand- und Kiesvorkommen in Sachsen geht kontinuierlich zurück, was zu steigenden Preisen führt. Im Jahr 2022 wurden in Sachsen noch rund 9 Millionen Tonnen Kies und Kiessande gefördert – lediglich etwa ein Viertel der Menge von 1994. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Unternehmen, die diese Bodenschätze abbauen, nahezu halbiert: Von 144 Betrieben im Jahr 2002 sank ihre Anzahl auf 78 im Jahr 2022 (Quelle: Sächsisches Oberbergamt).
Eine zusätzliche Belastung entsteht durch den wachsenden Flächendruck: Ein erheblicher Teil potenziell nutzbarer Areale steht für den Abbau nicht mehr zur Verfügung, da er durch Naturschutzauflagen, bestehende Infrastrukturen, Wohnungsbau oder gewerbliche Nutzungen blockiert ist. Hinzu kommen komplexe und langwierige Genehmigungsverfahren, insbesondere im Bereich der bergrechtlichen Betriebspläne.
Die Bedeutung einer sicheren Rohstoffversorgung für die sächsische Wirtschaft aus einheimischen Quellen steigt. Sie reduziert Importabhängigkeiten und sorgt durch kurze Transportwege für geringere Kosten und eine höhere Nachhaltigkeit. Deshalb sollten diese Rohstoffe auch als „strategische Rohstoffe“ des Freistaates im neuen LEP erklärt und behandelt werden.
Aufgrund der strategischen Bedeutung aller Rohstoffe, nicht nur der vom Critical Raw Material Act (CRMA) der EU benannten Metalle und Spate, sollte das für den neuen LEP erarbeitete Rohstoffsicherungskonzept in den Rang eines „Fachplans Rohstoffsicherung“ hochgestuft werden. Mit dieser rechtlichen Aufwertung würde die im Eckpunktepapier formulierte Zielstellung „… stärkere, landesseitige Steuerung bei der raumordnerischen Sicherung für landesweit bedeutsame Rohstofflagerstätten…“ rechtlich bindender, konfliktärmer und schneller erreicht werden.
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser stärkeren, landesseitigen Steuerung vor allem im Rohstoffbereich ist es aus Sicht der sächsischen IHKs wichtig, die mit dem LEP 2013 von der Landesebene auf die Ebene der Regionalplanungsverbände übertragenen Handlungskompetenzen umfassend zu analysieren. Sie haben u. E. nicht funktioniert und sollten zwingend zurückverlagert werden. Diese Verlagerung von 2013 hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele positive Ansätze im LEP 2013 nicht in die Regionalplanung aufgenommen wurden. So musste das Rohstoffkapitel des RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom Land für nichtig erklärt werden und der Rohstoffteil des RPV Region Chemnitz konnte nach kontroversen Diskussionen mit der regionalen Wirtschaft erst nach 10 Jahren genehmigt werden.
Der im Eckpunkt 1 für die Neufassung des LEP richtig und begrüßenswert formulierte Handlungsschwerpunkt „Der LEP soll künftig mehr Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.“, der gerade für die langfristig angelegten, kapitalintensiven, risikoreichen und standortgebundenen Investitionen im Rohstoffbereich von existentieller Bedeutung ist, kann bei Beibehaltung der bisherigen Praxis nicht verwirklicht werden.
Zur Stärkung der für den neuen LEP vorgesehenen landesseitigen Steuerung zur Sicherung von Rohstofflagerstätten sollte als neues Kriterium „regional bedeutsame Lagerstätte“ in den LEP integriert werden. Damit können auch kleine und mittlere Lagerstätten, besonders bei Kiesen und Sanden, in die staatliche Steuerung durch den LEP einbezogen werden. Damit kann der Freistaat eine möglichst flächendeckende regionale Verfügbarkeit dieser einheimischen strategische Rohstoffe anstreben und sichern.
Für die Erreichung dieses wirtschafts- und umweltpolitisch gleichermaßen wichtigen Ziels der Daseinsvorsorge Rohstoffversorgung ist auch die schnellstmögliche, Neuaufnahme einer staatlichen Erkundung neuer Rohstoffpotentiale und die „Nacherkundung“ bekannter unverritzter Rohstoffpotentiale wichtig, da alle bisherigen auch für den neuen LEP vorzuschlagenden Vorrang- und Vorsorgegebiete auf Daten basieren, die mehrheitlich aus staatlichen Erkundungsprogrammen vor 1990 stammen. Diese notwendige, systematische, kontinuierliche wirtschaftsfördernde, staatliche Neuexploration sächsischer Rohstoffpotentiale ist eine langjährige Forderung der IHKs im Rahmen der Sächsischen Rohstoffstrategie. Jährliche Etats im unteren bis mittleren einstelligen Millionenbereich wären für die langfristige Rohstoffvorsorge Sachsens ein rentables Investment. Der Nutzen des Projektes ROHSA in der Rohstoffstrategieetappe 2012-2022 ist dafür ein überzeugendes Vorbild.
Die begrüßenswerte Forderung im Eckpunktpapier für den neuen LEP „Der LEP soll in Zukunft außerdem einfacher und schneller überarbeitet werden, wenn aktuelle politische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen dies erfordern.“ würde es bei konsequenter Umsetzung dann auch leichter machen, neue Erkenntnisse zu Rohstoffvorkommen in Sachsen für die Vorrang- und Vorsorgeflächen im LEP, schnell und praxiswirksam in diesen einzubringen.
Um den dynamisch steigenden Rohstoffbedarf der sächsischen Wirtschaft zuverlässig abzubilden, sollte dazu eine regelmäßige Aktualisierung der im LEP verankerten Rohstoffsicherung verbindlich erfolgen. Für die weiterhin wichtige kommunale Mitwirkung an der langfristigen Rohstoffsicherung sind neben der inhaltlichen Präzisierung ihrer Aufgaben im neuen LEP auch verbindliche Regelungen für die Fristen dieser Aufgabenerfüllung festzulegen. Langjährige „Hängepartien“ wie z.B. im o.g. Beispiel für den RPV Region Chemnitz sind nicht zeitgemäß und wirtschaftsschädlich.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Verbindliche Sicherung landesweit bedeutsamer Rohstofflagerstätten: Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Rohstofflagerstätten von landesweiter Bedeutung künftig bereits auf Ebene des LEP raumordnerisch gesichert werden. Das für den LEP erarbeitete Rohstoffsicherungskonzept sollte dazu zu einem „Fachplan Rohstoffsicherung“ weiterentwickelt werden.
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Höhere Priorisierung in der Raumordnung: Angesichts des steigenden Bedarfs an Rohstoffen muss die langfristige, vorsorgende Sicherung sächsischer Rohstoffpotentiale stärker gewichtet und verbindlich verankert werden.
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Grenzüberschreitende Abstimmung: Bei Rohstofflagerstätten, die sich über Ländergrenzen oder Staatsgrenzen hinweg erstrecken, ist eine enge Koordinierung mit den Nachbarländern notwendig, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Tourismus und Erholung
Der LEP 2013 greift bereits die Kernthemen auf, die auch im aktuellen Masterplan Tourismus Sachsen von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere die Nachhaltigkeit und naturverträgliche Entwicklung, die Steigerung von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung der Bergbaufolgelandschaften, die Verbesserung von Infrastruktur und Erreichbarkeit sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Ganzjährige Tourismusangebote: In G 2.3.3.9 sollte ein stärkerer Fokus auf die Entwicklung und Förderung von ganzjährigen Tourismusangeboten gelegt werden. Dies trägt zur besseren Auslastung und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei.
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Förderung des ÖPNV: Um das Ziel Z 2.3.3.13 zu erreichen, sollten Maßnahmen wie Gästekarten mit kostenloser Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs als unterstützenswerte Ansätze explizit benannt werden.
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Wirkung auf Lebensqualität und Standortattraktivität: Grundsätzlich sollte das Kapitel die positiven Effekte des Tourismus auf die Lebensqualität der Bevölkerung und die Attraktivität des Standorts stärker herausstellen. Eine starke Tourismusbranche verbessert nicht nur die Wirtschaft, sondern trägt auch zur Entwicklung der regionalen Infrastruktur und Kulturangebote bei, von denen auch die Einheimischen profitieren.
Handel
Der Handel erfüllt nicht nur eine zentrale Versorgungsfunktion für die Bevölkerung, sondern prägt auch maßgeblich das Ortsbild der Städte und Gemeinden. Im LEP braucht es daher Regelungen, an denen sich Kommunen, Planer und Unternehmen orientieren können.
In Anlehnung an die im LEP 2013 im Kap. 2.3.2 verankerten Ziele muss die Einzelhandelsteuerung zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne durch Erhaltung und Entwicklung ihrer Multifunktionalität sowie die Sicherung der Nahversorgung sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum weiterhin erklärtes Ziel bleiben.
Darüber hinaus sind praxisorientierte Regelungen zur Sicherung der Nahversorgung außerhalb zentraler Orte im ländlichen Raum zu treffen. Gemeinden muss ermöglicht werden, sich für eine zukunftsfähige qualitative Nahversorgung zusammenzuschließen und gemeinsame Vorhaben auf der Basis abgestimmter interkommunaler Einzelhandelskonzepte zu entwickeln.
Festzuhalten ist generell an der Erstellung von Einzelhandelskonzepten zur Steuerung insbesondere von großflächigen Einzelhandelsvorhaben ggf. in Verbindung mit der Erarbeitung und Fortschreibung von kommunalen INSEKs.
Zu konkretisieren ist die Begriffsdefinition „städtebaulich integrierte Lage“ unter dem Aspekt des Wohnsiedlungszusammenhangs des Standortes. Formulierungsvorschlag: Städtebaulich integriert gilt ein Standort dann, wenn das direkte Umfeld in mindestens zwei Himmelsrichtungen von zusammenhängender Wohnbebauung geprägt ist, aus der eine fußläufige Erreichbarkeit des Standortes gegeben ist, ohne dass städtebauliche Barrieren (z.B. Hauptverkehrsstraßen oder Bahngleise) den Standort von der Wohnbebauung separieren (Quelle: Stefan Kruse, „Handbuch Einzelhandel“, 2012).
Fachkräftesicherung
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Fachkräftesicherung. Um die wirtschaftliche Entwicklung der Transformationsräume dauerhaft zu stabilisieren, sollte der LEP Maßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Weiterbildung qualifizierter Arbeitskräfte explizit verankern. Dazu gehört unter anderem die Förderung attraktiver Wohn- und Infrastrukturangebote, um gezielt neue Fachkräfte in die Region zu holen oder zurückzugewinnen.
2. Demographischer Wandel, Binnenwanderung und Daseinsvorsorge
Für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens ist eine flächendeckende Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen und Infrastruktur von zentraler Bedeutung, da sie entscheidend zur Standortattraktivität, Fachkräftebindung und Investitionssicherheit beiträgt.
Das Zentrale-Orte-Prinzip bleibt essenziell, um eine geordnete und effiziente Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig wirtschaftliche Synergien zu nutzen. Es bedarf jedoch einer stärkeren Flexibilität in der Anwendung Generell erfordert es zudem eine abgestimmte Infrastruktur- und Wirtschaftsentwicklung und eine enge interkommunale Zusammenarbeit. Ländliche Randgebiete benötigen gezielte Wachstums- und Entwicklungsimpulse. Durch flexible Vorgaben für die Ansiedlung oder Erweiterung von Infrastruktureinrichtungen kann der LEP hier die Daseinsvorsorge stärken und zugleich die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Dabei ist die gute Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen, öffentlicher Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen entscheidend, um Funktionsverluste von Klein- und Mittelstädten zu vermeiden und Halte- sowie Bleibefaktoren für junge Menschen und Familien zu stärken.
Eigenentwicklung der Kommunen
Nicht zuletzt eröffnet die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung - in den Bereichen wo es wirtschaftsfördernd ist - wertvolle Gestaltungsspielräume, um Potenziale vor Ort besser auszuschöpfen. Gleichzeitig darf diese Dezentralisierung nicht zu einer Überforderung kleinerer Kommunen führen. Hier bedarf es klarer Unterstützungsangebote und praxisorientierter Handreichungen seitens der Landesplanung, um sicherzustellen, dass kommunale Eigenverantwortung nicht zu neuen Hürden für die wirtschaftliche Entwicklung wird.
Nach geltendem LEP 2013 dürfen Kommunen, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind, Flächen nur im Rahmen der sogenannten Eigenentwicklung ausweisen. Das bedeutet, dass sie ausschließlich ihren unmittelbaren lokalen Bedarf decken dürfen. Besteht jedoch ein überörtlicher oder regionaler Bedarf und will eine Gemeinde Entwicklungsflächen für Gewerbe oder Wohnen schaffen, muss sie bisher den Umweg über ein Zielabweichungsverfahren gehen. Diese Verfahren sind komplex, langwierig und binden erhebliche Ressourcen in der Verwaltung.
In der Praxis führt dies regelmäßig zu Problemen: Investoren oder expandierende Unternehmen benötigen kurzfristig geeignete Flächen. Kommunen, die zwar gute Standortvoraussetzungen hätten, aber formal nur ihren Eigenbedarf entwickeln dürfen, können solche Anfragen nicht bedienen. Wertschöpfung und Arbeitsplätze drohen dadurch in andere Regionen oder Bundesländer abzuwandern. Gerade im ländlichen Raum und in den Umlandgemeinden der Verdichtungsräume widerspricht die enge Bindung an die Eigenentwicklung den tatsächlichen Erfordernissen der Wirtschaft.
Aus Sicht der IHKs ist es daher notwendig, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum über die Eigenentwicklung hinaus einzuräumen. Dies bedeutet jedoch keinen Freifahrtschein für unkontrollierten Flächenverbrauch. Vielmehr braucht es klare Leitplanken: Ein überörtlicher oder regionaler Bedarf muss nachgewiesen werden, Flächen sollen bevorzugt im Rahmen interkommunaler Kooperationen entwickelt werden. Prinzipien wie „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, Brownfield-Nutzung und Flächeneffizienz müssen konsequent berücksichtigt werden.
Für die Unternehmen im Freistaat ist entscheidend, dass wirtschaftliche Entwicklung nicht durch planungsrechtliche Einschränkungen ausgebremst wird. Sachsen braucht eine Flächenpolitik, die Investitionen ermöglicht, Wachstum unterstützt und zugleich nachhaltige Kriterien berücksichtigt. Bürokratisch aufwendige Verfahren sind durch standardisierte Verfahren zu ersetzen, die schnell und rechtssicher angewendet werden können.
Raumkategorien
Zustimmung findet der Vorschlag, Raumkategorien nicht nur unter Berücksichtigung von räumlichen, sondern auch von funktionellen Kriterien vorzunehmen. Eine stärkere Differenzierung der Raumkategorien ist zu begrüßen, da somit besser auf die individuellen Bedarfe und Herausforderungen der Teilregionen eingegangen werden kann. Ziel sollte dabei mehr Flexibilität in der Reaktion auf notwendige Entwicklungen sein. Insbesondere ist mehr Flexibilität im ländlichen Raum anzustreben, um die Standortattraktivität steigern zu können.
3. Klimawandel
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen langfristig zu sichern, ist es notwendig, wirtschaftliche Entwicklungen und Klimaanpassungsmaßnahmen im LEP gezielt miteinander zu verknüpfen und Raumnutzungskonflikte, wie um Wasserressourcen in Dürrezeiten oder Flächennutzung, wie Tourismus vs. Energieerzeugung zu lösen. Die Schaffung von Planungssicherheit und verlässlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Hochwasser, Dürre, Hitze und Klimaanpassung ist eminent.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Es sollten Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt werden, die sowohl wirtschaftlich attraktiv als auch gegen Hitze, Trockenheit, Starkregen und Hochwasser resilient sind. Dies umfasst z. B. ausreichende Versickerungsflächen, Hochwasserschutzmaßnahmen und hitzeresistente Infrastruktur.
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Für die sächsische Wirtschaft ist entscheidend, dass Klimaanpassung und Wirtschaftsentwicklung nicht in Konkurrenz, sondern als gemeinsame Zielsetzung gedacht werden.
4. Kritische Infrastruktur und Belange der Verteidigung
Die IHKs befürworten die stärkere Berücksichtigung kritischer Infrastrukturen sowie der Belange von Verteidigung und Zivilschutz im neuen LEP. Sicherheitsfragen sind ein elementarer Standortfaktor, der sowohl für die wirtschaftliche Stabilität als auch für das Vertrauen von Investoren und der Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Eine enge Abstimmung mit Bund, Behörden und Wirtschaft ist dafür unerlässlich, um Sicherheit und Standortattraktivität gleichermaßen zu gewährleisten. Der LEP sollte Sicherheit und Resilienz als Querschnittsthemen behandeln, ohne jedoch die Chancen für wirtschaftliche Entwicklung einzuschränken.
Im Hinblick auf die Herausforderungen und den Abwägungsbedarf gilt: Die Resilienz kritischer Infrastrukturen ist für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar, insbesondere in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Kommunikation und digitale Netze. Krisen wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg oder zunehmende Extremwetterereignisse haben gezeigt, dass Ausfälle oder Störungen weitreichende Folgen für Unternehmen, Lieferketten und Beschäftigung haben. Gleichzeitig darf der notwendige Schutz nicht zu Restriktionen bei der Flächennutzung führen, die unternehmerische Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.
Ein zentrales Ziel ist die Stärkung der Netz- und Versorgungssicherheit. Dazu müssen insbesondere die Digitalisierung und die Anpassung der Versorgungsnetze gefördert werden, um Ausfallsicherheit und Wiederanlaufgeschwindigkeit im Ernstfall zu gewährleisten.
Ebenso wichtig ist die Koordination mit Verteidigung und Zivilschutz, da die raumrelevanten Belange der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes und der inneren Sicherheit zuverlässig in die Landesplanung integriert werden müssen, um langfristige Planungssicherheit für Unternehmen und Kommunen zu schaffen.
Darüber hinaus ist die Integration von Risikoanalysen entscheidend. Infrastruktur-Planungen sollten fundierte risikoorientierte Prüfungen enthalten, beispielsweise zu Stromausfällen, IT-Angriffen oder Naturereignissen, damit präventive Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Sicherung der Flexibilität für die Wirtschaft, da Schutzmaßnahmen stets mit Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit vereinbar bleiben müssen. Unternehmen benötigen ausreichend Handlungsspielräume, um Versorgungsketten zu sichern und ihre Produktion auch in Krisensituationen aufrechterhalten zu können.
Schließlich bedarf es einer klaren regionalen Priorisierung. Neben zentralen Ballungsräumen sind dabei auch ländliche Regionen in besonderer Weise zu berücksichtigen, da die Sicherstellung von Versorgungsleistungen dort oft anfälliger ist.
Vor diesem Hintergrund gilt es, neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen auch die Entwicklung einer modernen Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Sachsen mitzudenken. Der neue Wirtschaftszweig eröffnet die Chance, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und neue Wertschöpfungsketten aufzubauen. Entscheidend ist, dass die von der Bundesregierung geplanten Investitionen im Verteidigungsbereich gezielt auch nach Sachsen gelenkt werden, um den Industriestandort nachhaltig zu stärken. Damit ergibt sich die Möglichkeit, neue Unternehmen anzusiedeln und zugleich eine leistungsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Land zu etablieren. Der Fokus sollte dabei nicht ausschließlich auf klassischer Rüstungsproduktion liegen, sondern auch Forschung, Entwicklung und moderne Technologien umfassen, die innovative Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft geben können.
Ein besonderer Vorteil besteht in der flexiblen Umnutzung oder Erweiterung vorhandener Industrieanlagen, die eine schnelle Anpassung an veränderte Bedarfe ermöglicht (sog. „Dual-Use“ Strategien). Dadurch wächst die Widerstandsfähigkeit des Standorts, während zugleich Abhängigkeiten von einer einseitigen wirtschaftlichen Ausrichtung reduziert werden. Eine integrierte Verteidigungswirtschaft kann somit nicht nur die Resilienz Sachsens im Krisenfall erhöhen, sondern auch die Attraktivität des Landes für Investoren steigern, qualifizierte Fachkräfte binden und langfristig einen Beitrag zur nationalen und europäischen Sicherheit leisten
5. Energiewende
Die IHKs unterstreichen die besondere Bedeutung des Ausbaus moderner Energieerzeugung und -infrastruktur, um attraktive Standortbedingungen sowie Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit in einer von Klimawandel und geopolitischen Spannungen geprägten Welt bestmöglich zu gewährleisten.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein integraler Ansatz für das Energiesystem notwendig. Strom, Gas-, Wärme-, Wasserstoff- und künftig auch CO₂-Infrastrukturen sollten nach Möglichkeit gemeinsam geplant und gebaut werden, um volkswirtschaftliche Effizienzpotenziale zu heben und unnötige Kosten beim Ausbau und Betrieb zu vermeiden. Ausbau der Energieerzeugung und Speicherung muss netzdienlich erfolgen, was eine Berücksichtigung verfügbarer Netzkapazitäten im Prozess der Flächenausweisung voraussetzt.
Darüber hinaus muss der LEP den erforderlichen Spielraum für die Erzeugung erneuerbarer Energien bieten, da jede unnötige Einschränkung der Energieerzeugung zugleich potenzielles Wirtschaftswachstum begrenzt.
Besonders den ländlichen Räumen sollte in diesem Zusammenhang eine größere Beachtung eingeräumt werden. Es ist ein zentrales Anliegen, diese Regionen bei der Umsetzung der Energiewende aktiv zu unterstützen und von übermäßigen Belastungen zu schützen. Eine ausgewogene Verteilung von Projekten erneuerbarer Energien, Infrastrukturmaßnahmen und Speicherkapazitäten kann dazu beitragen, regionale Ungleichgewichte zu vermeiden, die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen und wirtschaftliche Chancen vor Ort zu schaffen.
Planungssicherheit und verlässliche politische Entscheidungen sind in diesem Sektor entscheidend, um Investitionen nach Sachsen zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft langfristig zu sichern und die Energiewende erfolgreich umzusetzen.
Raumnutzungskonflikte i.Z.m. der Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien und Ansiedlungsflächen für Industrie und Gewerbe sind durch klare Zielformulierungen im LEP zu lösen.
6. Mobilität, Verkehrsinfrastruktur
Die sächsischen IHKs begrüßen, dass der LEP die hohe Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen des Freistaates anerkennt. Gerade im internationalen Standortwettbewerb und im Zuge tiefgreifender Transformationsprozesse der Wirtschaft ist eine bedarfsgerechte, moderne und verlässliche Verkehrsinfrastruktur eine unverzichtbare Grundlage für die Sicherung von Wertschöpfung, Fachkräften und Investitionen.
Sachsen ist ein wichtiges Transitland. Zu nennen ist hierbei der Transitkorridor Ost- und Westeuropa, auch unter verteidigungspolitischen Aspekten (u.a. Sachsen-Franken-Magistrale/Ausbau A72 und A4).
Wir unterstützen die Zielsetzung, dem erhöhten Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen bei der Verkehrsinfrastruktur Rechnung zu tragen. Der Erhalt bestehender Netze ist nicht nur kosten- und ressourceneffizient, sondern auch aus Sicht der Unternehmen eine verlässliche Grundlage für planbare Transport- und Pendlerverkehre.
Die Formulierung, die Inhalte des LEP basierten auf der Fachplanung „sowohl zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur als auch für alle anderen Verkehrsträger“, ist missverständlich. Verkehrsinfrastruktur umfasst per se alle Verkehrsträger. Der LEP darf deshalb nicht den Eindruck erwecken, dass Verkehrsinfrastruktur mit Straßen gleichgesetzt wird. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine gleichrangige, integrierte Betrachtung von Straße, Schiene, Wasserstraßen, Luftverkehrsanbindung sowie Radwegenetzen erforderlich. Besonders hervorzuheben sind:
Schieneninfrastruktur: Sie gewinnt im Zuge der Verkehrs- und Klimapolitik sowie für internationale Lieferketten zunehmend an Bedeutung. Die planerische Sicherung bestehender, derzeit stillgelegter Trassen ist von strategischer Wichtigkeit für spätere Reaktivierungen. Sachsen ist als Logistikstandort zu stärken. Von Bedeutung ist hierbei der Ausbau der TEN-Korridore zu einer zusammenhängenden Netzwerkinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten insbesondere zu den Nachbarländer Polen und Tschechien.
Straßeninfrastruktur: Ihr Erhalt muss Vorrang haben. Ausbau- und Neubauvorhaben sollten im LEP für Achsen mit besonderer überregionaler oder internationaler Bedeutung verankert werden.
Radwegenetz: Sachsen weist im landesweiten Vergleich erhebliche Lücken im Radwegenetz auf. Für eine nachhaltige Standortentwicklung und die Förderung intermodaler Verkehre sollte der LEP auch hier planerische Impulse geben.
Flughafenanbindung: Die Flughäfen Leipzig-Halle und Dresden sind zentrale Knoten für den Wirtschaftsverkehr in Mitteldeutschland. Für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Region ist eine leistungsfähige Anbindung entscheidend. Der LEP sollte daher Straßen- und Schienenverbindungen an diesen Knotenpunkten stärken, um Logistikprozesse zu beschleunigen und Sachsen als Wirtschaftsregion noch attraktiver zu machen.
Die raumordnerische Sicherung von Trassen für Neu- und Ausbauvorhaben ist grundsätzlich wichtig. Diese Zielstellung muss allerdings mit dem erhöhten Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Einklang gebracht werden. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist entscheidend, dass klare Indikatoren benannt werden, wann eine Trassensicherung für den Neu- oder Ausbau wirtschaftlich und verkehrsplanerisch notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die Sicherung potenzieller Schienentrassen für spätere Reaktivierungen, die langfristige Sicherung von Korridoren für strategisch wichtige Straßenverbindungen (z.B. internationale Wirtschaftskorridore) sowie eine vorausschauende Planung für Logistikstandorte und multimodale Güterverkehrszentren, die auf funktionierende Schnittstellen zwischen Straße und Schiene angewiesen sind, um die Vernetzung der Verkehrsträger zu gewährleisten. Dies ist auch von Bedeutung, um industriell-gewerbliche Großansiedlungen zu ermöglichen.
Forderungen aus IHK-Sicht:
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Erhalt sowie Aus- und Neubau im Bereich der Straßeninfrastruktur
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Aufnahme solcher Aus- und Neubauprojekte, die für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Sachsens, die Erreichbarkeit wirtschaftsstarker Regionen oder die Sicherung von Grundfunktionen in der Fläche unverzichtbar sind
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Planung und Sicherung von Schienentrassen, auch stillgelegter, zur Gewährleistung späterer Reaktivierungsmöglichkeiten
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Stärkung der multimodalen Infrastruktur durch bessere Vernetzung von Straße, Schiene und Luftverkehr
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Berücksichtigung des Radwegenetzes als Standortfaktor für Fachkräftebindung, Tourismus und nachhaltige Mobilität
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Erhalt und Entwicklung des ÖPNV-Netzes
7. Schutz und Nutzung von natürlichen Ressourcen
Die sächsischen IHKs begrüßen die Zielsetzung des LEP, Natur, Landschaft, Biodiversität, Wasserressourcen und Boden nachhaltig zu schützen. Aus unternehmerischen Gesichtspunkten ist es jedoch entscheidend, dass diese Schutzmaßnahmen so ausgestaltet werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung, Investitionsfähigkeit und Standortattraktivität nicht eingeschränkt werden.
Natur und Landschaft, Biologische Vielfalt und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
Der Schutz von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt ist ein zentrales Anliegen. Die Wirtschaft bekennt sich zu den Zielen einer kompakten, nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung und begrüßt das Ziel des Eckpunktepapiers, ermöglichende Lösungen für eine multifunktionale Nutzung von Räumen zu finden und in die Planung einzubinden.
Die Vorgaben des Bundes zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme stellen eine Herausforderung dar. Eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme muss die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft berücksichtigen. Wird die Flächenbereitstellung zu stark verengt, drohen Investitionen abzuwandern – mit negativen Folgen für Arbeitsplätze und Standortattraktivität.
Sowohl die wirtschaftliche Transformation als auch die Energiewende sind mit einem erheblichen zusätzlichen Flächenbedarf verbunden. Flächensparen darf kein Selbstzweck sein, sondern muss sich an den realen Entwicklungsbedarfen von Wirtschaft und Gesellschaft orientieren und sollte gefördert werden, ohne wirtschaftliche Entwicklung auszubremsen. Für Industrie, Gewerbe, Logistik und Energiewende braucht es planbare Flächen. Statt pauschaler Vorgaben und Verbote sollten steuernde Anreize geschaffen werden, die ressourcenschonende Nutzung belohnen und Investitionen ermöglichen.
Der LEP sollte keine starren Flächenobergrenzen oder pauschale Flächensparvorgaben benennen, sondern differenzierte, regional angepasste Steuerungsinstrumente enthalten. Es muss gewährleistet sein, dass für neue Investitionen ausreichend Flächenreserven zur Verfügung stehen, um Beschäftigung und Wertschöpfung langfristig zu sichern. Darüber hinaus ist die Nutzung innerer Entwicklungspotenziale und die Revitalisierung von Brachflächen anzustreben. Der LEP muss eine ausgewogene Balance zwischen Ressourcenschutz und wirtschaftlicher Nutzung gewährleisten.
Ein landesweites Flächenmonitoring wird befürwortet.
Wasserressourcen
Wasser ist ein kritischer Standortfaktor für Industrie und Gewerbe, Tourismus sowie die Gesellschaft insgesamt. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie eines in Qualität und Quantität ausreichenden, stabilen Wasserdargebots für gewerbliche und industrielle Nutzung ist unverzichtbar.
Industrieprojekte mit hohem Wasserbedarf sollten gezielt in Regionen mit ausreichender Wasserinfrastruktur konzentriert werden, um Konflikte mit Trinkwasserressourcen zu vermeiden. Dazu sind frühzeitig Vorranggebiete für wichtige Industrieansiedlungen festzulegen sowie strategische Maßnahmen für Wasserplanung/-Management einzubinden. Dazu sollte der LEP die planerische Sicherung von Standorten für bspw. Rückhalte- und Speicherbecken ermöglichen, um sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Anforderungen zu erfüllen sowie erforderliche Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
Damit der Planungsprozess erfolgreich gelingt, ist die Erstellung eines verbindlichen und transparent kommunizierten Zeitplans unerlässlich. Nur so können alle relevanten Akteure frühzeitig eingebunden und ihre Interessen angemessen gewürdigt werden. Darüber hinaus halten wir es für zielführend, im weiteren Verfahren thematische Arbeitsgruppen einzurichten, um zentrale Fachfragen vertieft zu erörtern und die Erarbeitung des LEP konstruktiv zu begleiten. In diesen Prozess bringen sich die sächsischen IHKs gern mit ein.
In diesem Sinn bitten wir die vorgenannten Hinweise bei der Entwurfserarbeitung des LEP entsprechend zu berücksichtigen.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
14.10.2025