Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt.
Anlagenmechaniker sind Spezialisten. Sie bauen beispielsweise Produktionsanlagen für den Autobau, für die chemische oder für die Lebensmittel-Industrie ebenso wie Dampferzeuger für Kraftwerke. Rohrleitungssysteme für eine Erdölraffinerie können sie genauso herstellen wie Sudbehälter für eine Brauerei. Immer dann, wenn es darum geht, Flüssigkeiten, Gase, Druckluft oder Pulver sicher aufzubewahren oder zu transportieren, sind Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen gefragt. Dabei müssen sie verantwortungsbewusst und sorgfältig arbeiten. Denn nur wirklich dichte Systeme sind sichere Systeme.
Die Einzelteile einer Anlage fertigen sie zunächst im Betrieb. Dabei arbeiten sie anhand von Konstruktionszeichnungen und Schweißplänen. Sie bereiten das Arbeitsmaterial vor und schneiden es anschließend genau nach Maß, biegen es und verbinden es durch Falzen, Löten oder Schweißen. Besonders bei Druckbehältern prüfen sie, ob die Schweißnähte belastbar und die fertigen Apparate wirklich dicht sind.
Meist montieren Anlagenmechaniker die fertigen Teile erst beim Kunden zusammen. Dabei bauen sie auch die erforderlichen Armaturen, Druckregler und Elemente aus der Mess-, Steuer- und Regeltechnik ein. Sie übergeben die Anlage an den Kunden und erklären Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften. Manchmal reisen sie dazu auch ins Ausland. Neben dem Bau von Anlagen kümmern sich Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen auch um Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Video
Einen Eindruck von der Ausbildung vermittelt Ihnen unser Video aus der Reihe „Azubi für einen Tag".
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Vom Verpflegungs- über den Ticket- bis hin zum Bankautomaten: Sie stellen deren Betriebsbereitschaft sicher. Auch den Bestand an Waren prüfen und ergänzen sie. Sie kontrollieren die Zahlungsmittel und führen Abrechnungen und Kassenabschlüsse durch. Daneben beraten sie Kunden oder übernehmen kaufmännische Aufgaben, z. B. im Personalwesen. Auch das Aufstellen von Automaten sowie die Wartung und Instandhaltung können sie übernehmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Automobilkaufleute sind im Vertrieb und Service von Kraftfahrzeugen tätig. Alle administrativen und dispositiven Arbeiten "rund ums Auto", die Verkaufsvorbereitung und -abwicklung und die ausgesprochene Nachfrage- bzw. Kundenorientierung prägen diesen Beruf. Charakteristisch sind auch die branchenprägenden Zusatzdienstleistungen wie Fahrzeugfinanzierung, Versicherungsangebot und Kundendienst.
Auch übernehmen sie buchhalterische und kalkulatorische Aufgaben. Ihre Kenntnisse erweitern sie dabei regelmäßig, um den Kunden stets eine optimale Beratung gewährleisten zu können. Automobilkaufleute arbeiten hauptsächlich in Autohäusern, bei Automobilherstellern und Automobilimporteuren.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Bankkaufleute beraten rund um Geldanlage, Kontoführung, Kredite, Zahlungsverkehr oder auch Immobilienfinanzierung.
Sie beraten zu Privat- und Firmenkrediten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen oder anderen Verträgen, bahnen Vertragsabschlüsse an und bearbeiten diese. Im internen Bereich eines Kreditinstitutes planen und steuern sie Arbeitsabläufe. Darüber hinaus führen sie Kontrollen im Rechnungswesen durch und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien.
Im Anschluss an die Ausbildung stehen viele Wege offen: Abiturient/-innen entscheiden sich oft für ein betriebswirtschaftliches Studium im Anschluss an die Ausbildung, mit anderen Schulabschlüssen sind Fort- und Weiterbildungen bis hin zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin oder zum Bankbetriebswirt bzw. zur Bankbetriebswirtin möglich.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen arbeiten in Betrieben der Bauwirtschaft, der Fertigteilindustrie, des Tiefbaus, den Beton- und Asphaltwerken, sowie in Überwachungs- oder Forschungseinrichtungen, welche geo-, asphalt- oder bautechnische Untersuchungen durchführen. Sie sind meist in Laboren, aber auch auf Baustellen und im Gelände tätig. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Schwerpunkte Geotechnik, Mörtel- und Betontechnik sowie Asphalttechnik.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Ausbildungsprofil: Bauwerksabdichter und Bauwerksabdichterinnen dichten Flächen an oder in Bauwerken, an Dächern und Terrassen, unter Dachbegrünungen, für den Verkehr, für Tunnel- und Brückenbauwerke sowie für Deponien gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nicht-drückendes und gegen drückendes Wasser ab.
Bauwerksabdichter und Bauwerksabdichterinnen setzen bei ihrer Arbeit Baugeräte wie beispielsweise Gasbrenner, Bitumenschmelzkocher, Schweißautomaten, Abreißprüfgeräte und Aufzugsanlagen ein.
Diese Arbeiten führen sie selbständig einzeln oder in Kolonnen durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 2004
Berufsbild
Bauwerksmechaniker/Bauwerksmechanikerinnen für Abbruch und Betontrenntechnik führen Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbstständig durch.
Der Arbeitsplatz kann in der Werkstatt und auf der Baustelle sein: In der Werkstatt baut er die Teile vor, auf der Baustelle fügt er sie zusammen. Dort, im Freien, lässt er den Beton in die selbst montierte Form fließen. Bei einem größeren Bauwerk werden dafür Maschinen verwendet, zum Beispiel Betonpumpen. Und auch die fachgerechte Einarbeitung von Stahlbeton und Dämmungen in ein Bauwerk gehört zum Job- Profil.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt, die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Rückfalloption: Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Wer kennt sie nicht: brachliegende Grundstücke. Schwierig ist es für jeden Laien, sich darauf einen Supermarkt, eine Wohnsiedlung oder gar eine Verkehrskreuzung vorzustellen, die auf einem solchen Gelände etwa entstehen könnten. Aber genau das ist die Aufgabe eines Bauzeichners. Bevor der erste Bagger loslegt, visualisieren sie zum Beispiel Häuserreihen und Straßenlinien auf dem Computer.
Dafür reicht es nicht aus, bloß die Silhouette des möglichen Konstrukts zeichnerisch festzuhalten. Bauzeichner gehen ins Detail: In einem Einfamilienhaus etwa kennt der Bauzeichner jede Ecke und Nische und weiß ebenso, wo welche Abwasserleitungen liegen, lange bevor die Grundmauern stehen.
Den guten alten Bleistift und das Lineal hat längst die Technik abgelöst: Am Bildschirm entstehen mit Hilfe von CAD-Programmen ganze Siedlungen. Auch die spätere Baustelle entsteht bereits auf dem Rechner, ihre Planung gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Bauzeichners. Schließlich heißt es: raus aus dem Büro. So muss der Fachmann das Gelände der späteren Baumaßnahme selbst in Augenschein nehmen. Je nachdem für welchen Schwerpunkt sich die Konstrukteure entscheiden, führt sie ihr Beruf in den Rohbau oder auf die Autobahn. Wer sich auf „Architektur“ spezialisiert, errichtet hauptsächlich Rohbauten.
Im Schwerpunkt: Tief-, Straßen- und Landschaftsbau sind Verkehrsampeln und Straßenführung die alltäglichen Aufgaben in dem Metier. Nach ihren Plänen wird geteert und die Straßenlampe installiert. In dem dritten Fachbereich „Ingenieurbau“ beschäftigen sich Bauzeichner unter anderem mit Stahl, der oftmals zur Verstärkung in Gebäuden verwendet wird. Der Plan des Bauzeichners verrät Gewicht und Form des Bauteils, nachdem dieses dann angefertigt wird. Dennoch stellt sich in allen drei Bereichen nie der Alltagstrott ein, weil immer ein neues Projekt mit anderen Ansprüchen schon wartet.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Während der Zeit des Baustellenpraktikums erhält der Auszubildende eine Baustellenzulage in Höhe von 10% der Ausbildungsvergütung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Berufskraftfahrer/-innen arbeiten hauptsächlich in Transportunternehmen des Güter- und Personenverkehrs, wie z. B. Speditionen, kommunalen Verkehrsbetrieben oder Bus- und Reiseunternehmen. Darüber hinaus sind sie unter anderem bei Post- und Kurier- oder Abschlepp- und Pannendiensten tätig Der Baustofftransport und Betriebe der Getränkeherstellung oder der Abfallwirtschaft eröffnen weitere Arbeitsfelder.
Berufskraftfahrer/innen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifen sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), straßenverkehrsrechtliche Vorschriften seit 19.01.2013). Damit muss auch für die Führerscheinklasse C, CE, bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren die erforderliche körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen werden, um die erste Fahrerlaubnis zu erhalten (§ 10 Abs. 2 FeV).
Die Kosten der medizinisch-psychologischen Untersuchung trägt der Ausbildungsbetrieb. Bitte informieren Sie Ihre(n) Auszubildenden darüber.
Bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren gilt diese Fahrerlaubnis nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung. Diese Auflage entfällt mit Erreichen des Mindestalters oder mit Abschluss der Berufsausbildung, wenn im Führerschein die „95“ eingetragen wurde.
In einigen Fällen liegt das Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren:
nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Auszubildende als Berufskraftfahrer im 3. Ausbildungsjahr erhalten nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE ab 15.03.2024 eine monatliche Vergütung von 1.250,00 €, ab 01.10.2024 von 1.350,00 €, ab 01.10.2025 von 1.420,00 € und ab 01.10.2026 von 1.490,00 €.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Bauteile aus Beton und Stahlbeton sowie Baukörper aus Steinen her.
Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Rückfalloption: Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Biologielaboranten/innen arbeiten teamorientiert in enger Kooperation mit Naturwissenschaftlern in den Forschungs- und Entwicklungslaboratorien der chemischen und pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen, sowie in Instituten und sonstigen Forschungseinrichtungen.
Sie führen insbesondere Versuche in den Bereichen der Grundlagenforschung, der Arzneimittelforschung und -entwicklung, aber auch in anderen Bereichen, wie z. B. der Diagnostik oder des Pflanzenschutzes, durch. Dabei planen sie die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der/die Brauer/-in und Mälzer/-in sind für den gesamten Herstellungsprozess eines Bieres zuständig, vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Abfüllung des Bieres.
Da die Herstellungsvorgänge weitgehend automatisiert sind, bedienen und überwachen sie bei diesen Vorgängen hauptsächlich Maschinen und computergesteuerte Anlagen, die sie auch reinigen und warten.
Im Bereich Gastronomiebedarf beraten sie Kunden über Produkte und Schankanlagen, installieren die Anlagen und übergeben sie dem Betreiber.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor derIndustrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Buchhändler/innen arbeiten in so genannten Sortimentsbuchhandlungen, im Verlag oder im Antiquariat. Lebenslanges Lesen und Lernen sowie die Bereitschaft, immer wieder etwas Neues zu lernen, gehören unbedingt dazu, wenn man diesen Beruf erlernen möchte.
Nach der Ausbildung gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Buchhandelsfachwirt bzw. zur Buchhandelsfachwirtin oder zum/zur Vertriebsassistent/-in. Wer Abitur oder Fachabitur hat, kann sogar noch ein Fachhochschulstudium der Buchwissenschaft aufnehmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Bühnenmaler/innen und Bühnenplastiker/innen der Fachrichtung Malerei malen Bühnen- und Szenenbilder für Theater, Oper, Musical, Film oder Fernsehen nach den Vorgaben der Regie und der Bühnenbildner/innen. Für Ausstellungen, Messen, Werbeproduktionen oder Innenausstattungen fertigen sie darüber hinaus Hintergründe, Wandbilder, Dekorationen und z.T. auch Plastiken an.
Bühnenmaler/innen und Bühnenplastiker/innen der Fachrichtung Plastik modellieren Bühnen- und Szenenbilder für Theater, Oper, Musical, Film und Fernsehen nach den Vorgaben der Regie und der Bühnenbildner/innen. Für Ausstellungen, Messen, Werbeproduktionen oder Innenausstattungen fertigen sie darüber hinaus dekorative Plastiken an, teilweise auch Malereien.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Sie prüfen organische und anorganische Stoffe oder Produkte hinsichtlich Art, Menge und Struktur und untersuchen chemische Prozesse.
Zudem stellen sie Stoffgemische her und entwickeln bzw. optimieren das Syntheseverfahren von Präparaten. Fotometrische Gehaltsbestimmungen und chromatografische Verfahren wenden sie bei der Untersuchung der Strukturen und Eigenschaften von Stoffen an. Volumetrische und spektroskopische Analysen sowie immunologische, oder biotechnische Prüfungen können ebenfalls dazu zählen.
Alle Messungen und Versuchsabläufe protokollieren sie und werten diese am Computer aus. Da sie oft mit gefährlichen Stoffen arbeiten, halten sie jegliche Vorschriften sorgfältig ein.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie stellen aus organischen und anorganischen Rohstoffen chemische Erzeugnisse wie Farben, Kunststoffe, Pflanzenschutzmittel, Waschmittel oder Kosmetika her und bedienen hierfür rechnergestützte Maschinen und Fertigungsstraßen. Chemikanten messen Rohstoffe ab, füllen sie in Behältnisse ein, fahren die Produktionsanlagen an und heizen, kühlen oder destillieren die Ausgangsstoffe.
Während der Herstellung kontrollieren sie regelmäßig die Messwerte und entnehmen Proben, um die Produktqualität zu überprüfen. Sie protokollieren den Fertigungsverlauf und füllen die fertigen Produkte ab. Außerdem reinigen, warten und reparieren sie die Produktionsanlagen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Verkauf und Beratung sind die Haupttätigkeiten von Drogistinnen und Drogisten. Daher ist es besonders wichtig, dass man freundlich und hilfsbereit auf Menschen zugehen kann und gute Kenntnisse über die einzelnen Produkte erwirbt. Zusammensetzung, chemische Bestandteile, Einsatzmöglichkeiten und Alternativen – das sind Dinge, die Kunden interessieren.
Bei einem immer umfangreicheren Sortiment müssen Drogistinnen und Drogisten stets bereit sein, sich mit den einzelnen Produkten auseinanderzusetzen, sich zu informieren und dazuzulernen. Denn die Kunden werden zunehmend anspruchsvoller, viele möchten zum Beispiel keine Konservierungsstoffe in ihrer täglichen Gesichtspflege, interessieren sich für biologische Lebensmittel oder wollen wissen, wie sie Pflanzenschutzmittel umweltfreundlich entsorgen können.
Der Drogist oder die Drogistin muss Trends erkennen und wissen, was auf dem Markt los ist. Auch Testergebnisse für einzelne Produkte sollte er oder sie kennen, um im Kundengespräch darauf eingehen zu können.
Drogistinnen und Drogisten arbeiten in Drogerien oder Drogeriemärkten, in der Drogerieabteilung von Kaufhäusern oder Supermärkten und in anderen Fachgeschäften mit Drogeriesortiment. Auch im Großhandel für Körperpflege- und Kosmetikprodukte oder im pharmazeutischen Großhandel finden Drogistinnen und Drogisten Arbeit.
Nach der Ausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung bieten sich Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zum Pharmareferenten an. Noch während der Ausbildung kann man sich auf die Bereiche „Foto“ oder „Chemisch-technische Waren und Pflanzenschutz“ spezialisieren.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Sie arbeiten als Lokrangierführer/-innen oder Triebfahrzeugführer/-innen. Sie rangieren Wagen und Fahrzeuge. Sie steuern Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr und transportieren dabei Personen oder Güter.
Die Ausbildung ist in den beiden Varianten Güterverkehr oder Personenverkehr möglich. Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. In beiden Einsatzgebieten werden die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden,
Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen ein schließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden,
Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden,
Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen und
am Notfallmanagement mitwirken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Aufträge entgegennehmen und die für die Ausführung notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen,
Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
Bremsen prüfen und bedienen,
Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen,
Zug- und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen,
Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdispositionen sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben und
Güter transportieren und Personen befördern.
Berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
In jedem Betrieb werden elektrische Anlagen aller Art gebraucht – sei es zur Beleuchtung, zur Steuerung oder Regelung von Maschinen und Motoren. Die Installation, Wartung und Reparatur solcher Anlagen gehören zu den täglichen Aufgaben einer Elektroanlagenmonteurin oder eines Elektroanlagenmonteurs.
Sie erstellen Stücklisten der Anlagen, checken Montage- und Schaltpläne und montieren verschiedene Bauteile, die entweder vorgefertigt sind oder selbst durch Sägen, Feilen, Bohren oder Schweißen hergestellt werden. Sie bauen Schaltgeräte zusammen und verdrahten elektrische Baugruppen. Zudem montieren und installieren sie elektrische Beleuchtungsanlagen, messen und prüfen elektrische Anlagen und Baugruppen, stellen diese ein und nehmen sie in Betrieb. Außerdem beseitigt der oder die Elektroanlagenmonteur/in Fehler in elektrischen Anlagen.
Arbeitgeber in dieser Branche sind vor allem Betriebe im Bereich der Elektroinstallation, doch auch Energieversorgungsunternehmen beschäftigen Elektroanlagenmonteur/innen. Und nicht zuletzt kommen Hersteller elektrischer Anlagen und Bauteile oder von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen ebenso als Arbeitgeber infrage. Da Experten mit entsprechenden Kenntnissen nahezu überall benötigt werden, ist ein/e Elektroanlagenmonteur/in oft auf Montage. Deshalb sollte er oder sie in der Lage sein, die Auftragsabwicklung sorgfältig zu planen und die Ausführung gründlich vorzubereiten, indem er oder sie Montagebaustellen einrichtet. Zudem muss er oder sie Werkzeuge, Messgeräte und persönliche Schutzausrüstung passend auswählen können. Wer das Talent besitzt, seine Arbeitsabläufe geschickt zu organisieren und noch dazu flexibel ist, hat klare Vorteile.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers/der Mechatronikerin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
In der Ausbildung lernt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Funktionszusammenhänge und Prozessabläufe zu analysieren und darauf aufbauend Automatisierungsanlagen zu entwerfen. Wenn etwa ein Kunde wünscht, dass sich die Belüftungsanlage in seinem Bürogebäude zu einer bestimmten Uhrzeit von allein ausschaltet, wird er oder sie für ihn die Kosten kalkulieren, ihn beraten und das System planen. Das geschieht am Computer: Mit Hilfe spezieller Programme entwirft der Elektroniker für Automatisierungstechnik die Anlage, die der Kunde wünscht.
Als Azubi wird man also nicht nur mit dem aktuellsten Stand der Technik vertraut gemacht, sondern auch auf den Gebieten Kalkulation, Beratung, Planung und Programmierung geschult. Zudem eignet sich der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Kenntnisse an, die in seinem gesamten Berufsleben nützlich sind, insbesondere auf den Gebieten Visualisierung, Fernsteuerung und Software-Wartung von Industrieanlagen. Und diese Kenntnisse kann er oder sie weltweit einsetzen. Manche Unterlagen sind auf Englisch, und auch manche Verhandlungen werden auf Englisch geführt. Diese Fremdsprache sollte man also beherrschen, wenn man diesen Beruf ausüben möchte.
Wenn eine automatische Anlage mal nicht so läuft, wie der Kunde sich das vorgestellt hat, kommt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik vorbei und programmiert diese um. Vielleicht müssen auch nur Sensoren erneuert werden, aber auch das ist für ihn oder sie kein Problem: In der Ausbildung lernen sie nämlich, wie man Sensoren, Leiteinrichtungen oder Maschinen- und Prozesssteuerungen installiert und wartet sowie den Umgang mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Antrieben.
Zur Ausbildung gehört ebenso die überbetriebliche Ausbildung. Nach der Ausbildung beherrschen Elektroniker/-innen für Automatisierungstechnik das Programmieren, Testen und Installieren von Automatisierungssystemen. Arbeitgeber können Hersteller von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen sein, ebenso Betrieben der Elektroinstallation und in Wasser- und Klärwerke.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Damit das Fließband läuft
„Just in time“ zu liefern, ohne Wartezeiten für den Kunden, schnell und in bester Qualität – das ist in der modernen Industrie selbstverständlich – und die Technik im Betrieb muss mitspielen. Gleichzeitig ergänzen immer komplexere elektronische Anlagen die Arbeit der Menschen. Dafür, dass Maschinen und Steuerungen einwandfrei in Betrieb gehen und reibungslos arbeiten, sind Elektroniker/-innen für Betriebstechnik zuständig. Sie sorgen dafür, dass das Fließband nicht stehen bleibt und dem Roboter die Sicherungen nicht rausfliegen.
An Einsatzgebieten mangelt es nicht. Elektroniker für Betriebstechnik werden überall gebraucht, wo Energieverteilungsanlagen laufen, Produktionsprozesse gesteuert und geregelt oder wo Druck und Temperatur gemessen werden. Sie richten Arbeitsplätze und Baustellen ein, montieren Leitungen für Informationen oder Energie, installieren Schaltgeräte und verdrahten Automatisierungssysteme. Wenn andere Dienstleister im Hause sind, kommt ihnen die Aufgabe zu, die Arbeit der Externen zu überwachen.
Zudem wird ihnen ein besonderes Maß an Umsicht und Aufmerksamkeit abverlangt: Elektroniker/-innen brauchen ein Auge für den lockeren Deckel auf der Verteilerdose, das lose Kabel oder die fehlende Isolierung. Denn auch die Vorschriften zur Unfallverhütung und die Sicherheit der Kollegen gehören zu ihrem Arbeitsbereich, ebenso wie regelmäßige Prüfungen von Anlagen und die Analyse von Störungen. Da sie in viele Abläufe fest eingebunden sind, geht nichts ohne Teamgeist.
Mathematik nimmt einen hohen Stellenwert ein. Stromstärken, Widerstände und Kapazitäten begegnen den Elektronikern auf Schritt und Tritt. Interesse und Spaß an Computertechnik ist selbstverständlich, ebenso wie die englische Sprache. Auch, weil viele Elektroniker für Betriebstechnik für ihr Unternehmen in Sachen Service international auf Reisen gehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Überall dort, wo es komplexe elektronische Systeme gibt, sind Elektroniker/-innen für Gebäude und Infrastruktursysteme gefragt.
Einsatzorte sind zum Beispiel Großraumbüros, größere Mietshäuser, Krankenhäuser, Hotels oder Industrieanlagen. Dort gibt es elektronisch gesteuerte Heiz- und Lüftungsanlagen, klimatechnische Einrichtungen, unterschiedliche Beleuchtungssysteme, diverse Aufzüge sowie verschiedene elektronische Notfall- und Rettungssysteme. Und die müssen immer funktionieren, sonst kann das Gebäude seinen Zweck nicht mehr erfüllen.
In den meisten Fällen sind diese Systeme miteinander vernetzt und können von einer zentralen Stelle aus gesteuert werden. Elektroniker/-innen für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind nicht nur für die Instandhaltung und den Betrieb dieser haustechnischen Anlagen verantwortlich, sie konzipieren und installieren sie auch.
Zu den Aufgaben der Elektroniker/-innen für Gebäude- und Infrastruktursysteme zählen handwerklichen Tätigkeiten auch die Kalkulation der anfallenden Kosten, und manchmal müssen sie auch mit englischsprachigen Unterlagen arbeiten. Arbeitgeber sind meist Firmen der Immobilienwirtschaft, technische Gebäudeausrüster oder Unternehmen, die Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen und Eisenbahnen installieren.
Darüber hinaus können sie in Planungsbüros für Gebäudetechnik, in Krankenhäusern und an Flughäfen tätig werden. Wenn also mal wieder ein Aufzug stecken bleibt, eine Klimaanlage ausfällt oder eine Heizung nicht läuft: Ein Anruf genügt, und die Elektronikerinnen und Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind zur Stelle. Ohne sie wären viele moderne Gebäude nur Betonklötze.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Aufgabe von Elektroniker/-innen für Geräte und Systeme ist es, eine Vielzahl von elektronischen Anlagen in Betrieb zu halten und für ihre reibungslose Funktion zu sorgen. Das können die Überwachungskameras und die Alarmanlage im Haus sein, die Telefonanlage, medizinische Geräte oder die Klimaanlage.
Elektroniker/-innen müssen den Überblick über verschiedene Systeme behalten und dafür Sorge tragen, dass diese auch problemlos miteinander arbeiten. So montieren sie Systeme und installieren einzelne Komponenten, verdrahten Anlagenteile untereinander und wissen, wie sich eine bestehende Infrastruktur an den technischen Fortschritt und an immer leistungsfähigere Prozessoren und Computersteuerungen anpassen lässt.
Gebraucht werden Elektroniker/-innen praktisch überall dort, wo Systeme hergestellt oder eingesetzt werden: egal, ob in der Automobilindustrie, der Medizintechnik, im Maschinen- und Anlagenbau oder der Mess- und Regeltechnik. Die Wartung, Überwachung, Prüfung und auch die Kontrolle der Arbeit von Drittfirmen gehören ebenso zu den Anforderungen an einen Elektroniker wie die Planung von Schaltungen oder die Installation und Konfigurierung von Programmen. Nicht zuletzt ist die Umsetzung von Unfallverhütungsvorschriften eine wichtige Aufgabe.
Ausbildungsbetriebe erwarten für die Duale Ausbildung mindestens den Hauptschulabschluss, viele aber auch die Fachoberschulreife. Englischkenntnisse, gutes Mathematik- und Physikwissen sowie Technikbegeisterung sind ein Muss. Ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen hilft, wenn Pläne und Konstruktionszeichnungen ausgewertet und umgesetzt werden müssen. Für viele ist die Ausbildung nur der erste von mehreren Karriereschritten: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Ausbilder/-in, Industriemeister/-in, Technische/-r Fachwirt/-in oder nach einem Fachhochschulstudium Diplomingenieur/-in zu werden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind in Marktforschungsinstituten, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, einschließlich Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen, sowie in Forschungseinrichtungen der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung tätig.
Sie sind beteiligt an der Organisation und Durchführung von Marktstudien und Forschungsprojekten der empirischen Sozialforschung. Sie beschaffen Daten, bereiten sie auf, werten sie aus und bereiten Berichte und Präsentationen der Ergebnisse vor.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek wirken beim Aufbau und der Pflege von Bibliotheksbeständen mit. Im Benutzerservice beraten sie Kunden und besorgen Medien oder Informationen für sie.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv sichten, bewerten und archivieren Schriftgut sowie andere Informationsträger und pflegen den Archivbestand. Daneben organisieren und überwachen sie die Benutzung von Archivalien.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bildagentur beschaffen, bearbeiten und verwalten Bilder. Sie beraten Kunden bei der Bildauswahl und schließen mit ihnen Verträge, z.B. über Nutzungsrechte, ab.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Information und Dokumentation beschaffen Informationen, bereiten diese auf und pflegen bzw. verwalten sie, um sie anschließend ihren Kunden zur Verfügung zu stellen.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Medizinische Dokumentation erfassen, verwalten und pflegen medizinische Datenbestände. Sie klassifizieren Informationen, prüfen, pflegen und sichern sie.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Bezirksregierung Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Bezirksregierung Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln und programmieren kundenspezifische Softwareanwendungen. Sie erstellen individuelle Software neu oder testen bestehende Anwendungen, passen diese an und entwickeln anwendungsgerechte Bedienoberflächen. Für ihre Arbeit nutzen sie Programmiersprachen und Werkzeuge wie z.B. Entwicklertools. Außerdem übernehmen sie Aufgaben in der Projektplanung und -kontrolle. Darüber hinaus beheben sie Fehler mithilfe von Experten- und Diagnosesystemen und beraten bzw. schulen die Anwender.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration planen und konfigurieren IT-Systeme. Als Dienstleister im eigenen Haus oder beim Kunden richten sie diese Systeme entsprechend den Kundenanforderungen ein und betreiben bzw. verwalten sie. Dazu gehört auch, dass sie bei auftretenden Störungen die Fehler systematisch und unter Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen eingrenzen und beheben. Sie beraten interne und externe Anwender bei Auswahl und Einsatz der Geräte und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Daneben erstellen sie Systemdokumentationen und führen Schulungen für die Benutzer durch.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse prüfen bestehende Arbeits- und Geschäftsprozesse auf informationstechnischer Ebene. Sie befassen sich u.a. mit den Möglichkeiten, datengesteuerte Prozesse effizienter zu gestalten, Geschäftsprozesse zu digitalisieren, Aufgaben zu automatisieren, und konzipieren entsprechende Lösungen. Gleichzeitig ergreifen sie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Auch die Bereiche Big Data und Machine Learning können zum Aufgabenbereich gehören.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten mit an der Verbindung unterschiedlicher Komponenten wie informationstechnische Systeme, Maschinen, Geräte, Anlagen, Produkte und Menschen, um schnellere, bessere, aber auch sicherere Arbeitsabläufe zu schaffen. Zunächst analysieren sie die bestehenden Systeme sowie Netzwerke. Sie installieren Netzwerkkomponenten sowie Betriebssysteme, passen sie an die Gegebenheiten an, richten den Datenaustausch ein und testen die Systeme. Sie überwachen Anlagen, werten Diagnose-, System-, Prozessdaten sowie Instandhaltungsprotokolle aus, definieren Schwachstellen und beseitigen sie.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt.
Fachkräfte für Kreislauf und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen. Sie stellen sicher, dass Abfälle gesammelt, sortiert, wiederaufbereitet oder entsorgt werden.
Im Bereich Städtereinigung organisieren sie z. B. den Fahrzeugeinsatz der Müllabfuhr. Sie sorgen dafür, dass an Sammelstellen Container zur Mülltrennung aufgestellt und regelmäßig geleert werden. In Wertstoffhöfen oder Recyclinganlagen steuern sie alle Abläufe bei der weiteren Abfallbehandlung. Sie weisen Arbeitskräfte ein und überwachen Maschinen und Anlagen.
Durch Sichtprüfung oder Labortests stellen sie fest, welche Abfälle wiederverwertet werden können und welche entsorgt werden müssen. Regelmäßig inspizieren sie Ablagerungsorte, analysieren Sickerwasser und führen spezielle Messungen durch, um sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt austreten.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Sie stellen in erster Linie Briefe, Päckchen oder Pakete zu. Dazu leeren sie Briefkästen, sortieren Sendungen, bereiten diese für den weiteren Versandweg vor und planen die Zustellfolge. Freundlich und kompetent beraten sie ihre Kunden. Dabei nehmen sie auch Sendungen entgegen, direkt vor Ort beim Kunden oder - bei Kurierdiensten - zum Teil auch an entsprechenden Annahmestellen im Unternehmen. Außerdem nehmen sie Zahlungen entgegen, dokumentieren Sendungen und bereiten Zustellungen nach. Bei allen Aufgaben beachten sie sorgfältig berufsbezogene haftungs- und datenschutzrechtliche Regelungen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie nehmen in diversen Betrieben Waren aller Art an und prüfen die Eigenschaften. Sie organisieren die Entladung und lagern sie sachgerecht an eingeplanten Plätzen. Dabei achten sie auf gute Lagerungsbedingungen. Sie planen Auslieferungstouren und ermitteln die günstigste Versandart. Sie stellen Lieferungen zusammen und erstellen die Begleitpapiere. Außerdem beladen sie Transportmittel und sichern die Fracht. Sie erkunden Warenbezugsquellen, erarbeiten Angebotsvergleiche, bestellen Waren und veranlassen deren Bezahlung. Das Berechnen von Lagerkennziffern und einfache Jahresabschlüsse gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Video: Azubi für einen Tag
Sieh Dir an, was unsere #ichwerdewas Moderatorin Xenia bei ihrem Probetag erlebt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Viele Lebensmittel werden nicht mehr in Kleinbetrieben hergestellt, sondern in industrieller Großproduktion mit automatisierten Anlagen. Die Fachkräfte für Lebensmitteltechnik stellen aus verschiedenen Rohstoffen und Halbfabrikaten verkaufsfertige Lebensmittel her. Sie arbeiten nach vorgeschriebenen Rezepturen und mit automatisierten Produktionsanlagen und kennen sämtliche Produktionsabläufe: von der Ankunft der Rohwaren bis hin zum fertig verpackten Produkt.
Sie wissen, wie man die Rohprodukte richtig behandelt, lagert und verarbeitet. Sie richten die Maschinen und Anlagen für die unterschiedlichen Arbeitsabläufe ein, bedienen und überwachen sie. Die fertigen Nahrungsmittel sollen jeweils ein bestimmtes Gewicht, eine bestimmte Menge und natürlich auch eine gute Qualität aufweisen. Auch das zu kontrollieren ist Aufgabe der Fachkräfte für Lebensmitteltechnik.
Weiterhin sorgen sie durch rechtzeitiges Nachbestellen dafür, dass immer genügend Rohstoffe zum Verarbeiten vorhanden sind, und kümmern sich auch darum, dass die Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachrichtung Konstruktionstechnik fertigen und montieren Maßkonstruktionen und arbeiten in Unternehmen des Metallbaus, Maschinen- und Fahrzeugbaus und im Baugewerbe.
Fachrichtung Montagetechnik montieren Bauteile zu Baugruppen oder zu Maschinen bzw. Gesamtprodukten und arbeiten in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Haushaltsgeräteindustrie und im Fahrzeugbau.
Fachrichtung Umform- und Drahttechnik stellen Draht oder andere Metallprodukte durch Umformen her und arbeiten in Betrieben der Metallumformung und Drahtherstellung.
Fachrichtung Zerspanungstechnik fertigen Werkstücke mit spanabhebenden Fertigungsverfahren, wie z. B. Fräsen, Schleifen oder Drehen und arbeiten in Betrieben der Metall bearbeitenden Industrie, z.B. Drehereien, Maschinen-, Geräte- oder Fahrzeugbau und im Metallbau.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice arbeiten in Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels sowie in Möbelspeditionen. Sie sind meist bei Kunden im Wohn- und Geschäftsbereich tätig. Sie liefern Küchen, Möbel oder Geräte, bauen diese ab und wieder auf und stellen Anschlüsse an z. B. Wasserleitungen her.
Zudem führen sie Verpackungs- sowie Lagerarbeiten durch. Teilweise be- und verarbeiten sie z. B. Holz, Glas oder Metall. Außerdem bearbeiten sie Reklamationen, prüfen Rechnungen und nehmen Zahlungen entgegen. Sie beraten Kunden über Serviceleistungen des Unternehmens, planen und dokumentieren ihre Arbeit stets unter der Einhaltung von Qualitätsstandards.
Alle Aufträge erledigen sie eigenständig oder im Team unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie der Wünsche der Kunden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice arbeiten im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich und sind in Unternehmen des Rohr- und Kanalservices sowie der Industriereinigung und -wartung beschäftigt.
Sie schauen in Rohre, Kanäle und abwassertechnische Anlagen. Im Rohr- und Kanalservice passiert das durch Inspektionsgänge und mit ferngesteuerten Spezialkameras. Die Fachkräfte kontrollieren die Netze und Systeme auf Ablagerungen und Verunreinigungen sowie auf Schäden z. B. durch Wurzeln, Frost oder Erdbewegungen.
Undichte Stellen werden mit den jeweiligen Werkstoffen, wie z. B. Kunstharz abgedichtet. Dabei setzen sie auch ferngesteuerte Roboter ein. Im Industrieservice kontrollieren und reinigen sie auch Abfüllanlagen, Gär- und Flüssigkeitsbehälter sowie Pumpen und Tanks.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Sie tragen schwarze Sonnenbrillen, haben einen Knopf im Ohr und ihre Anzugjacke zeigt seitlich eine deutliche Wölbung, die jedem Kenner sofort verrät: Darunter sitzt das Pistolenhalfter. Soviel zum medial gestützten Klischee. Sicher entspricht der eine oder andere männliche oder weibliche Personenschützer, auch bekannt als Bodyguard, diesem Bild.
Allerdings werden Fachkräfte für Schutz und Sicherheit nicht nur in diesem Bereich eingesetzt. Wer es lieber etwas weniger spektakulär mag und nicht als ständiger "Schatten" seines Auftraggebers arbeiten möchte, der kann auch den Objekt-und Anlagenschutz wählen oder sich für den Schutz von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen während des Transportes von einem Ort zum anderen entscheiden.
In jedem Fall beginnt die Arbeit der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit mit der Prävention, also der Analyse möglicher Gefährdungsquellen in einem Betrieb, auf dem Werksgelände, am Flughafen oder auf der Fahrtroute des Geldtransporters. Mit fundierten Kenntnissen zur neuesten Sicherheitstechnik beraten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ihre Kunden eingehend, erstellen entsprechende Angebote und kümmern sich um die Installation, etwa von Alarmanlagen oder Kameras.
Sind sie in Objekt-oder Anlagenschutz tätig, kontrollieren sie den Zutritt zum Gebäude bzw. Gelände. In speziell ausgestatteten Zentralen haben sie jeden Winkel auf Monitoren oder anderen Sicherheitsanzeigen im Blick. Sowohl tagsüber als auch nachts sind genau festgelegte Rundgänge vorgeschrieben, auf denen sie nicht nur die Sicherheitstechnik überprüfen, sondern auch die Einhaltung der Vorschriften zum Brand- und Arbeitsschutz. Gibt es Alarm, leiten sie umgehend erforderliche Maßnahmen ein, informieren Polizei, Feuerwehr oder den Rettungsdienst.
Beim Werttransport fahren die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit selbst den gepanzerten Wagen und wählen dabei immer neue Fahrtrouten, um das Risiko eines Überfalls zu minimieren. Selbstverständlich werden vor Fahrtbeginn alle Alarm-und Schließsysteme sowie der Zustand des Fahrzeugs überprüft. Damit sie sofort erkennbar sind, tragen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit fast immer und in jedem Bereich eine Dienstbekleidung, ähnlich einer Uniform.
Häufig werden Sicherheitsfachkräfte auch für Veranstaltungen gebucht, um für Besucher, Künstler oder Sportler ein sicheres Umfeld zu schaffen. Hier planen sie den Personaleinsatz, sorgen dafür, dass die Notausgänge frei bleiben, ziehen bei der Einlasskontrolle gefährliche Gegenstände ein und entschärfen Konflikte zwischen den Besuchern. Oder sie schützen den oder die Künstler auf der Bühne vor allzu begeisterten Fans.
Als Personenschützer – so die offizielle Bezeichnung der erwähnten Bodyguards – brauchen sie körperliche Fitness und beherrschen meist auch Nahkampftechniken. Sie benötigen mentale Stärke und können gefährliche Situationen gut vorhersehen, um Konflikte schnell zu lösen oder zu vermeiden. Im Ernstfall müssen sie bereit sein, die zu schützende Person sogar unter Gefährdung des eigenen Lebens zu verteidigen.
Unternehmen aller Branchen, Flughafen- und Bahnhofsbetreiber, Eventagenturen sowie Politiker und prominente und vermögende Privatpersonen – sie alle vertrauen bei der Abwehr von Gefahren auf die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik arbeiten im Bereich der Planung, der Bauleitung und Überwachung, des Betriebes, der Erhaltung und der Betreuung des Straßen- und Verkehrswegenetzes und der Bauwerke.
Sie gestalten und betreiben das Verkehrssystem Straße und sorgen für Mobilität und Verkehrssicherheit. Das betrifft den Gesamtverkehr mit Individualverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, öffentlichen Personennahverkehr und dem Güterverkehr. Sie finden ihren Einsatz in Verwaltungen, Ingenieurbüros und Bauunternehmungen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor derIndustrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Sie sind keine Talkmaster aber als technische, organisatorische und gestalterische Dienstleister realisieren sie Veranstaltungen aller Art. Sie planen und organisieren Veranstaltungen nach gestalterischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Sie beachten dabei Vorschriften für Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit.
Sie wählen Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik aus, bauen sie auf und bedienen sie. Sie setzen die Veranstaltungstechnik im Ablauf der Veranstaltung unter gestalterischen Gesichtspunkten ein. Sie stehen als Ansprechpartner und Berater für ihre Kunden zur Verfügung. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik können in Dienstleitungsbetrieben ausgebildet und beschäftigt werden, die Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen oder Kongresse) technisch und kaufmännisch planen, gestalten und durchführen. Darüber hinaus sind die Betreiber von Stadthallen, Kongress- und Tagungszentren sowie Theater potentielle Ausbilder. Gefragt sind: Organisationstalent, Kontaktfähigkeit, Umsicht und Überblick, Belastbarkeit.
In unserer Videoreihe „Azubi für einen Tag” begleiten wir einen Auszubildenden und zeigen einen typischen Arbeitstag als Veranstaltungstechniker:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachkräfte im Fahrbetrieb führen Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und sorgen für die sichere Beförderung der Fahrgäste. Sie wirken auch an der Fahrzeugdisposition und Personalplanung mit.
Fachkräfte im Fahrbetrieb überprüfen vor Fahrtantritt die Betriebssicherheit und Sauberkeit der Fahrzeuge. Sie führen Busse, Straßen- oder U-Bahnen entsprechend den Fahrplänen. Als Fahrer/innen oder Servicepersonal verkaufen sie Fahrkarten, beraten Kunden über Verbindungen oder Fahrpreise und entschärfen Konfliktsituationen.
Bei Betriebsstörungen informieren sie die Fahrgäste und die Leitstelle, beseitigen kleinere Fahrzeugstörungen selbst, sichern Unfallstellen ab oder leisten im Notfall Erste Hilfe. Im Innendienst organisieren sie den Fahrzeugpark und planen den Personaleinsatz.
Außerdem wirken sie bei Kalkulationen, Marketing-Maßnahmen, z.B. zur Verkaufsförderung und Kundenbindung, sowie der Fahrplangestaltung mit und sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Im technischen Service sorgen sie für die Betriebs- und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie nehmen Güter an und prüfen anhand der Begleitpapiere die Eigenschaften. Sie erfassen die Güter via EDV, prüfen ihren Zustand und lagern sie. Dabei achten sie darauf, dass die Waren unter guten Bedingungen gelagert werden. In regelmäßigen Abständen führen sie Inventuren durch. Für den Versand verpacken sie die Güter, füllen die Begleitpapiere aus und beladen LKWs. Sie kennzeichnen, beschriften und sichern die Sendungen. Die Güter transportieren sie mithilfe verschiedener Transportgeräte und Fördermittel, wie z. B. Gabelstapler oder automatische Sortieranlagen, deren Pflege ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Fachlagerist/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fahrradmonteure/innen werden in Betrieben, die Fahrräder montieren und reparieren und im Zweiradhandel entsprechend ihren Fertigkeiten und Kenntnissen eingesetzt. Sie bauen Fahrräder zusammen, warten bzw. reparieren diese oder passen sie den Wünschen der Kunden an. So stellen sie einzelne Fahrradkomponenten individuell nach Kundenwunsch zusammen oder rüsten Standardmodelle mit Zusatzteilen aus.
Um Fahrräder zu warten, demontieren und reinigen sie einzelne Baugruppen und überprüfen deren Funktion, wobei sie Prüf- und Messgeräte einsetzen. Sie identifizieren und beheben Mängel und stellen sicher, dass das Fahrrad verkehrssicher und funktionstüchtig ist.
Bei der Übergabe erklären sie dem Kunden, welche Arbeiten sie durchgeführt haben und was beim Gebrauch des Rades zu beachten ist. Außerdem beraten sie Kaufinteressenten über Vor- und Nachteile verschiedener Modelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der Handwerkskammer zu Köln finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildungszeitverkürzung möglich.
Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerinnen sind überwiegend in der Montage/Fertigung von industriellen Serienerzeugnissen tätig. Sie üben ihre beruflichen Aufgaben meist im Rahmen einer Prozess-Kette in Montagegruppen aus. Als Glieder von Prozess-Ketten sind sie an der Prozess-Sicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit unmittelbar beteiligt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen, insbesondere feuerfeste Konstruktionen, sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her.
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle.
Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes „Florist/-in" ist abgeschlossen und befindet sich in der Erlassphase. Die modernisierte Ausbildungsordnung wird voraussichtlich Mitte März 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Save the date: Informationsveranstaltungen Neuordnung Florist/-in 2025
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, werden 2025 vier Informationsveranstaltungen angeboten. Gemeinsam mit IHKs und dem im Neuordnungsverfahren federführenden „Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" werden folgende Termine durchgeführt:
Die Durchführung erfolgt jeweils online von 14:00 – 16:00 Uhr. Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild „Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung.
Verordnung gültig seit August 1997
Berufsbild
Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig.
Sie binden Sträuße und fertigen Kränze, Brautschmuck oder Trockengestecke nach eigenen Ideen oder den Wünschen ihrer Kunden. Sie dekorieren Schaufenster und Verkaufsräume und versorgen die Pflanzen im Laden. Bei der Auswahl von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten sie ihre Kunden und geben Pflegehinweise.
Sie ermitteln den Warenbedarf, holen Angebote ein, erledigen den Einkauf neuer Ware, berechnen Preise und bedienen die Kasse. Da viele Blumenläden mit Blumenversandhäusern und Onlineshops kooperieren, sind sie neben dem Tagesgeschäft im Blumenladen häufig auch für die Auslieferung von Blumen verantwortlich.
Besondere Anforderungen
Floristen und Floristinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in der Herstellung oder in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften und der Bundeswehr. Arbeitsbereich ist die gesamte Fluggerätelektronik vom einmotorigen Flugzeug über Hubschrauber, Linienmaschinen, Großraumtransporter bis zum Militärjet.
Fluggerätelektroniker/ Fluggerätelektronikerinnen arbeiten selbständig und im Team, kooperieren mit anderen Fachbereichen, verlegen und verbinden Steuer-, Signal- und Datenleitungen, bauen elektrische und elektronische Baugruppen zusammen, montieren und installieren Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik, prüfen und messen elektrische und elektronische Baugruppen und Geräte, stellen sie ein und wechseln sie aus, nehmen elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik in Betrieb, analysieren systematisch Fehler in der Mess- Steuer- und Regelungstechnik sowie in der elektrischen Antriebs- und Übertragungstechnik, nehmen Software zum Steuern und Regeln von Fluggerätkomponenten in Betrieb.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen sind in der Herstellung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Fluggeräten und deren Antriebsvorrichtungen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften sowie der Bundeswehr tätig. Darüber hinaus haben sie eine wichtige Funktion für die Sicherheit im Luftverkehr.
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen werden eingesetzt in der Teileproduktion, der Montage, auf Prüfständen, in der Entwicklung, der Erprobung sowie der Instandhaltung/ Wartung von flugtechnischen Geräten.
Die Ausbildung erfolgt in einer der drei Fachrichtungen: Triebwerkstechnik, Instandhaltungstechnik oder Fertigungstechnik
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Gestalterinnen und Gestalter für visuelles Marketing werden in vielen Bereichen gebraucht, in denen es darauf ankommt, Menschen durch visuelle Gestaltung anzusprechen und zum Kauf oder zur Kontaktaufnahme zu bewegen.
Ihre Arbeitsbereiche können Verkaufsförderung, Präsentation, Werbung, Events oder Promotion sein. Sie dekorieren Schaufenster, planen Veranstaltungen oder Verkaufsaktionen, um das Interesse potenzieller Kunden zu wecken. Bei der Entwicklung ihrer Gestaltungskonzepte nutzen sie aktuelle Trends und achten darauf, dass auch die Unternehmensphilosophie kommuniziert wird.
Sie verstehen sich darauf, Licht, Formen, Farben und andere Gestaltungselemente effektvoll einzusetzen. Zudem beschaffen sie Werkstoffe oder Präsentationsmittel unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte. Sie nutzen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme und führen Kalkulationen sowie Erfolgskontrollen durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Gießereimechaniker/Gießereimechanikerinnen sind in der Produktion von Gussstücken unterschiedlicher Größe, Werkstoffe und Beschaffenheit sowohl in der Einzel- als auch in der Serienfertigung tätig.
Ihre Aufgaben sind die Herstellung und Vorbereitung von Gießformen sowie die Herstellung von Gussteilen mit Hilfe verschiedener Form- und Gießverfahren. Sie bedienen und überwachen mechanisch, hydraulisch oder pneumatisch gesteuerte Produktionsanlagen und halten diese instand.
Gießereimechaniker/-innen spezialisieren sich in einem der folgenden sechs Schwerpunkte:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert. Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Gleisbauer und Gleisbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen Gleisanlagen in unterschiedlichen Bauweisen her, beispielsweise im Schotteroberbau, im eingedeckten Gleisbett oder auf festen Fahrbahnen.
Gleisbauer und Gleisbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Darüber hinaus führen Gleisbauer und Gleisbauerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig ab August 1999
Berufsbild
Ob Häuser, Lagerhallen oder Brücken - Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen sind auf allen Baustellen zu Hause, bei denen etwas in die Höhe gebaut wird.
Egal ob neue Gebäude entstehen oder ob Altes saniert wird - für Hochbaufacharbeiter gibt's auf jeder Baustelle jede Menge zu tun: einfache Baugerüste aufstellen, Schalungen zusammenbauen, Beton mischen, Mauerwerk verfugen oder Fertigteile einbauen. In der Regel arbeiten Hochbaufacharbeiter im Freien.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Holzmechaniker/-innen der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen fertigen Fenster, Türen, Treppen und andere am Bau benötigte Bauelemente aus Holz, Transportverpackungen und Packmittel sowie Leisten und Rahmen aus Holz an. Dazu bereiten sie Hölzer und Holzwerkstoffe vor, verarbeiten Furniere und Verbundplatten, aber auch Kunststoffe mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen und behandeln bzw. bekleben die Oberflächen.
Die Einzelteile fügen sie z. B. mit Nägeln, Klammern, Schrauben, Dübeln oder Leim zusammen und bringen Federn, Dübel, Zapfen, Beschläge und Scharniere an. Sie prüfen die Bauelemente auf Funktionsfähigkeit und verpacken und lagern die Produkte fachgerecht. Holzmechaniker/-innen der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen fertigen Tische und Sitzmöbel sowie Regalsysteme und Ladeneinrichtungen aus Holz und Holzwerkstoffen an.
Dazu bereiten sie Hölzer vor, verarbeiten Schnitthölzer und Furniere sowie auch Kunststoffe mit computergesteuerten Maschinen oder Anlagen und behandeln die Oberflächen. Die Einzelteile fügen sie z. B. mit Nägeln, Schrauben oder Leim zusammen und bringen u.a. Beschläge und Scharniere an. Sie prüfen die Produkte auf Funktionsfähigkeit, verpacken und lagern sie fachgerecht. Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen installieren vor Ort Fenster, Türen und andere vorgefertigte Bauelemente.
Sie bauen Teile des Innenausbaus wie Einbaumöbel und -systeme auf bzw. fügen diese zusammen. Dazu verbinden sie Einzelteile z. B. durch Schrauben, Nageln oder Kleben und stellen die Anschlüsse zu Bauteilen, Bauwerken oder Einbauten her. Sie installieren elektrische Geräte und Einrichtungen und stellen Anschlüsse an vorhandene Einspeisepunkte her. Holzmechaniker/innen bauen zudem Lüftungsrohre und -kanäle sowie Wasserarmaturen ein und führen Anschlüsse zu Wasser- und Abwasserleitungen durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Vormittags ist immer am meisten los. Vor der Hotel-Rezeption stehen mehrere Gäste mit unterschiedlichen Wünschen und Fragen, alle wollen zügig und kompetent betreut werden. An- und Abreisen sind zu organisieren, ein Ehepaar möchte wissen, wie es zu Fuß zum Museum gelangt. Die beiden Hotelfachleute am Empfang haben alle Hände voll zu tun, bleiben dabei immer freundlich und hilfsbereit. Sie wissen, dass sie einen entscheidenden Einfluss darauf haben, welchen Eindruck die Gäste vom Hotel bekommen. Gerade steht ein weiterer Gast in der Lobby und berichtet aufgeregt und in englischer Sprache, dass sein Koffer verloren gegangen sei, er aber für seinen anstehenden Geschäftstermin jetzt schnell ein frisches Hemd benötige. Erst einmal den Gast beruhigen und dann – recherchieren und improvisieren. Wo ist der nächste Herrenausstatter, kann er ein passendes Hemd ins Hotel liefern oder muss ein Bote es abholen?
Viel zu tun vor und hinter den Kulissen
Hotelfachleute müssen jeden Tag aufs Neue wechselnde Anforderungen meistern und geben alles, damit sich ihre Gäste wohl fühlen. Sie unterstützen sämtliche Abteilungen des Hotels, denn ihre Tätigkeiten beschränken sich nicht nur auf den direkten Kontakt mit Gästen, etwa an der Rezeption, im Restaurant, bei Veranstaltungen oder an der Bar. Auch „hinter den Kulissen“ gibt es eine Menge zu tun. Reservierungs- und Housekeeping-Pläne müssen erstellt oder aktualisiert werden, damit Fehlbuchungen oder Engpässe gar nicht erst entstehen. In der Verwaltung ist kaufmännisches Wissen bei der PC-gestützten Erledigung der Buchhaltung und Überwachung der laufenden Konten gefragt. Am PC ist auch ersichtlich, dass der Lagerbestand von Champagner, Glühbirnen und Servietten knapp wird. Schnell noch eine persönliche Kontrolle im Magazin, dann zurück zum Schreibtisch und Angebote für neue Waren einholen, die bei Eintreffen geprüft und mit den Bestelllisten abgeglichen werden.
Marketing für die Kundenbindung
Und weil sie durch den engen Kontakt zu ihren Gästen deren Bedürfnisse und Wünsche genau kennen, sind Hotelfachleute auch im Marketing aktiv. Sie unterstützen bei der Konzeption von neuen Wellnessangeboten oder Übernachtungspaketen mit kulturellen oder gastronomischen Zusatzangeboten. Gibt es neue Trends und wie können diese im Hotel umgesetzt werden? Die Konkurrenz ist groß, die Kunden anspruchsvoll und nur wer kreativ ist und dabei rentabel bleibt, wird erfolgreich sein. Kundenbindung durch Zufriedenheit und Attraktivität lautet die Devise.
Vielseitig und international
Dieser vielseitige, internationale Beruf erfordert eine hohe Dienstleistungsbereitschaft, auch in den frühen Morgen- oder Abendstunden und am Wochenende. Kommunikations- und Organisationsstärke sowie kaufmännisches Verständnis und – aufgrund der internationalen Kundschaft – auch gute Fremdsprachenkenntnisse gehören dazu. Hotelfachleute arbeiten in Hotels aller Größenordnungen, Pensionen und Gasthöfen. Mit den sich weiter verändernden Gegebenheiten im Gesundheitswesen bieten sich auch Jobchancen in Privatkliniken und Patientenhotels. Dort managen Hotelfachleute die Bereiche Gastronomie, Service und Housekeeping.
Immobilienkaufleute erstellen zum Beispiel „Exposees“ – das sind Unterlagen, aus denen man ersehen kann, wie eine Wohnung aussieht und geschnitten ist, wie groß die einzelnen Räume sind und in welcher Umgebung diese Wohnung liegt.
Bei Haus- oder Wohnungsverkäufen sind darüber hinaus auch Unterlagen zu den derzeitigen Eigentümern – zum Beispiel Grundbucheinträge – sowie andere rechtliche Dokumente enthalten, aus denen sich der Käufer einen guten Überblick verschaffen kann. Und wer neu bauen oder sanieren möchte, braucht ein Angebot über die Kosten.
Bei Wohnungs- oder Hausbesichtigungen geht der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau natürlich mit, zeigt die Räume vom Keller bis zum Dach, von der Heizungsanlage bis zum ausbaufähigen Spitzboden. Gewappnet mit einem guten technischen Verständnis und Kenntnissen über die bauliche Substanz kann er oder sie kompetent Auskunft geben. Da es dabei nur selten direkt zu einem Abschluss kommt, sind oft weitere Angebote erforderlich, bis der Kunde „seine“ Immobilie gefunden hat.
Immobilienkaufleute müssen immer genau die Angebote herausfiltern, die das bieten, was der jeweilige Kunde sich wünscht und bezahlen kann. Und wie funktioniert das mit dem Kaufen? Bis auf wenige Ausnahmen können Käufer doch ein Haus nie sofort voll bezahlen. Dann muss es finanziert werden, d. h. der Käufer muss einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Wie man das am besten macht und welches Finanzierungsangebot das günstigste für den Käufer ist, dazu berät ebenfalls der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau.
Oft fungieren Immobiliengesellschaften auch selbst als Bauträger und können ihren Kunden daher neu gebaute Wohnungen und Häuser anbieten. Des weiteren gehört die Verwaltung von Immobilien – zum Beispiel von Mehrfamilienhäusern, Einkaufszentren, Krankenhäusern etc. – zum Portfolio von Immobilienfirmen. Der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau muss sich dann um alle organisatorischen Fragen rund um das Gebäude kümmern. Dazu gehören zum Beispiel die Ver- und Entsorgung, Versicherungen und Gebührenabgaben. Außerdem nimmt die Immobilienverwaltung Beschwerden von Mietern entgegen und sorgt dafür, dass nötige Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen fach- und termingerecht ausgeführt werden.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Industrie-Isolierer/innen stellen vorwiegend für große industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer/innen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Industrie-Isolierer/innen sind in der Lage, diese Arbeiten selbstständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie-und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Beruf in der Neuordnung
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Industriekaufmann/-frau (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2024beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereist registrierte Ausbildungsverhältnisses mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2024 werden wir für Sie umschreiben. Hierüber erhalten Sie eine neue Eintragungsbestätigung.
Industriekaufleute lernen in ihrer Ausbildung so ziemlich alle Abteilungen eines industriellen Unternehmens kennen: Einkauf, Rechnungswesen, Vertrieb, Controlling, Personalwesen, Logistik.
Sie lernen, wie Produkte ihres Unternehmens verkauft werden, wie Marketing funktioniert, was guten Kundendienst ausmacht, wie Materialbedarf ermittelt und disponiert wird, wie der Einkauf abgewickelt wird, wie die Kosten durch die Buchführung laufen und dabei kontrolliert werden und ein Auftrag vom Eingang bis zum Schreiben der End-Rechnung abgewickelt wird, welche Kennzahlen und Statistiken den Unternehmenserfolg messen, wie die Arbeitsvorbereitung inklusive des Personaleinsatzes bis hin zu Neu-Einstellungen geplant und umgesetzt wird, welche Zertifikate in der Qualitätskontrolle wichtig sind oder auch welche Systeme der Lagerhaltung es gibt.
Industriekaufleute befassen sich also mit den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen der Betriebe. Und dazu zählen vor allem Materialwirtschaft, Vertrieb und Marketing, Personal- sowie Finanz- und Rechnungswesen.
Am Ende ihrer Ausbildung haben Industriekauflaute somit einen guten Überblick über die Abläufe in einem Industriebetrieb. Ihr Hauptarbeitsplatz ist dann zwar der Schreibtisch in der Unternehmensverwaltung, aber sie wissen, was in ihrem Unternehmen in der Materialbeschaffung, im Lager, in der Produktion, im Personalbereich oder im Verkauf so vor sich geht und zu tun ist. Nicht umsonst haben einige bedeutende Firmenlenker vor ihrem Aufstieg in die Führungsriege irgendwann mal als Azubis zum Industriekaufmann angefangen. „Von der Pike auf gelernt“ heißt das dann.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Für ihre Arbeit brauchen Industriemechaniker und -mechanikerinnen technischen Verstand, handwerkliches Geschick und viel Fingerspitzengefühl. Damit alles rund läuft, müssen sie präzise und verantwortungsvoll arbeiten. Sie entscheiden, mit welchen Prüfverfahren sie die Anlage untersuchen und ob ein Ersatzteil beschafft oder angefertigt werden muss. Und weil häufig mehrere Kollegen eine Maschine gemeinsam unter die Lupe nehmen, reparieren oder auch umbauen, sollten Anlagemechaniker im Team arbeiten.
Das gilt auch dann, wenn Industriemechaniker/-innen dort arbeiten, wo Maschinen und Produktionsanlagen hergestellt und montiert werden: Im Maschinenbau. Industriemechaniker/-innen fertigen hier vor allem Bauteile aus Stahl, Aluminium, Messing und Kunststoffen. Dazu müssen sie das Material durch Drehen, Fräsen oder Schleifen bearbeiten und anschließend zusammenfügen, beispielsweise durch Schweißen oder Verschrauben. Um diese Arbeiten ausführen zu können, erstellen und lesen sie technische Zeichnungen.
Manchmal müssen Industriemechaniker/-innen diese Maschinen anschließend vor Ort beim Kunden, der sie in seiner Produktion einsetzen will, aufbauen und einrichten und den Kunden anschließend in die Bedienung einweisen. Dann müssen sie auf Montage, auch schon mal ins Ausland reisen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
IT-System-Elektroniker/innen entwerfen, installieren und konfigurieren Systeme, Komponenten und Netzwerke der Informationstechnologie (IT). Hierzu beschaffen sie Hard- und Software, passen diese an und installieren sie.
Anschließend binden sie IT-Geräte und -Systeme an die Stromversorgung an und prüfen die elektrische Sicherheit, konfigurieren die Geräte und Systeme und nehmen diese in Betrieb.
Sie informieren und beraten Kunden über die Nutzungsmöglichkeiten von informations- und kommunikationstechnischen Geräten wie Computer, Telefonanlage, Drucker oder Scanner, aber auch zu Netzwerkinfrastrukturen und zu Themen wie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Außerdem warten sie die Kommunikationsinfrastruktur und beheben auftretende Störungen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Kanalbauer und Kanalbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Abwasserleitungen als begehbare und nichtbegehbare Freispiegelleitungen und Druckrohrleitungen ein.
Kanalbauer und Kanalbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Tiefbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Kaufleute im E-Commerce wählen Vertriebskanäle aus und setzen diese ein. Sie analysieren das Nutzerverhalten, kooperieren mit internen und externen Dienstleistern und sind mit den rechtlichen Regelungen vertraut (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutz etc.). Sie sorgen für die Beschaffung und das Einstellen von Produktdaten in kundenfreundlicher Form. Sie legen Angebotsregeln fest, wählen Bezahlsysteme aus, setzen Testmethoden ein und werten diese aus. Die angehenden Fachkräfte setzen agile Arbeitsweisen ein und nehmen die Planung, Umsetzung und Auswertung von Projekten vor. Dazu gehört auch die Beschaffung und Auswertung von englischsprachigen Informationen.
Weitere Schwerpunkte legt die Ausbildung auf die Kundenkommunikation über verschiedene Kanäle, die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Onlinemarketings, das Planen und Optimieren der Customer Journey sowie die Anbahnung und Abwicklung von Online-Waren- und Dienstleistungsverträgen (inklusive der Organisation von Rückabwicklungsprozessen).
Zudem erwerben der/die angehende Kaufmann/-frau der dreijährigen Ausbildung Know-how für den Einsatz kennzahlenbasierter Instrumente der kaufmännischen Steuerung und zur Durchführung von Kundenwertanalysen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kundenbindung und Neukundengewinnung stehen im Fokus der Arbeit von Servicefachkräften und Kaufleuten für Dialogmarketing.
Sie rufen Kunden an, etwa um ihnen neue Produkte vorzustellen oder nehmen Anrufe entgegen und reagieren auf die Anforderungen von Kunden. Ob Beratung, Bestellung oder Beschwerde, immer müssen sie den richtigen Ton treffen und sind darauf angewiesen, allein mit ihrer Stimme, durch gutes Zuhören und gezielte Fragen hinter die Wünsche und Anliegen ihrer Gesprächspartner zu kommen. Klar, dass sie dafür erstens gerne telefonieren müssen und zweitens Geduld brauchen. Außerdem gilt es auch dann freundlich zu bleiben, wenn der Anrufer sich einmal im Ton vergreift.
Da es in dieser Branche oft darum geht, möglichst viele Kunden ( und solche, die es werden sollen) an einem Tag anzurufen, muss man stressresistent sein und immer die Ruhe bewahren, auch wenn es hektisch zugeht.
Servicefachkräfte und Kaufleute für Dialogmarketing telefonieren aber nicht nur selbst, sondern entwickeln ganze Kampagnen und führen diese - nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Kosten und des Datenschutzes - gezielt durch. Sie kalkulieren die nötigen Ausgaben für die Maßnahmen im Dialogmarketing, erstellen Angebote, organisieren den Einsatz der Mitarbeiter und sorgen dafür, dass diese ausreichend geschult werden.
Servicefachkräfte und Kaufleute für Dialogmarketing arbeiten vor allem in Call-Centern von Unternehmen oder bei spezialisierten Agenturen für Dialogmarketing.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für audiovisuelle Medien sollten Organisationstalente sein, die auch in hektischen Zeiten Ruhe bewahren können. Denn im Mediengeschäft geht es immer hoch her – sei es bei Radio und Fernsehen oder in der Videoproduktion.
Aber Organisation ist längst nicht alles. Kaufleute für audiovisuelle Medien müssen äußerst kommunikativ sein.
Kaufleute für audiovisuelle Medien brauchen darüber hinaus auch ein gutes Gespür für Zahlen, damit die Kosten einer Medienproduktion nicht aus dem Ruder laufen. Sie kalkulieren die Beiträge und passen auf, dass sie im Budgetrahmen bleiben. Denn so eine Produktion kostet Geld, und das muss irgendwo herkommen. Daher gehört es auch zu den Aufgaben eines Kaufmannes oder einer Kauffrau für audiovisuelle Medien zu prüfen, wie Honorare, Materialien oder Versicherungen bezahlt werden können und ob gegebenenfalls fremde Gelder dafür zum Einsatz kommen. Doch damit ist es noch lange nicht genug.
Kaufleute für audiovisuelle Medien sind immer auf dem Laufenden über die Aktivitäten der Konkurrenz, kaufen unter Umständen auch fertige Filmbeiträge und achten darauf, dass kein Material verwendet wird, für das man nicht die nötigen Rechte oder Lizenzen besitzt.
Kaufleute für audiovisuelle Medien arbeiten für Rundfunkanstalten, Filmproduktionsgesellschaften, Medienagenturen und für große Firmen mit eigener Medienproduktion.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement analysieren die Problem- und Aufgabenstellungen, die innerhalb eines Unternehmens durch den Einsatz von IT-Systemen gelöst werden sollen.
Hierfür ermitteln sie den Bedarf an IT-Systemen, beschaffen die benötigte Hard- und Software und sorgen für deren Einführung im Unternehmen. Hierbei berücksichtigen sie Aspekte, wie z. B. Personalplanung und Wirtschaftlichkeit und wirken gegebenenfalls auch an der Ausarbeitung von Verträgen mit. Sie beraten und unterstützen die einzelnen Fachabteilungen beim Einsatz von Anwendungssystemen und sind Ansprechpartner gegenüber Herstellern und Anbietern von IT-Systemen.
Gibt es keine geeigneten Standardanwendungen auf dem Markt, beteiligen sie sich an Entwurf und Realisation individueller Lösungen. Anwendungssysteme implementieren, prüfen und verwalten sie. Zudem stellen sie die Nutzerfreundlichkeit sicher und beschaffen oder erstellen zum Beispiel Schulungsunterlagen für die Anwender.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für IT-System-Management beraten Kunden bei der Planung und Anschaffung von IT -Systemen. Hierfür ermitteln sie die speziellen Anforderungen der Kunden und entwickeln passende Konzepte für IT-Lösungen. Sie präsentieren IT-Produkte und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht, fertigen Kosten-Nutzen-Analysen an, erstellen Angebote, informieren Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten, führen Vertragsverhandlungen und beschaffen die erforderliche Hard - und Software .
Darüber hinaus setzen sie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz um und beraten Kunden. Außerdem sind Kaufleute für IT-System-Management in den Bereichen Marketing und Vertrieb tätig: Sie wirken beispielsweise an der Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen mit und ermitteln Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie erläutern Frachtberechnungsvorschriften, arbeiten Angebote aus und nehmen Aufträge entgegen. Kaufleute für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen planen und organisieren Fahrtrouten sowie Transportmittel und disponieren den Personaleinsatz entsprechend der Auftragslage.
Sie berechnen Tarife, beobachten den Markt und wirken bei der Entwicklung des Dienstleistungsangebotes im Unternehmen mit. Darüber hinaus bearbeiten sie den Schriftverkehr, nehmen Buchungen und Abrechnungen vor, bearbeiten Kundenreklamationen, veranlassen Nachforschungen bzw. Schadensregulierungen und wirken bei der kaufmännischen Steuerung sowie bei Marketing- und Vertriebsmaßnahmen mit.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Kaufleute für Marketingkommunikation befassen sich zum Beispiel mit Marktanalysen und Umfragen, wobei sie stets das zur Verfügung stehende Budget im Blick behalten müssen.
Nach der Analyse muss – meist im Team – ein Kommunikationskonzept erarbeitet und schließlich umgesetzt werden. Das heißt nichts anderes, als dass es jetzt zur Sache geht: Anzeigen entwerfen und gestalten lassen, Werbung gezielt platzieren, Themen recherchieren, Termine setzen und einhalten, die Gesamtkoordination übernehmen und die Qualität der Maßnahmen sicherstellen.
Natürlich müssen Kaufleute für Marketingkommunikation kreative Köpfe sein. Aber das allein reicht nicht aus. Kaufleute für Marketingkommunikation planen und kalkulieren daher Projektbudgets und passen auf, dass die Maßnahmen die verabredeten Kosten nicht überschreiten. Darüber hinaus koordinieren sie Verträge für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und achten darauf, dass die relevanten rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation gibt es in der aktuellen Form seit 2006. Ihr Vorgänger, der/die „Werbekaufmann/-frau“, war auf die klassische Werbung beschränkt. Heute umfasst die Ausbildung auch Bereiche wie Dialogmarketing, Public Relations, Messen, Veranstaltungsorganisation, Sponsoring und Multimedia. Das bietet den Vorteil, dass man sich auf einen bestimmten Bereich spezialisieren kann, aber eben auch ein viel breiteres Wissen rund um Marketing und Kommunikation erwirbt. Kaufleute für Marketingkommunikation arbeiten in Agenturen oder in der Marketing- bzw. Kommunikationsabteilung von Unternehmen, Verbänden oder Non-Profit-Organisationen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Transportprofis tüfteln mit ihren Computerprogrammen die günstigsten Wege per Lkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff aus, sie verzahnen in ihren Logistik-Konzepten Wege und Waren so, dass Maschinenteile aus verschiedenen Ländern pünktlich und richtig in genau der Produktionshalle landen, wo sie landen und zu einem funktionierenden Ganzen zusammengesetzt werden sollen.
Englisch ist im Logistikbereich meist Voraussetzung. Außerdem sollte schnell und flexibel arbeiten können, gerne organisieren und planen. Bei Stress gelassen bleiben und kontaktfreudig sein sind ebenfalls gute Voraussetzungen für den Beruf.
In der Ausbildung geht es um Verkehrsmittel und -wege, um Leistungen, Preise, Gesetze und Geschäftsbedingungen im Lager -und Umschlagsgeschäft, um Kosten, Logistikkonzepte, Speditionsverträge, Rechnungswesen und Haftungsfragen.
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung arbeiten vor allem in Speditionsbetrieben und Transportunternehmen. Auch in Lagerunternehmen sind sie zu Hause.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie beraten Feriengäste oder Gäste von Gesundheits-, Wellness- und Kureinrichtungen über das touristische und kulturelle Angebot einer Region bzw. eines Ortes - mitunter in einer Fremdsprache - und nehmen Reservierungen sowie Buchungen entgegen. Sie koordinieren verschiedene Freizeitangebote im Hinblick auf Kundenwünsche und geben Auskünfte, beispielsweise über die örtliche Region. Oder sie stellen entsprechende Angebote zusammen und kalkulieren diese. Außerdem verteilen oder verkaufen sie Informationsbroschüren und fördern durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung den regionalen Tourismus. Dabei arbeiten sie eng mit Partnern vor Ort, wie z. B. Vereinen zusammen, bauen Netzwerke auf und pflegen diese.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Ob bei der Bahn, beim Verkehrsverbund im öffentlichen Nahverkehr, im Regionalverkehr oder auch bei Bus- oder Fährunternehmen - immer sind Kaufleute für Verkehrsservice die direkten Ansprechpartner/innen der Reisenden.
Im Reisezentrum der Bahn oder im Verkaufsraum des Verkehrsverbundes informieren sie die Fahrgäste zum Beispiel über aktuelle Tarife des Verkehrsunternehmens und über Sonderleistungen wie etwa verbilligte Eintrittskarten im Tiergarten oder in Museen bei der Vorlage von gültigen Fahrausweisen des öffentlichen Nahverkehrs. Sie geben schriftliche Informationsbroschüren aus und beraten die Fahrgäste auch über die günstigsten Verbindungen. Neben Fahrplänen und Kursbüchern nutzen sie häufig den Computer, um die Fahrgäste umfassend zu informieren. Zunehmend sind bei Verkehrsbetrieben auch komplette Kurzreisen im Angebot, zum Beispiel Städtereisen, Rundreisen mit Übernachtungen und Ausflugszielen. Kaufleute für Verkehrsservice verkaufen auch diese Serviceangebote.
Im (Zug-)Begleitdienst sind sie Ansprechpartner/innen für die Reisenden und kontrollieren die Fahrkarten. Auf Beschwerden von Reisenden - beispielsweise über Verspätungen - müssen sie kundenfreundlich reagieren.
Im Sicherheitsdienst sind Kaufleute für Verkehrsservice zum Beispiel auf U-Bahnhöfen tätig. Sie sind im Rahmen ihrer Vorschriften auch befugt, zum Beispiel Randalierer/innen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten oder zum Beispiel bei Schwarzfahrer/innen die Personalien aufzunehmen und Strafgebühren einzukassieren. Besonnenes Vorgehen ist gerade im Sicherheitsbereich sehr wichtig. Kaufleute im Verkehrsservice arbeiten im Bereich der Sicherheit zum Beispiel bei privaten Sicherheitsdiensten der Verkehrsbetriebe oder beim Bahnschutz. Sie fahren oft auch in Nachtzügen mit.
Ein weiteres Aufgabengebiet finden Kaufleute für Verkehrsservice im kaufmännischen Bereich. Hier sind sie in Büros tätig und bearbeiten zum Beispiel Reklamationen. Sie können aber auch im Materialeinkauf tätig sein, bei der Personal- und Fahrplandisposition oder bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen mitarbeiten. Bei diesen verwaltenden Tätigkeiten arbeiten sie mit den üblichen Büromaschinen wie Faxgerät, Kopierer, Telefon und natürlich mit moderner Software.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie verkaufen Konsumgüter, wie z. B. Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände. Kaufleute im Einzelhandel führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten gegebenenfalls Reklamationen. Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren, nehmen Lieferungen entgegen, prüfen deren Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Waren aus und helfen bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von Werbe- und Verkaufsstrategien wirken Kaufläute im Einzelhandel mit. Sie beobachten den Markt und beeinflussen die Sortimentsgestaltung entsprechend.
Video: „Azubi für einen Tag”
In unserer Videoreihe Azubi-für-einen-Tag begleiten wir eine Auszubildende und zeigen einen typischen Arbeitstag als Kauffrau im Einzelhandel.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie planen und organisieren die Geschäfts- und Leistungsprozesse in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab. Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten Materialien und Produkte. Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit. Daneben üben sie im gesundheitsspezifischen Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus, wenn sie z. B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Ohne die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement blieben die Regale in den Geschäften leer und trist. Denn Groß- und Außenhandelskaufleute bestellen die Waren bei den Herstellern im In- und Ausland, lagern die Produkte ein und verkaufen sie weiter an den Handel, aber auch an Industrie und Handwerk.
Je nachdem, ob sie überwiegend im grenzüberschreitenden Wareneinkauf tätig sind oder aber die Produkte bei Herstellern im Inland einkaufen, um sie anschließend weiterzuverkaufen, kann man sich bei den Groß- und Außenhandelskaufleuten auf die Fachrichtung „Außenhandel" oder „Großhandel" spezialisieren.
Nach der Ausbildung stehen der Kauffrau und dem Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement viele Wege offen. Wer als Angestellter oder Angestellte weitermacht, kann sich mit Fortbildungen für leitende Funktionen qualifizieren und bis in die Führungsetagen aufsteigen. Auch der Weg in die Selbstständigkeit ist für Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement eine Alternative. Denn wer gelernt hat, was dazugehört, um gut im Geschäft zu sein, kann das natürlich auch im eigenen Unternehmen anwenden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten aus. Sie erledigen z. B. den Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Auch unterstützen sie die Personaleinsatzplanung und kaufen externe Dienstleistungen ein. Zudem betreuen sie Kunden, wirken an der Auftragsabwicklung mit, schreiben Rechnungen und überwachen Zahlungseingänge. Im öffentlichen Dienst unterstützen sie Bürger/-innen z.B. bei der Antragstellung, klären Anliegen und Zuständigkeiten und wirken an der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mit.
Hinweis zur aktualisierten Ausbildungsordnung: Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. August 2025 gilt die neue Verordnung. Bereits registrierte Verträge mit Ausbildungsbeginn ab diesem Datum wird die IHK automatisch umstellen. Eine aktualisierte Eintragungsbestätigung wird im Online-Portal bereitgestellt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Insgesamt stehen zehn Wahlqualifikationsbausteine zur Verfügung, aus denen jeweils zwei mit einem zeitlichen Volumen von jeweils fünf Monaten fester Bestandteil des Ausbildungsplanes werden.
Zusätzlich relevante Wahlqualifikationsbausteine können - was insbesondere für leistungsstarke Auszubildende interessant ist - im Rahmen der Abschlussprüfung als sogenannte Zusatzqualifikation gesondert geprüft und durch ein separates Zeugnis bescheinigt werden.
Die Abschlussprüfung wird – zunächst im Rahmen einer befristeten Erprobungsphase – in Form der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung in zwei separaten Teilen durchgeführt.
Während im ersten Teil der Abschlussprüfung die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Monate der Berufsausbildung mit besonderem Fokus auf die Informationstechnik geprüft werden, können im zweiten Teil in einer mündlichen Prüfung fachliche Sachverhalte auf Grundlage einer durchgeführten oder fiktiven berufstypischen Aufgabe dargelegt werden.
Kaum ein anderer Beruf hat in den letzten Jahren eine solch hohe Beliebtheit und Medienpräsenz erfahren wie der des Kochs. Kochen ist „in“ und wird mehr und mehr als eine Kunst verstanden.
Die dreijährige Ausbildung hat es in sich, die Anweisungen erfolgen schnell und – je nach Chef oder Chefin – auch nicht immer in dem allerfreundlichsten Ton. Anders geht es aber manchmal nicht, denn neben den zu erlernenden handwerklichen Fähigkeiten bei der Zubereitung von Fleisch- oder Fischgerichten, Salaten, Eier-, Teig- oder Backwaren kommt es darauf an, dass alles immer zum richtigen Zeitpunkt fertig ist. Dabei müssen Hygienevorschriften genau eingehalten werden, was bei so vielen verschiedenen Zutaten eine echte Herausforderung ist und strengste Disziplin erfordert.
Zudem erfordert der Beruf neben aller Kochkunst Organisationstalent und kaufmännische Kenntnisse, die in der Ausbildung genauso vermittelt werden wie Ernährungslehre, Warenkunde und Lagerhaltung. Wie bei fast allen Berufen in der Gastronomie müssen Köchinnen und Köche oft bis in den späten Abend hinein arbeiten – für alle Nachteulen also eine gute Tätigkeit, denn langes Schlafen am Morgen ist hier durchaus möglich.
Nach der Ausbildung können sich Köchinnen und Köche auf ein Teilgebiet spezialisieren, zum Beispiel als „Saucier“ (Saucenkoch – verantwortlich für Fonds und Saucen, aber auch für Schmorbraten oder Gulasch) oder als „Gardemanger“ („Koch der kalten Küche“, zuständig unter anderem für Meerestiere, Geflügel und Pasteten).
Köchinnen und Köche finden Arbeit in der gesamten Gastronomie wie Hotels, Restaurants, Kantinen oder schulischen Einrichtungen, aber auch bei Reedereien und Unternehmen, die Nahrungsmittel herstellen. Wer nach einigen Jahren Berufserfahrung den Wunsch hat, sich selbständig zu machen, kann ein Restaurant oder einen Cateringservice eröffnen oder als „Mietkoch“ bei seinen Kunden zuhause kochen.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie der Mechatroniker/innen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Konstruktionsmechaniker/-innen gibt es nicht nur im Autobau. Überall dort, wo es um die Herstellung, den Umbau und die Instandhaltung von Konstruktionen aus Stahl oder Metallbau geht, finden sie ihr Arbeitsfeld. Erst durch sie werden Träume vom Aussehen der Dinge wahr. Denn Konstruktionsmechaniker/-innen sägen und schneiden Einzelteile von Hand und maschinell zurecht, formen und biegen die Bauteile und fügen sie beispielsweise mit Schrauben oder Schweißnähten zusammen.
In der Fahrzeugindustrie sind Konstruktionsmechaniker diejenigen, die unter anderem aus Feinblech die dünnen Karosserieteile für die Fahrzeuge fertigen. Schneiden und Formen der Einzelteile gehören ebenso zum Job wie die Endmontage. Auch im Aufzugsbau werden Konstruktionsmechaniker/-innen eingesetzt. Dort bauen sie hydraulische und pneumatische Systeme nach Schaltplänen und prüfen die Funktionen.
Ein/eine Konstruktionsmechaniker/in lernt in der Ausbildung schweißen, löten, drehen und hobeln, er oder sie kann am Ende der Ausbildung nach Entwürfen der Ingenieurinnen und Ingenieure Konstruktionspläne zeichnen, die Konstruktionen bauen, instand halten, ändern und anpassen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Kosmetiker/innen beurteilen Hauttyp und -beschaffenheit ihrer Kunden, beraten sie und führen geeignete Maßnahmen der Körper- oder Schönheitspflege durch. Sie reinigen die Haut, entfernen z.B. Mitesser, Pickel oder störende Körperbehaarung, tragen Masken und pflegende Cremes oder Lotionen auf und schneiden bzw. formen Finger- und Fußnägel. Bei der dekorativen Kosmetik tragen sie Make-ups auf, formen Augenbrauen, färben Wimpern oder lackieren Nägel. Darüber hinaus verkaufen Kosmetiker/innen auch Pflege- und Kosmetikprodukte.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung und Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und Einsatzstellen tätig.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor derHandwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Im Mittelpunkt der Arbeit von Luftverkehrskaufleuten steht die Beförderung von Passagieren und Frachten.
Sie beschaffen beispielsweise Treibstoffe und Ersatzteile, planen den Crew-Einsatz, stellen Streckenunterlagen zusammen und übernehmen organisatorische Aufgaben in der Flugzeugabfertigung. Im Schalter- und Stationsdienst beraten sie Fluggäste über Flugverbindungen und Tarife, berechnen Flugpreise und nehmen Platzreservierungen und Buchungen vor. Bei Frachtsendungen dagegen gehören die Planung von Frachtkapazitäten, die Erstellung von Frachtpapieren und die Berechnung von Tarifen zu ihren Aufgaben. Dabei erledigen sie auch zollamtliche Formalitäten.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Marketing. So erarbeiten sie zum Beispiel Konzeptionen für den Passage- und Frachtverkauf, koordinieren verkaufsfördernde Aktivitäten und kontrollieren die Passage- und Frachtdienste hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Auslastung und Ertrag. Darüber hinaus nehmen sie administrative Aufgaben in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen und Organisation wahr.
Luftverkehrskaufleute arbeiten bei Fluggesellschaften, Luftfrachtspeditionen, Flughafenbetrieben sowie Abfertigungsagenturen. Dort sind sie im Büro und am Schalter in Flughäfen tätig, aber auch in Frachthallen oder in Kunden- bzw. Stadtbüros (zum Beispiel zur Kundenakquisition).
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor derIndustrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und Papier verarbeitenden Industrie.
Maschinen- und Anlagenführer warten Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen. Maschinen- und Anlagenführer sorgen dafür, dass Produktionsmaschinen fachgerecht eingestellt und genutzt werden können. Hierzu lernen sie den Aufbau und die Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen kennen und können Maschinen und Produktionsanlagen nach technischen Unterlagen rüsten und umrüsten.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung im
Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik in einem der Ausbildungsberufe
Eine Anrechnung von Prüfungsergebnissen ist seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der Berufsausbildung der industriellen Metallberufe seit 01.08.2018 jedoch nicht mehr vorgesehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Maskenbildner/- innen entwickeln Gestaltungskonzeptionen, bestimmen und mischen Farben, stimmen die Farbwirkung auf Licht- und Produktionsbedingungen ab, fertigen Haarteile, Perücken, Glatzen, Masken, Körperbehaarung und Körperteile, fertigen Spezialeffekte an, gestalten Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen, schminken nach den Erfordernissen für Foto-, Bühnen-, Film- oder Fernsehproduktionen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor derIndustrie- und Handelskammer Karlsruhe. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Mathematisch-technische Softwareentwickler/innen entwickeln und schreiben selbst Computerprogramme und Softwareanwendungen. Dafür nehmen sie die Bedürfnisse ihrer Kunden genau unter die Lupe und vergewissern sich während des von ihnen dokumentierten Entwicklungsprozesses immer wieder, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist.
Meist erfolgt eine solche Entwicklung im Team. Hier übernehmen mathematisch-technische Softwareentwickler/innen oft die Projektleitung und sorgen für ein reibungsloses Arbeiten der Teammitglieder untereinander, die manchmal aus ganz verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens kommen. Mit gängigen Testprinzipien und -verfahren werden die Programme schließlich wieder und wieder geprüft, bis am Ende genau die Lösung entsteht, die ein Kunde für sein Geschäft oder eine Abteilung für ihre Arbeit braucht.
Die wichtigste persönliche Voraussetzung für diesen Beruf – und das sagt schon der Name – ist ein ausgeprägtes Interesse an der Mathematik. Denn zur Lösung von Problemen aus Informatik, Technik, Naturwissenschaften und auch aus der Wirtschaft allgemein wenden mathematisch-technische Softwareentwickler/innen immer mathematische Modelle an. Außerdem gehören Freude am analytischen und systematischen Denken und Arbeiten sowie Spaß am Programmieren dazu. Ein generelles Interesse an allen Themen, die mit der Informatik zu tun haben, ist hilfreich. Zudem sollte man bereit sein, sich ständig auf dem Laufenden zu halten, denn auf kaum einem anderen Gebiet gibt es in so kurzer Zeit so viele Neuentwicklungen. Da die meisten Fachbücher nur auf Englisch vorliegen, sind gute bis sehr gute Englischkenntnisse unverzichtbar.
Mathematisch-technische Softwareentwickler/innen finden Arbeitsmöglichkeiten in Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen aus IT und Kommunikationstechnik entwickeln und anbieten. Dies können beispielsweise Softwarefirmen oder Systemhäuser sein. Aber auch große Unternehmen, wie Banken, Versicherungen und Energiekonzerne sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind mögliche Arbeitgeber.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Sich ein Dach über dem Kopf zu schaffen, gehört seit jeher zu den Urbedürfnissen des Menschen. Geändert hat sich allerdings die Technik dafür. „Stein auf Stein", das stimmt auch heute noch. Doch im Zeitalter der erneuerbaren Energien und des umweltfreundlichen Bauens wird die Arbeit auf dem Bau immer anspruchsvoller.
Daher haben gute Maurer nicht nur eine gute körperliche Konstitution. Sie haben darüber hinaus technisches Verständnis und handwerkliches Geschick. Und auch Teamgeist ist am Bau unverzichtbar, da dort viele Fachleute aus unterschiedlichen Branchen sich die Klinke in die Hand geben. Maurer schaffen mit ihren Händen Häuser, in denen Menschen leben und arbeiten können. Oder sie setzen in die Jahre gekommene Gebäude wieder in Stand und modernisieren sie.
Die Arbeit beginnt, bevor der erste Stein gesetzt ist. Denn zunächst muss geplant werden, was wie und in welcher Zeit gemacht werden soll. Maurer können messen und exakt nach den Plänen der Architekten bauen. Beton und Mörtel sind auch heute die Grundstoffe, die dem Bau die nötige Standfestigkeit geben. Doch zur Vielseitigkeit des Berufes gehört es, dass auch viele andere Materialien zum Einsatz kommen können, von Holz bis zu den Dämmstoffen. Dabei nutzen moderne Maurer viele technische Hilfsmittel.
Ohne das richtige „Händchen" geht es aber nicht – besonders, wenn es um das Verlegen von Platten, Fliesen oder um das Verputzen von Wänden geht. Sicherheit am Bau ist ein anderer wichtiger Aspekt. Und das nicht nur, wenn die Arbeit in schwindelerregender Höhe ausgeführt wird. Weder Arbeiter noch Passanten dürfen durch herumliegendes oder gar hinabstürzendes Material gefährdet werden.
Anpacken ist die eine Seite des weltweit gefragten Berufs. Genauso wichtig aber ist es, mitzudenken. Wer das kann, hat gute Entwicklungschancen und kann sich zum Maurermeister fortbilden, etwa, um sich selbständig zu machen. Auch zum Polier oder Techniker können sich Maurer weiterentwickeln. Und schließlich kann der berufliche Weg zum Industriebetriebswirt in der Bautechnik und – nach dem Besuch einer Fachoberschule – zum Ingenieursstudium führen. Langweilig wird es für Maurer nie.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Aus mechanischen, elektrischen und elektronischen Bestandteilen bauen sie komplexe mechatronische Systeme. Mechatroniker/-innen stellen die einzelnen Komponenten her und montieren diese zu Systemen und Anlagen. Die fertigen Anlagen nehmen sie in Betrieb, programmieren sie und installieren zugehörige Software. Die Fachkräfte richten sich nach Schaltplänen oder Konstruktionszeichnungen und prüfen die Anlagen sorgfältig, bevor sie diese an ihre Kunden übergeben. Außerdem halten sie mechatronische Systeme instand, reparieren sie oder rüsten sie um.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Mechatroniker/-innen für Kältetechnik installieren, reparieren und warten Kühl- und Klimaanlagen. Kühlanlagen werden eingesetzt, um beispielsweise leicht verderbliche Nahrungsmittel, Pharma- oder Chemieprodukte aufzubewahren (Kühlhäuser), zu transportieren (Eisenbahn, Schiffe oder Lastwagen mit Kühlanlagen) oder zu verkaufen (Kühltruhen). Klimaanlagen finden sich überall dort, wo frische Luft Not tut: in Warenhäusern, Kinos, Büros oder auch Restaurants. Auch Kunsteisbahnen oder Wärmepumpen wären ohne Kältetechnik undenkbar.
Die Mechatroniker/-innen für Kältetechnik erhalten technische Zeichnungen und Schemata und bauen auf dieser Grundlage in der Werkstatt aus mechanischen, elektronischen und elektrotechnischen Bauteilen, Steuereinrichtungen, Dämmmaterial und Kühlflüssigkeit die Anlageeinheiten zusammen. Dann installieren sie die Kälteleitungen (in Neu- und Umbauten), montieren die Anlageeinheiten und die notwendigen Steuer- und Regelapparate. Sie ummanteln die Rohre mit wärmedämmenden Materialien, installieren die elektrischen Anschlüsse und programmieren die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen. Dann überprüfen sie alle Funktionen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Ausbildungsverordnung für die Berufe „Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton (3-jährig) ist mit Wirkung zum 1. August 2020 aktualisiert worden. Mit der Neuordnung der Medienberufe im Jahr 2020 sind die Ausbildungsberufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst worden
Der Ausbildungsberuf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ hat sich seit 1996 bewährt. Dennoch haben sich die Sozialpartner entschieden, diesen Beruf neu zu ordnen. Die Neuordnung verfolgt die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen in die Ausbildung aufzunehmen und mit einer erhöhten Flexibilität der Ausbildungsordnung den bisherigen Ausbildungsbetrieben die Ausbildung zu erleichtern, die Kosten für Ausbildung zu senken und die Praxisnähe der Ausbildung weiter zu forcieren. Darüber hinaus war es das erklärte Ziel der Sachverständigen, weitere Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung in diesem ansprechenden und zukunftssicheren Ausbildungsberuf zu gewinnen.
Es wurden folgende Neuerungen realisiert:
Die elektrotechnischen Inhalte werden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere den Rahmenlehrplan für die Berufsschule, wird sich aber unweigerlich auch auf die betriebliche Ausbildung auswirken.
Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/innen Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Sie sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
In der Ausbildungsordnung wurde die Spezialisierungsform "Einsatzgebiete" realisiert. Dadurch soll den Betrieben signalisiert werden, dass auch sie in ihrem spezifischen Geschäftsfeld ausbilden können. Gleichzeitig haben dadurch die Auszubildenden Gelegenheit, wesentliche Berufserfahrungen in dem jeweiligen Einsatzgebiet zu erwerben.
Bei der Gestaltung des Ausbildungsrahmenplans und der Prüfungsanforderungen wurde darauf geachtet, dass auch reine Ton-Betriebe ausbilden können. Die bildbezogenen Ausbildungsinhalte müssen dann allerdings in einem Partnerbetrieb (Ausbildungsverbund) ausgebildet werden.
Der Rahmenlehrplan wurde nach Lernfeldern gegliedert, die sich an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungen orientieren.
Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet (Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches), um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen. Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert, da dadurch die bisher üblichen Betriebsbesuche wegfallen.
In der Ausbildungsordnung wurden die prozessbezogene Ausbildung, das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang und die Erweiterung der Handlungsfähigkeit entsprechend des jeweiligen betrieblichen Geschäftsprozesses festgeschrieben.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Beruf in der Neuordnung Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2023 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2023 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Mediengestalter/-in Digital und Print (ab August 2023) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Mediengestalter/innen Digital & Print konzipieren und gestalten für Kunden oder als Mitarbeitende eines Unternehmens im Bereich Print und Digital zum Beispiel Unternehmensbroschüren und Kataloge sowie Internetauftritte, Intranetseiten, Social-Media-Posts etc.
Dabei sind Kreativität und Vorstellungsvermögen ebenso gefragt wie eine gute Kommunikationsfähigkeit und ein verbindliches und tadelloses Auftreten nach innen und außen. Denn Mediengestalter/innen müssen auch ihre Kunden beraten, Entwürfe visualisieren oder präsentieren und ggf. sogar die Leitung bei einzelnen Projekten übernehmen können.
Das Visuelle, also Design, Farben, Formen, Layout stehen bei der Arbeit als Mediengestalter/in Digital & Print im Vordergrund. Längst wird alles am Computer erledigt, und so ist der sichere Umgang mit Satz- und Layout-Programme unverzichtbar für diesen Beruf. Schon in der Ausbildung können Mediengestalter/innen Digital & Print zudem eine von drei Fachrichtungen wählen, und zwar Beratung und Planung, Konzeption und Visualisierung oder Gestaltung und Technik.
Mediengestalter/innen Digital & Print arbeiten sehr oft in Agenturen oder in der Marketingabteilung von großen Unternehmen.
Im Jahr 2013 wurde der Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print teilweise novelliert und um weitere Wahlqualifikationseinheiten aus den Bereichen „Plattformen zur interaktiven Kommunikation“, „Content-Erstellung" sowie „3D-Grafikerstellung" ergänzt. Gleichzeitig wurden die Ausbildungsverordnungen zur Berufsausbildung Fotolaborant, Fotomedienlaborant sowie Dekorvorlagenhersteller aufgehoben.
Medienkaufleute digital und print arbeiten nicht nur in Buch-, sondern auch in Zeitschriftenverlagen oder allgemein in Medienhäusern, wo sie bei der Themenplanung und bei der Umsetzung von Medienproduktionen mitwirken.
Vor allem sind sie in der Werbung und im Vertrieb tätig, entwickeln Marketingkonzepte und beraten Kunden über die Angebote des Verlags. Kreativität und Kommunikationsfähigkeit sind daher Eigenschaften, die man gut gebrauchen kann, wenn man diesen Beruf erlernen und in ihm arbeiten möchte.
Reizvoll sind die vielseitigen Aufgaben und Bereiche, denn das Verlagswesen hat sich in den letzten Jahren enorm verändert. Das ist auch der Grund, warum die frühere Ausbildung zum „Verlagskaufmann“ oder zur „Verlagskauffrau“ aktualisiert, erweitert und in „Medienkaufmann/-frau digital und print“ umbenannt wurde.
Denn Verlagshäuser sind heute mehr und mehr „Medienhäuser“, in denen längst nicht mehr nur Bücher, Zeitungen und Zeitschriften hergestellt werden. Daher beschäftigen sich Medienkaufleute digital und print auch mit anderen Medien, zum Beispiel mit CDs, Videos, Hörbüchern oder Content für Internetseiten und Mobiltelefone.
Medienkaufleute digital und print sollten daher Neugier und Interesse an den Medienmärkten, aber auch an den allgemeinen Trends in unserer Gesellschaft, ein gutes Gespür für aktuelle Themen, Flexibilität und eine sehr genaue Arbeitsweise mitbringen.
Nicht zuletzt gehört auch gutes Englisch dazu, denn die Medienproduktion ist häufig stark international geprägt.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Früher nannte man die Medientechnolog/-innen Druck schlicht „Drucker/-innen“. Die technischen Entwicklungen sind aber in den letzten Jahren rasant vorangegangen, die Möglichkeiten vielfältiger und die Aufgaben umfassender geworden. Vor allem die Digitalisierung und die moderne Steuertechnik spielen dabei eine Rolle.
Die Medientechnolog/-innen bereiten die Druckdaten auf und richten die Druckmaschinen ein. Anschließend steuern und überwachen sie den gesamten Druckprozess (heutzutage in der Regel vom Computer aus). Auch die Instandhaltung der Maschinen müssen sie sicherstellen.
Medientechnolog-/innen Druck arbeiten nicht nur in Druckereien, die von der Beratung über die Ausführung bis hin zur Weiterverarbeitung von Printprodukten heute üblicherweise alles aus einer Hand liefern. Auch Copyshops mit Digitaldruckservice, Hersteller von Kartonverpackungen, Verkehrsschildern etc. sind mögliche Arbeitgeber.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Aufgabe der Medientechnologen/-innen beginnt, wenn der eigentliche Druckprozess abgeschlossen ist. Medientechnologen/-innen der Druckverarbeitung stellen aus Vorprodukten die fertigen Druckerzeugnisse her, also zum Beispiel Zeitungen, Bücher oder Broschüren.
Das richtige Falzen, Schneiden, Binden, Heften und Kleben der Druckerzeugnisse sind dabei unerlässliche Fertigkeiten. Zum Glück gibt es dafür Maschinen, doch die müssen entsprechend eingerichtet, bedient und überwacht und instand gehalten werden. Ein grundsätzliches technisches Verständnis von Mechanik, Hydraulik und Elektronik ist daher von Vorteil.
Die Ausbildung zum Medientechnologen oder zur Medientechnologin Druckverarbeitung sieht eine Spezialisierung in einem der folgenden Bereiche vor:
Zeitungsproduktion: Medientechnologen/-innen Druckverarbeitung kümmern sich hier vor allem um die Maschinen für das Falzen, Bekleben, Verpacken, Adressieren, Verteilen und den Abtransport.
Akzidenzproduktion: Mailings, Flyer, Prospekte, Kataloge und Broschüren sind Inhalt der Akzidenzproduktion. Aufgabe der Medientechnologen/-innen Druckverarbeitung ist es, die fertigen Druckbögen zu trennen, zu falzen und mit Sammel-, Binde- und Veredelungstechniken zu bearbeiten.
Buchproduktion: Die Herstellung von Büchern ist der Ursprung dieses Berufes. Auch bei der Herstellung von Büchern nimmt die Medientechnologe oder die Medientechnologin Druckverarbeitung die fertigen Druckbögen in Empfang. Nach dem Trennen, Schneiden und Falzen führt sie oder er die Blätter zusammen und stellt einen Bucheinband her.
Medientechnologen/-innen für Druckverarbeitung sind in der Regel in mittelständischen oder großen Druckereien beschäftigt, die auch eine entsprechende Weiterverarbeitung anbieten. Spezielle Buchbindereien und Zeitungsdruckereien sind weitere mögliche Arbeitgeber.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Was tun Medientechnolog/-innen Siebdruck? Zunächst einmal: Drucken. Daran hat sich nichts geändert. Vom kleinsten Druckerzeugnis wie einer Visitenkarte bis hin zum kompletten Buch, und im Siebdruck von der Deo-Dose bis zu Wasserskiern. Das Siebdruckverfahren ist aufwändiger als der normale Druck und die Rüstzeiten sind länger. Siebdruck lohnt sich meist nur bei großen Auflagen und insbesondere dann, wenn der Druck extrem haltbar und widerstandsfähig sein soll.
Die Medientechnologen für Siebdruck haben jedoch bei ihrer Arbeit eine ganze Reihe von Dingen mehr zu beachten und zu veranlassen als früher. Allein die Suche nach einem geeigneten Papier bzw. einem geeigneten Material ist – aufgrund der größeren Vielfalt – wesentlich aufwändiger, und der Dienstleistungs- und Beratungsaufwand ist höher, denn die Möglichkeiten sind enorm. Die Medientechnolog(inn)en bereiten die Druckdaten auf und richten die Druckmaschinen ein. Anschließend steuern und überwachen sie den gesamten Druckprozess (heutzutage in der Regel vom Computer aus) und achten dabei sehr genau auf die korrekte und einheitliche Ausführung. Auch die Instandhaltung der Maschinen müssen sie sicherstellen.
Die Medientechnologen im Siebdruck arbeiten nicht nur an Druckmaschinen, sondern erstellen auch in der Vorstufe am Computer Druckvorlagen. Sie müssen technisches Verständnis und Spaß am Umgang mit Computern mitbringen. Sie sollten Verantwortungsbewusstsein haben, über ein gutes Reaktionsvermögen und gutes Farbsehen verfügen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt.
Packmitteltechnologen/Packmitteltechnologinnen arbeiten in industriellen Betrieben der Produktion insbesondere von Briefumschlägen, selbstklebenden Etiketten, Faltschachteln, flexiblen Packmitteln, Kartonagen, Rundhülsen, Wellpappe und Wellpappeerzeugnissen.
Neben einer für alle Auszubildenden gleichen Grundqualifikation kann durch unterschiedlich vertiefte Qualifikationen in mindestens zwei der folgenden Bereiche die Qualifizierung produktionsspezifisch auf verschiedene Arbeitsgebiete abgestimmt werden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Personaldienstleistungskaufleute sind tätig in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen. Sie arbeiten in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung sowie der Arbeitnehmerüberlassung.
Um Personal anzuwerben, sichten sie den Stellen- und Bewerbermarkt, formulieren Stellenanzeigen und veröffentlichen sie. Sie wählen geeignete Bewerber aus, führen Beratungsgespräche und gleichen Anforderungs- und Bewerberprofile miteinander ab. Schließlich wirken sie bei der Personaleinstellung und bei Vertragsabschlüssen mit. Sie disponieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung. In der Personalsachbearbeitung führen sie Personalakten und erstellen Entgeltabrechnungen.
Darüber hinaus akquirieren sie Aufträge, gewinnen Unternehmen als Kunden, suchen im Kundenauftrag nach geeignetem Personal und betreuen die Kundenunternehmen. Nicht zuletzt gehören kaufmännische Aufgaben wie Steuerung und Controlling zu ihrem Tätigkeitsgebiet.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Arbeitsplatz kann ein Reinraum oder eine Maschinenhalle sein, wo Produktions- oder Abfüllanlagen stehen. Analysearbeiten werden im Laboratorium erledigt.
Pharmakant/-innen mischen in industrieller Produktion die chemischen Wirkstoffe mit den Hilfsstoffen wie Zucker und Stärke zusammen. An Maschinen und Anlagen stellen sie in automatisierten Arbeitsabläufen Pulver, Ampullen und Tabletten her. Anschließend überwachen sie die Verpackung nach besonderen Hygienevorschriften in den ebenfalls automatisierten Verpackungs- und Abfüllanlagen.
Im kupfernen Dragierkessel werden die Tablettenkerne mit einer Zuckerschicht umgeben. In einer anderen Anlage werden Salben zur richtigen Konsistenz verrührt. Gekleidet in den weißen Labormantel mit Kopfhaube, holt eine Pharmakantin oder ein Pharmakant die Rohstoffe aus dem Lager. Immer wieder werden Roh- und Hilfsstoffe analysiert.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Durchführen von Messungen und Versuchsreihen, auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, Vorbereiten von Messungen und Versuchsreihen, Auswählen von geeigneten Messgeräten und Apparaturen und gegebenenfalls Zusammenstellen spezifisch nach Aufgaben-/Fragestellungen, Kombinieren oder Aufbauen von Messgeräten und Apparaturen, Bedienen von Messgeräten und Apparaturen, Durchführen von Berechnungen zu Messungen und Versuchsreihen, Auswerten erhaltener Daten aus Messungen und Versuchsreihen, insbesondere auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung und Dokumentieren der Ergebnisse, sachgerechtes Umgehen mit Arbeitsstoffen und Geräten unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften, breit angelegte Grundausbildung, Darlegung der grundlegenden naturwissenschaftlichen Zusammenhänge in den Arbeitsgebieten.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Produktionsfachkräfte Chemie verfügen über Qualifikationen auf dem Gebiet der Verfahrens-, Produktions-, und Anlagentechnik, die sie zum Einsatz in der chemischen Produktion und Verarbeitung befähigen.
Beherrschen der verfahrenstechnischen Grundoperationen
Warten und Instandhalten der betrieblichen Anlagen
Anwenden der Messtechnik
Herstellen und Verarbeiten von chemischen Produkten
Berufliche Qualifikationen
Produktionsfachkräfte Chemie
arbeiten nach Anweisung in der chemischen Produktion und Verarbeitung bedienen Anlagen für Produktions- und Verarbeitungsprozesse wirken mit bei der Wartung und Instandhaltung von Produktionsanlagen kontrollieren Arbeitsschritte zur Herstellung chemischer Produkte bestimmen prozessbegleitend Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften nutzen Computer zur Datenerfassung sowie zur Dokumentation
führen chemische Abfälle einer umweltgerechten Beseitigung zu.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Produktionsmechaniker/innen Textil arbeiten in Webereien, Spinnereien, Strickereien oder Wirkereien, also in den klassischen Produktionsbereichen der Textilwirtschaft. Weitere Jobchancen bieten unter anderem die anwendungstechnischen Abteilungen von Chemiefaserwerken.
Produktionsmechaniker/innen Textil sind dafür verantwortlich, dass die voll- oder teilautomatisierten Produktionsmaschinen und -anlagen in der Textilindustrie reibungslos funktionieren und der Material- und Personalbedarf für den aktuellen Auftrag stimmt. Sie prüfen die Bindungsart des Gewebes oder Maschinenstoffs und stellen sicher, dass die produzierten Stoffbahnen mit dem Muster des Kunden übereinstimmen.
Klingt zunächst einmal technisch? Stimmt, eine kleine Schwäche für technische Zusammenhänge sowie handwerkliches Geschick sollten angehende Produktionsmechaniker/innen Textil unbedingt mitbringen, dazu ein Gespür für Stoffe und Materialien sowie die Fähigkeit, Prozessabläufe zu planen und zu überwachen.
Aber der Reihe nach. Ein Großauftrag mit enger Zeitvorgabe aus der Möbelindustrie ist in der Produktionshalle eingetroffen. Zu fertigen sind Bezugsstoffe mit schmalen Längsstreifen für Sofas. Zunächst planen die Produktionsmechaniker/innen Textil den Material- und Personalbedarf und stellen fest: Für diesen Auftrag ist die Nachtschicht und Wochenendarbeit angesagt. Gibt es die Musterdaten bereits, evtl. auf einer mitgelieferten CD, oder müssen Sie erst programmiert werden? Sind alle Material- und Betriebsstoffe in ausreichender Menge vorhanden?
Dann beginnt das Einrichten der Maschinen mittels Schalt- und Einrichtungsplänen oder Betriebsanleitungen. Ein Bauteil muss ausgewechselt, ein Zusatzaggregat eingebaut werden. Anschließend programmieren Produktionsmechaniker/innen Textil vom Leitstand aus oder direkt an den Maschinen die Prozessparameter - angefangen von der Arbeitsgeschwindigkeit bis hin zur Fadenspannung. Schließlich erfolgt die Einstellung der Überwachungseinrichtungen, die zum Beispiel bei Erreichung der vorgegebenen Stofflänge ein optisches oder akustisches Signal geben.
Endlich kann der Probelauf starten. Ist dieser in Ordnung, beginnt die eigentliche Produktion mit ständiger Qualitätskontrolle. Von der Fadendichte über die Reißfestigkeit des Gewebes bis zum Farbverlauf darf es keine Abweichungen vom Muster des Kunden geben. Doch da ertönt auch schon ein akustisches Signal und zeigt eine Störung an, die Maschine stoppt. Jetzt heißt es: schnell, aber zielführend die Ursache ermitteln und beheben. Denn jeder Produktionsstillstand kostet Geld: Geschafft! Der Auftrag kann pünktlich ausgeführt werden. Damit dies so bleibt, pflegen die Produktionsmechaniker/innen Textil ihre Maschinen und sorgen für eine regelmäßige Wartung, bei der sie auch Bauteile passend feilen oder kleinere Schweißarbeiten vornehmen.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildungszeitverkürzung möglich.
Arbeitsgebiet Produktionstechnologen gestalten, erproben, sichern und optimieren Produktionsprozesse. Es handelt sich um ein Berufsprofil mit prozessorientierter, produktions- und informationstechnischer Ausrichtung sowie mit übergreifenden Kommunikations-, Organisations- und Technologiekompetenzen. Produktionstechnologen beherrschen klassische Fertigungsverfahren, innovative Produktionstechnologien sowie industrielle Informationstechnik und verfügen über Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten.
Produktionstechnologen / Produktionstechnologinnen arbeiten in Entwicklungsbereichen, in Pilotbereichen und Serienproduktionslinien, in Applikations- und Supportbereichen der produzierenden Industrie sowie bei produktionsunterstützenden Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperieren mit Produktentwicklern und Konstrukteuren, Prozessentwicklern, Zulieferern, Herstellern und Kunden sowie dem Produktionsteam.
Berufliche Fähigkeiten
Produktionstechnologen/innen
nehmen Produktionsanlagen in Betrieb, richten diese ein und bereiten den Produktionsanlauf vor
nehmen neue Prozesse in Betrieb, fahren Testreihen und dokumentieren diese, richten Produktionsanlagen ein, ermitteln Prozessparameter und stellen die Produktionsfähigkeit der Anlagen her,
programmieren und parametrieren Produktionsanlagen, einschließlich Werkzeugmaschinen, Prüfeinrichtungen und Industrieroboter oder andere Handhabungssysteme,
organisieren logistische Prozesse für Produkte, Werkzeuge, Prozessmedien und Reststoffe,
simulieren Prozesse, produzieren und testen Muster und Prototypen,
überwachen Prozessabläufe, führen prozessbegleitende Prüfungen durch und erstellen Dokumentationen,
erkennen Verbesserungspotentiale in den Prozessabläufen,
ermitteln und dokumentieren Prozess- und Qualitätsabweichungen, ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung und führen dazu systematische Fehleranalysen durch,
beurteilen und analysieren Produktionsanlagen hinsichtlich der Realisierung von Produktionsaufträgen,
wenden Standardsoftware, Produktions- und Qualitätssicherungssoftware an,
wenden Normen, Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Prozessfähigkeit von Produktionsanlagen an,
pflegen Daten für die Produktionsplanung und -steuerung, sorgen für Informationsaustausch zwischen der Produktion und den anderen Betriebsbereichen und stimmen sich mit ihnen ab.
Die Aufgaben von Restaurantfachleuten sind vielseitig. Sie müssen sich auf täglich wechselnde Anforderungen und Menschen einstellen können, kleine und große Veranstaltungen planen und organisieren, Gäste begrüßen, sie individuell bei der Speisen- und Getränkeauswahl beraten und später die Rechnung ausstellen.
Als Gastgeber behalten Restaurantfachleute souverän den Überblick und suchen auch dann freundlich nach einer Lösung, wenn ein Gast einmal nicht zufrieden ist und sich beschwert. Dann heißt es: ruhig bleiben, den Gast weiterhin aufmerksam bedienen und den richtigen Ton treffen. Der Servicegedanke steht immer an erster Stelle.
Neben Flexibilität, Kommunikationsstärke und Freundlichkeit verlangt dieser Beruf auch die Bereitschaft, am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten, eben dann, wenn andere Menschen ausgehen und in schönem Ambiente essen möchten.
Dafür begegnen Restaurantfachleute interessanten, internationalen, manchmal prominenten Gästen und finden Arbeitgeber auf der ganzen Welt. Dazu gehören neben den klassischen Restaurants auch Hotels, wo sie im Etagenservice eingesetzt werden, sowie Cafés, Bistros, Bars oder Clubs. Beliebt ist der Einsatz in der Eventgastronomie, zum Beispiel im Catering bei Sportveranstaltungen, Filmpremieren oder Bällen.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Druckrohrleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Medien sowie Armaturen und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen ein.
Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Tiefbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Sie sind Ansprechpartner/-in, wenn es darum geht, z. B. Menschen, Tiere, Pflanzen, Gebäude oder die Umwelt durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vor Schädlingen zu schützen.
Bei einem Schädlingsbefall untersuchen sie die Räumlichkeiten, wählen die jeweils erforderlichen Bekämpfungsmittel aus und wenden diese umweltbewusst an. Sie dokumentieren alle Maßnahmen und die dabei verwendeten Stoffe.
Sie beraten Kunden und geben Auskunft über das Gefährdungspotenzial, die Möglichkeiten und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die professionelle Erstbetreuung von Kunden am Telefon ist Teil der Arbeit von Servicefachkräften für Dialogmarketing.
Doch auch die Neukundengewinnung, zum Beispiel durch Anrufe bei den Kunden und Vorstellung neuer Produkte, steht im Fokus ihrer Arbeit. Ob Beratung, Bestellung oder Beschwerde, immer müssen Servicefachkräfte für Dialogmarketing den richtigen Ton treffen und sind darauf angewiesen, allein mit ihrer Stimme, durch gutes Zuhören und gezielte Fragen hinter die Wünsche und Anliegen ihrer Gesprächspartner zu kommen oder sie von der Qualität eines Produkts zu überzeugen.
Damit das gut gelingt, lernen Servicefachkräfte für Dialogmarketing auch, wie man gezielt eine entsprechende Kampagne plant und durchführt. Außerdem sind sie – dank ihres ständigen Kontakts mit den Kunden – auch gefragt, wenn neue Dienstleistungsangebote entwickelt werden sollen.
In erster Linie geht es in diesem Beruf aber darum, möglichst viele Kunden (und solche, die es werden sollen) an einem Tag anzurufen bzw. viele Anrufe entgegenzunehmen. Daher muss man stressresistent sein und immer die Ruhe bewahren, auch wenn es hektisch zugeht.
Freundlichkeit lautet die oberste Devise, selbst dann, wenn sich der Anrufer seinerseits einmal im Ton vergreift. Sehr gute Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich und idealerweise haben Servicefachkräfte für Dialogmarketing auch gute englische Sprachkenntnisse. Arbeitsorte sind Call Center oder Service Center von großen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung Kaufmann/- frau für Dialogmarketing.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Vor Beginn ihrer Auslieferung stellen sie ihre Touren zusammen. Sie nehmen auszuliefernde Waren und Lieferscheine entgegen, prüfen sie auf Vollständigkeit und beladen ihr Fahrzeug. Sie fahren die Auslieferungsziele in der geplanten Reihenfolge an und liefern die Sendungen aus, übergeben Pakete, tragen Möbelstücke ins Haus oder transportieren Waren für den Einzelhandel.
Zudem beraten sie die Kunden und nehmen Reklamationen an. Nach Auslieferung lassen sie sich die Lieferscheine quittieren oder nehmen Zahlungen entgegen. Nach Beendung ihrer Tour, entladen sie das Fahrzeug und leiten nicht zustellbare Sendungen, Aufträge, oder Belege an die entsprechenden Stellen weiter.
Der Erwerb des Führerscheins, mindestens der Klasse B ist erforderlich, um Transportaufgaben auf öffentlichen Straßen durchführen zu können.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Servicekaufleute im Luftverkehr arbeiten kundenorientiert im Service sowohl im Flughafengebäude als auch im Flugzeug. Sie beraten die Fluggäste, zum Beispiel hinsichtlich Flugverbindungen, und stehen ihnen für Anfragen zur Verfügung. Gespräche mit ausländischen Passagieren führen sie in Fremdsprachen, zum Beispiel in Englisch. Sie verkaufen auch Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel Flugtickets.
Am Check-in-Schalter überprüfen sie die Flugscheine und das Gewicht des Gepäcks, stellen die Gepäckscheine aus, wenn nötig kassieren sie auch die Nachgebühr. Sie organisieren die Sitzverteilung im Flugzeug so weit wie möglich nach den Wünschen der Passagiere und stellen die entsprechenden Bordkarten aus. Besonders wichtige Fluggäste werden in der VIP-Lounge betreut.
Servicekaufleute im Luftverkehr sind auch im Rahmen der Flugzeugabfertigung tätig. Am Gate koordinieren sie zum Beispiel das Einsteigen der Passagiere und kontrollieren ihre Bordkarten. Ferner ermitteln sie mit speziellen Rechnerprogrammen den Schwerpunkt des Flugzeuges. Entsprechend der Anzahl der Fluggäste und des Gepäckgewichtes wird die genaue Position der Frachten, auch die Sitzverteilung der Passagiere disponiert. Dabei folgen sie genauen Regelungen und erfüllen die Sicherheitsbestimmungen.
Bei Gefahrgutladungen werden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen veranlasst. Sollte das Flugzeug zu leicht sein, veranlassen sie die zusätzliche Ladung von Ausgleichsgewichten. Vor dem Abflug stellen sie die Flugpapiere zusammen, zum Beispiel Wetterberichte, die Flugroute, die Passagierliste und so weiter und übergeben sie der Besatzung.
Ebenso sind Servicekaufleute im Luftverkehr qualifiziert für den Flugbegleitdienst. Dort weisen sie die Passagiere in die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen ein und erklären ihnen zum Beispiel den Gebrauch von Sauerstoffmaske und Schwimmweste. Sie arbeiten hier auch im Bordservice, das heißt in der Bewirtung der Fluggäste mit Speisen und Getränken und im Verkauf der zollfreien Waren. Sie informieren die Fluggäste über den Flugverlauf und leisten notfalls auch erste Hilfe. Alleinreisende Kinder, Kranke oder auch prominente Reisende genießen die besondere Aufmerksamkeit der Servicekaufleute im Luftverkehr.
An den Lost-and-Found-Schaltern kümmern sie sich um verloren gegangenes Gepäck. Mit speziellen Softwareprogrammen können sie nach vermissten Gepäckstücken suchen. Nach dem Aufspüren veranlassen sie den Rücktransport des Gepäcks zum richtigen Zielflughafen. An besonderen Serviceschaltern organisieren sie auf Wunsch Hotelbuchungen oder einen Mietwagen.
Im kaufmännischen Bereich führen sie zum Beispiel die Kassenabrechnungen durch, auch in Fremdwährungen. Sie arbeiten beim Erstellen der Dienst- und Schichtpläne mit und bei der Durchführung von speziellen Marketingmaßnahmen. Diese Arbeiten im kaufmännischen Bereich üben sie hauptsächlich im Büro aus, wobei sie nicht nur Computer bedienen, sondern auch die üblichen Bürogeräte und -materialien nutzen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Sie sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen. Im Pfortendienst stellen sie sicher, dass nur berechtigte Personen die Betriebsanlagen betreten. Bei Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände überprüfen sie die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, z. B. des Brand- und Umweltschutzes, sowie das einwandfreie Funktionieren der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Stellen sie Mängel fest, sorgen sie für deren Beseitigung. Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und offen gehalten werden. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Sie können auch als Fahrer/-in oder Beifahrer/-in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wie es richtig geht, was man beachten muss und warum es so gesund ist, sich regelmäßig zu bewegen, darüber beraten Sport- und Fitnesskaufleute ihre Kunden. Sie sind Trainer, Organisatoren und Werbespezialisten zugleich, informieren über Sportart und -technik und entwickeln neue Sport- und Wellnesskonzepte. Sie sind außerdem für die Mitgliederverwaltung zuständig, schließen also Verträge mit Kunden ab, erstellen Abrechnungen oder schicken Mahnungen, wenn die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausbleibt.
Meistens sind Sport- und Fitnesskaufleute direkt mit Kunden oder Teilnehmern in Kontakt – etwa, um den hochmodernen Crosstrainer mit TV-Funktion fachgerecht vorzuführen, um selbst Spinning-Kurse oder andere Sportprogramme durchzuführen oder auch Ratschläge für eine gesunde Ernährung zu geben. Kontaktfreudigkeit und ein freundliches Wesen sollte man daher unbedingt mitbringen, wenn man sich für diese Ausbildung interessiert.
Der Beruf ist unter sportbegeisterten Jugendlichen sehr beliebt, da er sowohl die kaufmännische Seite, zum Beispiel das Kalkulieren von Veranstaltungen oder den Kontakt mit Dienstleistern, als auch die sportliche Seite abdeckt. Im Unterschied zu den Sportfachleuten legen sich Sport- und Fitnesskaufleute am Ende der Ausbildung nicht auf eine bestimmte Sportart oder einen speziellen Bereich fest, sondern lernen schwerpunktmäßig Rechnungswesen, Controlling und Personalwirtschaft.
Der Beruf ist vielseitig und der ideale Weg für alle, die nicht nur im Büro sitzen wollen, sondern auch gerne selbst Sport machen und mit Menschen arbeiten möchten.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sportfachleute können viel mehr als nur Kinder oder Erwachsene zu trainieren. Zum Beispiel große Sportveranstaltungen organisieren oder neue Trainingskonzepte entwickeln – aber auch genau kalkulieren, ob sich eine Veranstaltung am Ende wirklich rechnet.
Sie verhandeln mit Dienstleistern, etwa wenn ein Sportgerät im Fitness-Studio angeschafft werden muss und übernehmen Aufgaben in der Buchhaltung oder Verwaltung. Meistens sind Sportfachleute im direkten Kundenkontakt, geben selbst Sportkurse und beraten Menschen, die mit einem gezielten Training gerne etwas für ihre Gesundheit tun möchten.
Die Möglichkeiten sind vielfältig, und der Beruf bietet gute Zukunftschancen, denn immer mehr Menschen interessieren sich für einen gesunden Lebensstil, wollen Sport machen, gehen in Vereine und in Fitness-Studios. Sportfachleute haben einen hohen Bezug zur Praxis und stehen immer im Kontakt mit Kunden, also Mitgliedern im Verein oder im Studio, Teilnehmern bei Veranstaltungen oder auch mit anderen Fachleuten. So können Sportfachleute auch gut einschätzen, was im Sport gefragt ist, welche Trends es gibt und wo man vielleicht neue Angebote schaffen könnte, die durchführbar und auch bezahlbar sind.
Im Unterschied zu den Sport- und Fitnesskaufleuten wählen Sportfachleute im dritten und letzten Lehrjahr eine ganz bestimmte Sportart oder einen bestimmten Bereich im großen Markt des Sports als Schwerpunkt. Wenn man also selbst gerne schwimmt und dies vielleicht sogar schon mehrere Jahre in einem Verein tut, dann bietet es sich an, diesen Beruf zu erlernen und als Schwerpunkt Schwimmen zu wählen. Doch man kann sich auch darauf spezialisieren, Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe professionell durchzuführen.
Dieser Beruf ist für alle geeignet, die schon immer darüber nachgedacht haben, ob sich ihr Lieblingssport vielleicht zum Beruf machen lässt, ohne dass man dafür studieren müsste. Ja, es ist möglich - vorausgesetzt, man verfügt auch über ein wenig Kreativität und hat viel Spaß am Umgang mit Menschen – mit großen genauso wie mit kleinen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Straßenbauer und Straßenbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen mit unterschiedlichen Baustoffen Straßen und sonstige Verkehrsflächen her.
Straßenbauer und Straßenbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Tiefbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Straßenwärter/innen arbeiten hauptsächlich im öffentlichen Dienst (Straßenbauverwaltungen in Städten, Gemeinden und Kreisen) in den Straßen- und Autobahnmeistereien in Baustellensicherungsunternehmen. Sie sind an ständig wechselnden Arbeitsorten des Verkehrsraums meist im Freien tätig. Häufig halten sie sich in Nutzfahrzeugen auf. In den Betriebshöfen bereiten sie ihren Einsatz vor.
Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand.
Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehörten auch das Aufstellen von Verkehrszeichen, das Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Sie mähen Grünstreifen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und führen um Winter die Räum- und Streudienste durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen zuständigen Stelle. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen zuständigen Stelle. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Ausbildung zur Technischen Modellbauerin bzw. zum Technischen Modellbauer löst die Ausbildung zum/zur Modellbaumechaniker/-in ab. Statt wie bisher in zwei Fachrichtungen (Produktionsmodellbau, Anschauungsmodellbau), wird die Ausbildung in drei Fachrichtungen angeboten:
Gießerei
Karosserie und Produktion
Anschauung
Die Auszubildenden lernen in der Fachrichtung „Gießerei“ zum Beispiel, wie Produkte des Gießereimodellbaus geplant und konstruiert sowie Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen hergestellt und geprüft werden. Später arbeitet man in Gießereien und in Modell- und Formenbaubetrieben.
In der Fachrichtung „Karosserie und Produktion“ werden Produkte des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus geplant und konstruiert, mithilfe unterschiedlicher Be- und Verarbeitungsverfahren angefertigt und anschließend geprüft. Arbeitsfelder sind zum Beispiel Betriebe des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie Betriebe des Automobil- und Fahrzeugbaus.
Die Ausbildungsinhalte der Fachrichtung „Anschauung“ umfassen unter anderem die Planung, Gestaltung, Herstellung und Prüfung von Anschauungsmodellen oder die Gestaltung und Behandlung von Oberflächen in Betrieben des Modell- und Musterbaus. Auch in Ingenieur- und Architekturbüros kommen diese Fertigkeiten zur Anwendung.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Der Sitzplatz im Flugzeug entsteht nicht durch Zufall. Und auch das Aussehen von Schaltern und Steckdosen sind nicht „Marke Glücksfall“: Form, Material und Funktionalität sind das Ergebnis der Arbeit von Technischen Produktdesignern. Solche Dinge sollen nicht nur gut aussehen, sondern auch funktionieren.
Azubi für einen Tag: Das Video
Wir begleiten eine Auszubildende und zeigen einen typischen Arbeitstag als Technische/-r Produktdesigner/-in.
Mit Hilfe des Computers entwerfen die Designer allerlei Alltägliches nach unterschiedlichen Vorgaben. Denn es gilt nicht nur Kundenwünsche zu erfüllen, sondern auch Muss-Kriterien wie Ansprüche an Design und Gestaltung einzuhalten. Hinzukommen unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe, die miteinander kombiniert werden müssen, sowie die spezifischen Werkstoffnormen der Branche, für die das fertige Produkt gedacht ist.
So wird die Arbeit schon mal kniffelig, aber ebenso abwechslungsreich. Um alle Vorgaben zu erfüllen, recherchieren die kreativen Köpfe in Datenbanken und Datennetzen. Unverzichtbar dabei ist die Berücksichtigung der Vorschriften des Datenschutzes. Aber auch die eigenen Daten zu einem Entwurf speichern und archivieren die Designer in Datenbanken.
Ist das Produkt in der Theorie geplant, geht es in die Praxis und die Fertigung. Je nach Arbeitgeber heißt es nämlich, in der Werkstatt das Produkt selbst herzustellen. Also sitzen Technische Produktdesigner nicht nur am Schreibtisch, sondern konstruieren auch hier und da mit Schraubenzieher und Messschieber Prototypen. Während der anschließenden Produktion ist das Wissen der Fachmänner unverzichtbar: Sie planen koordinieren und überwachen die Arbeitsabläufe.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Der Berufsalltag eines Technischen Systemplaners hat es in sich, viel theoretisches und praktisches Knowhow sowie ein großes Rundum-Wissen müssen sich die angehenden Fachleute in ihrer Ausbildung aneignen. Denn sie planen nicht nur Systeme, sondern sie konstruieren vielmehr passgenaue Lösungen.
Technische Systemplaner erarbeiten die Vorlagen für Monteure und Techniker zur Erstellung und Einrichtung verschiedener Anlagen. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die Anforderungen am späteren Einsatzort, sondern wirtschaften auch mit Energie und anderen Ressourcen nach den neuesten Standards.
Zusätzlich müssen Sicherheitsvorschriften und technische Normen eingehalten werden. Dazu gehören auch genaue Absprachen mit dem Meister und Besuche auf Baustellen. Am Computer, meistens mit der Hilfe von CAD-Programen, setzen sie gezeichnete Vorlagen um und erstellen Tabellen und schematische Darstellungen. Neben einem Faible für Mathematik und Physik, sollten angehende Technische Systemplaner also abstrakt denken können und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen mitbringen.
Was am Arbeitsplatz dieser Experten geplant und konstruiert wird, hängt jeweils vom Schwerpunkt ab.
Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (VAT)
In der Fachrichtung „Versorgung- und Ausrüstungstechnik“ beschäftigen sie sich zum Beispiel mit dem richtigen Platz für eine Heizung oder einer Lüftungsanlage. Dabei muss einiges berechnet und unbedingt beachtet werden: diverse Strom- und Wasserleitungen, die nötige Leistung, um einen Raum angemessen zu heizen oder eben zu belüften, aber auch die Eigenschaften der einzelnen Bauteile dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Fachrichtung Stahlbau- und Metallbautechnik (SMT)
Wer sich dagegen für den Schwerpunkt „Stahl- und Metallbautechnik“ entscheidet, der entwirft Skizzen für Stahlmästen, Kräne und Brücken sowie verkehrstechnische Anlagen. Wissen rund um die Mechanik ist unumgänglich, schließlich achten Technische Systemplaner besonders auf Reibung und Festigkeit der Komponenten sowie auf die Kraftverhältnisse und diverse Schwerpunkte.
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme (ETS)
Mit der Spezialisierung „Elektronische Systeme“ geht es ins Detail. Auf der Tagesordnung in diesem Ausbildungszweig stehen unter anderem Stromläufe, Verdrahtungspläne inklusive. Ein breites Wissen rund um die physikalischen Größen Stromstärke und Widerstand sowie Arbeit und Leistung ist dabei eine Voraussetzung.
Hauptsächlich arbeiten Absolventen dieser drei Fachrichtungen in Konstruktions- und Planungsbüros. Aber auch in der Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik sowie im Fahrzeugbau und in der Industrie gibt es Arbeitsplätze.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Technische Konfektionäre und Technische Konfektionärinnen sind als Fachkräfte in der Lage, selbständig, sach- und termingerecht alle anfallenden Arbeiten zur Herstellung und Reparatur von technischer Konfektionsware aus Schwergeweben oder kunststoffbeschichteten Geweben und Folien auszuführen. Die Artikelvielfalt ist sehr groß und unterschiedlich; ebenso die Anforderungen, die an die Produkte gestellt werden. Dies sind z. B. Zelte, Planen und Schutzartikel (Markisen), aber auch komplizierte Traglufthallen sowie das gesamte textile Bauen. Ihr Einsatzgebiet findet der Technische Konfektionär, die Technische Konfektionärin in Textilunternehmen, Maschinenbau - und Zubehörfirmen.
Berufliche Fähigkeiten
Technische Konfektionäre und Technische Konfektionärinnen fertigen aufgrund der von ihnen fachlich beherrschten Grundlagen sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte technische Konfektionsware. Dabei kommen drei verschiedene grundlegende Verarbeitungstechniken zur Anwendung: das Nähen, Schweißen und Kleben.
Der Technische Konfektionär, die Technische Konfektionärin führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualitätssicherung aus. Anschließend beurteilen sie das Arbeitsergebnis. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Textil- und Modeschneider/-innen stellen Prototypen textiler Erzeugnisse her und optimieren diese für die Serienfertigung. Sie entwickeln die dazu nötigen Produktionsschnitte, bereiten die Fertigung vor und führen Qualitätsprüfungen durch.
Eine Spezialisierung ist in einem der drei Schwerpunkte möglich:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Textil- und Modenäher/-in erworben werden.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Alles, was flach am Boden liegt oder unterirdisch verläuft, ist Sache des Tiefbaufacharbeiters, der Tiefbaufacharbeiterin. Während der zweijährigen Ausbildung findet in einem der nachfolgenden Schwerpunkte statt
Schwerpunkt „Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten“ bohren Brunnen, bauen Brunnenanlagen, stellen Brunnenschächte her, verrohren Bohrlöcher, schaffen Abdeckungen und Abdichtungen.
Schwerpunkt „Gleisbauarbeiten“ bewegen mit Maschinen Erdreich, fertigen Betonbauteile, richten den Gleisunterbau her, verlegen Gleise und sorgen für die Entwässerung an Bahnanlagen.
Schwerpunkt „Kanalbauarbeiten“ heben Gräben aus, sichern diese ab, verlegen Rohre, erstellen Abflussrinnen, pflastern Kanäle und bauen Einstiegsschächte.
Schwerpunkt „Rohrleitungsbauarbeiten“ verlegen Rohre für Gas- und Wasserleitungen, verrichten Pflasterarbeiten und bauen einfache Betonfertigteile ein.
Schwerpunkt „Straßenbauarbeiten“ verrichten mit Maschinen Erdbewegungen, sichern ausgehobene Gräben, legen Böschungen und Randbefestigungen an, bauen Entwässerungseinrichtungen und Straßendecken.
Was bei allen Spezialisierungen gleich bleibt: Die Arbeit findet so gut wie immer auf der Baustelle statt - bei Wind und Wetter. Und so gut wie immer muss erst mal gebuddelt werden. Denn alles, was in die Erde hineingebaut wird, braucht erst mal ein passendes Bett. Ob das nun die neue Straße ist, der Schienenstrang, der neue Kanal, der Brunnen mit seinen Wasserrohren oder der Elektronik-Kasten für eine Wasserpumpe.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Tierpfleger und Tierpflegerinnen gibt es in den Fachrichtungen Forschung und Klinik, Zoo sowie Tierheim und Tierpensionen. Sie arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.
Sie versorgen und pflegen Haustiere und kümmern sich intensiv um sie. Tiere, die ausgesetzt wurden, die wegen Misshandlungen oder schlechter Haltung ins Tierheim kommen, sind häufig traumatisiert. Um Verhaltensstörungen entgegenzuwirken, beobachten sie das Verhalten der Tiere besonders aufmerksam und bringen viel Geduld im Umgang mit ihnen auf. Sie versorgen die Tiere mit Futter und richten artgerechte Tierunterkünfte ein, die sie auch reinigen und instandhalten.
Sie beraten die Tierbesitzer, die ihre Haustiere z. B. in einer Tierpension unterbringen möchten, und kümmern sich um neue Eigentümer für herrenlose Heimtiere. Dazu schließen sie Aufnahme- und Abgabeverträge ab. Darüber hinaus fallen verwaltende Aufgaben an, von der Anschaffung von Futtermitteln und Gerätschaften über die Kostenplanung bis zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Video: Azubi für einen Tag
In der Video-Reihe „Azubi für einen Tag" besuchen wir den Kölner Zoo und schauen uns einen Tag im Leben eines Tierpflegers an:
Sie züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere, wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden diese an, führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch , wirken bei Experimenten mit, wenden die Regeln Guter Laborpraxis an.
In der Fachrichtung Zoo:
Sie bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere, züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf, wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten diese ein, beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des „Behavioral Enrichment“, betreuen Besuchergruppen, informieren über im Betrieb lebende Tiere.
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:
Sie tränken, füttern und pflegen Tiere, erziehen Tiere und bilden sie aus, betreuen Besucher und Besuchergruppen, beraten Besucher und Kunden über Erwerb und Halten von Tieren, führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Tourismuskaufleute beraten Kunden individuell und fachkundig – zum Beispiel im Reisebüro. Hierbei stehen Individualreisen häufig im Vordergrund.
Hierbei sind die Reisewünsche häufig sehr komplex, vielleicht möchte der Kunde in ein besonders exotisches Land reisen, mehrere Zwischenstopps einlegen, hier und dort die Sehenswürdigkeiten besuchen oder nur in ganz speziellen Unterkünften wohnen. Die Einreisebestimmungen und Regelungen, zum Bespiel durch die Corona-Verordnungen, sind dabei ebenfalls zu beachten.
Doch auch die Reisen, die man im Internet buchen kann, müssen irgendwo herkommen. Tourismuskaufleute arbeiten daher nicht nur in der direkten Kundenbetreuung, sondern auch beim Reiseveranstalter selbst, also bei jenen, die Reisen in die ganze Welt von A wie Australien bis Z wie Zypern anbieten und selbst zusammenstellen. Im Übrigen nicht nur für Privatleute, denn auch die Geschäftswelt wird immer internationaler.
Ein spezieller Bereich dieses Berufs ist daher die Vermarktung und der Verkauf von Geschäftsreisen. Denn sowohl große als auch mittelständische Unternehmen entscheiden sich immer häufiger, die Reisen für ihre Angestellten über ein spezialisiertes Reisebüro abwickeln zu lassen.
Tourismuskaufleute wissen ebenso gut über die Reiseziele und die Besonderheiten in den verschiedenen Ländern Bescheid, wie über die Vorlieben der Kunden. Deshalb sind sie oft beteiligt, wenn neue Reisekonzepte erstellt und vermarktet werden sollen. Dabei berücksichtigen sie selbstverständlich auch die betriebswirtschaftliche Seite. Sie kalkulieren Angebote, verhandeln mit Hotels, um Kontingente zu kaufen oder günstigere Preise zu vereinbaren und rechnen die gebuchten Reisen mit ihren Kunden ab.
Für den Beruf des Tourismuskaufmannes/der Tourismuskauffrau sollte man mindestens eine, besser noch zwei Fremdsprachen gut beherrschen und bereit sein, sich auch in rechtliche Fragen (Vertrags- und Reiserecht) einzuarbeiten.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Trockenbaumonteure und Trockenbaumonteurinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau.
Sie stellen Trockenbaukonstruktionen unter Berücksichtigung des Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand- und Strahlenschutzes für den Innen- und Außenbereich her.
Trockenbaumonteure und Trockenbaumonteurinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle.
Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Trockenbaumonteure und Trockenbaumonteurinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Darüber hinaus führen Trockenbaumonteure und Trockenbaumonteurinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Ausbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Die Welt der Events ist groß und bietet zunehmend mehr Möglichkeiten – und damit gute berufliche Perspektiven. Allerdings hat diese Branche durch die Lockdowns der Corona-Pandemie besonders gelitten und es kann etwas dauern, bis wieder Normalbetrieb einkehrt.
Kreative Menschen, die gerne im Team arbeiten und von der Idee über die Planung bis hin zur tatsächlichen Veranstaltung mitwirken wollen, sind in diesem Beruf bestens aufgehoben. Die Anmietung von Räumen, das Catering für die Gäste, musikalische Unterstützung, Showeinlagen, die nötigen technischen Voraussetzungen wie Licht und Ton sowie Sicherheitsmaßnahmen oder Alternativlösungen – all dies gehört zu den Aufgaben eines Veranstaltungskaufmanns oder einer Veranstaltungskauffrau.
Außerdem sollte man gut rechnen können, um die vom Kunden oder vom Veranstalter geplanten Kosten nicht zu überschreiten oder um selbst ein Budget für ein bestimmtes Event zu kalkulieren und seinen Kunden anbieten zu können.
Und was, wenn mal etwas nicht klappt? Dann muss man Ruhe bewahren, improvisieren und dabei auch immer noch seine gute Laune behalten. Gute Ideen, Kreativität, Kontaktfreude, Durchhaltevermögen, Geduld, Organisationsgeschick und ein freundliches Wesen sind ausgezeichnete Voraussetzungen für diesen Beruf. Wenn dann noch ein Gespür für „die Zahlen dahinter“ hinzukommt, sollte man nicht zögern und den spannenden Beruf des Veranstaltungskaufmanns oder der Veranstaltungskauffrau auf jeden Fall erlernen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik beschichten mit verschiedenen Applikationsverfahren Oberflächen aus Metall sowie Holz oder Kunststoff zu dekorativen oder funktionellen Zwecken, hauptsächlich mit Lacken.
Die Betriebe der Beschichtungstechnik sind meist Klein- und Mittelbetriebe aber auch Großbetriebe. Diese finden sich in allen Branchen, in denen Güter aus Metallen oder Kunststoffen hergestellt werden, z. B. in der Fahrzeugindustrie sowie in der Apparate- und Geräteherstellung aber auch z. B. in der Möbelindustrie wo überwiegend Holz und Holzwerkstoffe sowie Kunststoffe beschichtet werden.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik führen die ihnen in ihrem Arbeitsbereich übertragenen Aufgaben selbständig aus, beherrschen Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, wenden mechanische, chemische und elektrolytische Verfahren der Vor- und Nachbehandlung von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen an, beherrschen das Lagern und Fördern der zu beschichtenden Werkstoffe und Güter sowie das Lagern, Fördern, Dosieren und Mischen von festen und flüssigen Applikationsstoffen, beherrschen verschiedene Applikationsverfahren wie Sprüh- und Auftragsverfahren sowie elektrostatische Beschichtungen, planen und koordinieren den Arbeitsablauf mit den vor- und nachgelagerten Fertigungsprozessen, beherrschen den Fertigungsprozess, indem sie die technischen Einrichtungen und Anlagen bedienen, überwachen und warten, insbesondere durch die Eingabe von Prozessparametern, Eingriffe in Steuerprogramme, die Dokumentation des Funktions- und Prozessablaufs einschließlich der peripheren Einrichtungen, berücksichtigen in allen Phasen des Fertigungsprozesses ökologische Aspekte, sichern die Qualität ihrer Erzeugnisse im Rahmen von Qualitätsmanagement durch den Einsatz von Prüfmitteln sowie die systematische Fehlersuche und –analyse. Sie tragen somit zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsvorgänge bei.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Dieser Beruf wird ab dem 1. August 2023 ersetzt durch den Beruf Kunststoff- und Kautschuktechnologen/-in
Was haben Autoreifen, Radiergummis und Badelatschen gemeinsam? Was ist eine Spritzgießmaschine? Und was kann man in einer solchen Maschine und mit Kunststoffgranulat so alles machen?
Fragen, die Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerinnen sehr genau beantworten können. Denn die Verfahrensmechaniker/-innen für Kunststoff- und Kautschuktechnik stellen mit Hilfe von Spritzgießmaschinen aus dem Grundstoff Kunststoffgranulat nicht nur Badeschlappen und Radiergummis, sondern auch viele Autoteile her.
Mit handwerklichem Geschick, technischem Verständnis und Interesse an chemischen und physikalischen Vorgängen lernen die Verfahrensmechaniker/-innen in ihrer dreijährigen Ausbildung zunächst Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Produkte "Kunststoff" und "Kautschuk" in- und auswendig kennen: Was für Eigenschaften hat dieses Material, wie kann man es schneiden, sägen, teilen, formen und schweißen, wie lassen sich Metalle und Kunststoffe verbinden und welche Maschinen gibt es dafür?
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr geht es dann auch an Herstellung und Reparatur von Apparaturen, Behältern und Armaturen für die Automobilindustrie. Verfahrensmechaniker/-innen können in ihrem Beruf zwischen vier verschiedenen Schwerpunkten wählen: Formteile, Halbzeuge, Mehrschicht-Kautschukteile und Bauteile. Im Berufsleben sind sie dann in Werkstätten ebenso zu Hause wie im Labor, in Produktionshallen, an Steuerbühnen oder an Kontrollstellen.
Seit 2006 gibt es den Schwerpunkt „Faserverbundtechnik". Und wer mag, kann sich nach der Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/in später noch zum/zur Industriemeister/-in, zum/zur Techniker/-in, zum/zur Ingenieur/-in oder zum/zur technischen Fachwirt/-in weiterbilden.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Verfahrensmechaniker Glastechnik/ Verfahrensmechanikerinnen Glastechnik sind in Bereichen der Glasschmelze, der Formgebung und Fertigungskontrolle von Massivglas, Flachglas, Hohlglas, Glasrohren, Faserglas tätig. Sie sind in den Bereichen der Weiterverarbeitung und Veredelung zu den unterschiedlichen Glasprodukten tätig. Dort überwachen, steuern und regeln sie selbstständig und im Team die jeweiligen Produktionsprozesse und Produktionsanlagen und führen notwendige Kontroll- sowie Instandhaltungsarbeiten aus.
sichern den Materialfluss durch Bereitstellen und Lagern von Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und Produktionserzeugnissen;
überwachen, steuern und regeln selbstständig und im Team Produktionsprozesse und -anlagen der Glasschmelze und Formgebung und wenden Methoden der Fertigungskontrolle an;
verarbeiten und veredeln Glas und Glasprodukte durch verschiedene Verfahren, z. B. durch Abtragen, Trennen, Fügen, Umformen, Beschichten und Ändern der Glaseigenschaften;
stellen Fehler und Störungen im Produktionsablauf fest, grenzen diese ein und ergreifen selbstständig und im Team Maßnahmen zu deren Beseitigung;
setzen Maschinen und Anlagen der Glasindustrie selbstständig und im Team insbesondere bei Produktionswechsel außer Betrieb, rüsten die Produktionsanlagen um und nehmen sie wieder in Betrieb;
führen Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durch;
handhaben Produktionsprotokolle und Produktionsablaufpläne, erfassen Betriebsdaten und
dokumentieren diese zur Produktions- und Prozesssteuerung im Rahmen der Technischen Kommunikation;
wenden Methoden des Qualitätsmanagements an;
sichern durch kontinuierliche Kommunikation und Kooperation zwischen den Arbeitsbereichen die Zusammenarbeit im gesamten Prozessablauf.
berücksichtigen bei ihren Arbeiten den Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Aachen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Aachen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln
Das Arbeitsgebiet der Verfahrensmechaniker/der Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erdenindustrie umfasst hauptsächlich das Überwachen, Steuern und Regeln der jeweiligen Fertigungsanlagen, die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Instandhaltung der Betriebseinrichtungen.
Es gibt fünf Fachrichtungen:
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Baustoffe
bedienen und überwachen Steinbruchaggregate und Förderanlagen in Steinbrüchen,
entnehmen Materialproben bzw. überwachen automatische Probenahmeinrichtungen und leiten die Proben an das Materiallabor weiter,
überwachen und steuern Brennaggregate und Mahlanlagen für die Herstellung hydraulischer Bindemittel (Zement, Kalk, Dolomit, Gips),
werten Messdaten aus und greifen anhand von Messdaten und Analyseergebnissen korrigierend in den Produktionsprozess ein,
führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
führen bei Bedarf Instandhaltungsmaßnahmen durch bzw. geben Fehlermeldungen an die Instandhaltung weiter,
bedienen Abfüll- und Palettieranlagen für Sackware bzw. Wäge- und Beladeeinrichtungen für die Befüllung von Silofahrzeugen mit Loseware.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erdenindustrie in der Fachrichtung Transportbeton
disponieren bedarfsgemäß die Ausgangsstoffe Zement/Kalk, Sand, Kies, Zusatzstoffe, Zusatzmittel und Wasser,
veranlassen und überwachen gemäß Mischanweisung die Feststoffverwiegung der Komponenten, die Befüllung des Mischers, die Zugabe von Wasser und Zusatzmitteln sowie den Mischvorgang,
überwachen die Beladung der Fahrmischer mit Frischbeton oder Frischmörtel und die Erstellung der Lieferscheine per EDV,
führen im Rahmen der Eigenüberwachung nach Normvorschriften Betonprüfungen durch,
kontrollieren regelmäßig die Förder-, Wäge- und Mischeinrichtungen und wechseln bei Bedarf verschlissene Anlagenteile aus,
nehmen Recyclinganlagen für die Wiederaufbereitung von Restbeton und Restmörtel in Betrieb und führen Wartungsarbeiten aus.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement
überwachen die Feststoffverwiegung, die Zugabe von Wasser und den Mischvorgang zu Gipsplatten- oder Faserzementmischungen
überwachen den jeweiligen Formgebungsprozess von Platten (Gipsplatten) oder Platten und Rohre (Faserzement),
überwachen die Abbindezeiten und den automatischen Zuschnitt der Platten,
überwachen den Durchlauf durch den Trockner,
stellen Besäum- und Nachbearbeitungsmaschinen ein,
führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
führen Qualitätskontrollen durch und dokumentieren die Messergebnisse sowie erfassen EDV-mäßig die Produktionsparameter,
sorgen für die Stapelung sowie den Abtransport in das Versandlager.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton
überwachen die Feststoffverwiegung, die Zugabe von Wasser und den Mischvorgang zur Herstellung der Kalksandstein- oder Porenbetonmischungen,
bedienen und warten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Bewehrungen einschließlich den Auftrag von Korrosionsschutz,
bei der Formgebung von Porenbetonerzeugnissen:
überwachen gegebenenfalls das lagegerechten Einbringen der Bewehrungen in die Formen,
überwachen Einfüll- sowie Abbinde- und Treibvorgänge,
überwachen den Schneidvorgang von Platten und Profilen,
führen die Kontrolle und Kennzeichnung der geschnittenen Artikel durch,
Alternativ bei der Formgebung von Kalksandsteinen:
überwachen den Pressvorgang für die Erzeugung von Kalksandsteinen
führen die Kontrolle und Kennzeichnung der Erzeugnisse durch,
bedienen und überwachen die Dampfhärtung in Autoklaven (nur mit Zusatzausbildung zum Kesselwärter),
richten ein und überwachen Nachbearbeitungs- und Weiterbearbeitungsmaschinen und verkleben und teilmontieren Porenbeton zu großformatigen Elementen,
führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
verbinden gegebenenfalls Kalksandsteine und Bewehrungen mit Mörtel zu bewehrten Kalksandsteinelementen,
endkontrollieren, sortieren, lagern und palettieren/verpacken die Erzeugnisse.
Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerinnen in der Steine- und Erden-Industrie in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse
überwachen und steuern das Mischen von Zement, Sand, Kies, Zusatzstoffen, Zusatzmitteln und Wasser für die Herstellung von Frischbeton,
stellen Bewehrungen aus Betonstahl her und bringen diese gegebenenfalls lagegerecht in die Formen ein,
überwachen und steuern die maschinelle Formgebung und Verdichtung von Frischbeton zu vorgefertigten Betonerzeugnissen,
sichern die Qualität durch Beurteilung der Formlinge nach Augenschein und Prüfung auf Maßhaltigkeit und Festigkeit,
führen auf Kontrollgängen betriebliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch,
kennzeichnen die Produkte anforderungsgemäß und machen sie versandfertig
transportieren, lagern und verladen die vorgefertigten Betonerzeugnisse wie Rohre, Formsteine, Wandbausteine, Platten und Raumzellen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Mit dem neu geordneten Ausbildungsberuf Verfahrenstechnologe/-in Metall wird der inhaltlichen und technischen Entwicklung in der Hütten- und Halbzeugindustrie, z. B. bei digitalisierten prozessbegleitenden Systemen, Rechnung getragen.
Ziel der Neuordnung war v.a. die Integration des Berufes in die Berufsgruppe Metall, die Umstellung auf die gestreckte Abschlussprüfung und nicht zuletzt die Umbenennung des Ausbildungsberufes mit einer passenderen und zugleich attraktiveren Berufsbezeichnung.
Die Ausbildung wird in vier Fachrichtungen durchgeführt
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Siegen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Je nach Betrieb oder Abteilung haben sie z. B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun. Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Kunden. Beim Kassieren prüfen sie die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- oder Geldkarten ab. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/-m Verkäufer/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung Kaufmann/ -frau im Einzelhandel.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Werkfeuerwehrleute sind für den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zuständig. Dabei stimmen sie die Schutzmaßnahmen individuell auf die Besonderheiten des Betriebes ab und sorgen dafür, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte stets betriebsbereit sind. Ziel ist es, Brände, Explosionen oder Unfälle zu verhindern.
Im Ernstfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch. Ist ein Notruf eingegangen, so besetzen sie innerhalb kürzester Zeit die Einsatzfahrzeuge und eilen zur Schadensstelle, um den Brand zu löschen. Sie sichern die Gefahrenstelle ab, führen Bergungsarbeiten durch und übernehmen die medizinische Notfallversorgung.
Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, aber auch die Schäden an betrieblichen Anlagen möglichst gering zu halten. Weiterhin leisten Werkfeuerwehrleute technische Hilfe und führen ggf. ABC-Einsätze durch, d.h. Einsätze zur Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren.
Werkfeuerwehrleute arbeiten hauptsächlich in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z.B. in Betrieben der chemischen Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern, in Kraftwerken, an Häfen und Flughäfen und in Krankenhäusern.
Sie sind in Werk- und Fertigungshallen tätig. Maßnahmen zum Brandschutz planen sie im Büro oder direkt vor Ort. Wartungsarbeiten an Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrgeräten führen sie in Garagen oder Lagerhallen durch.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Ist das neu entworfene Karosserie-Stück hitze- und kältebeständig? Und wie verhält sich eine Stoßstange, wenn die Materialzusammensetzung geändert wird? Das sind Fragen, denen Werkstoffprüfer/-innen nachgehen können.
Mit kritischem Blick untersuchen Werkstoffprüfer/-innen alle Arten von Materialien, egal ob Metallverbindungen oder Kunststoffe. Sie kommen bei der Prüfung von neuen Teilen ebenso zum Einsatz wie bei der Untersuchung bereits vorhandener Produkte. Für ihre Ausbildung sollten sie dazu Interesse an Technik ebenso mitbringen wie handwerkliches Geschick und eine Neigung zu Chemie und Physik.
Ob Auto- oder Flugzeugteile, Gaspipelines, Kraftwerke, Chemieanlagen, Tunnel, Brücken oder Kessel - alles muss regelmäßig vor dem kritischen Blick der Werkstoffprüfer/-innen bestehen. Dazu nutzen die Werkstoffprüfer/-innen Röntgenstrahlen, Ultraschall, Magnetpulver oder auch Wirbelstrom.
Neben diesen Anwendungen für die so genannte „zerstörungsfreie Prüfung“ dürfen Werkstoffprüfer/-innen auch durchaus schon mal etwas kaputt machen. Dazu setzen sie die zu prüfenden Teile Belastungen aus, die ziehen und zerren, zerschneiden und brechen. Das Verhalten des Materials wird dabei minutiös erfasst und analysiert. An Hand der Ergebnisse werden dann Verbesserungen und Änderungen der Materialien eingeleitet, um diese stetig zu verbessern.
In Konstruktions- und Produktionsbetrieben sind die Werkstoffprüfer/-innen ebenso gefragte Fachkräfte wie auf großen Baustellen. Sie arbeiten im Labor oder sind im Außendienst und auf Montage unterwegs. Ein wenig Angst vor dem kritischen Blick der Werkstoffprüfer/-innen ist durchaus angebracht - denn wenn sie einen Fehler finden, dann dürfen sie auch schon mal eine gesamte Produktion stoppen. So lange, bis das fehlerhafte Teil ausgetauscht ist, denn Aufgabe der Werkstoffprüfer/-innen ist es, immer auf Nummer Sicher zu gehen.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt.
Allein mit Hammer, Zange oder Schraubenzieher kann man kein Auto bauen. Da braucht es schon Spezialwerkzeuge. Um die kümmern sich die Werkzeugmechaniker. Sie arbeiten vor allem in der Maschinenbauindustrie und im Werkzeugbau, aber auch in Kunststoff erzeugenden und -verarbeitenden Firmen oder bei Unternehmen, die medizinische Geräte herstellen.
Sie fertigen zum Beispiel Schneid- und Formwerkzeuge oder Biegevorrichtungen, mit denen anschließend Fahrwerkteile oder Karosserieteile des Autos bearbeiten werden können. Neben diesen Spezialwerkzeugen für die Serienproduktion können Werkzeugmechaniker auch Formen und Schablonen herstellen, mit denen wiederum Metall- und Kunststoffformteile gefertigt werden können. Zudem kennen sie sich auch mit der Produktion von chirurgischen, kosmetischen und anderen feinsten Instrumenten wie Klemmen oder Skalpellen aus. Außerdem produzieren sie Mess- und Prüfgeräte, Bauteile oder auch ganze Baugruppen von Werkzeugen.
Egal was sie machen, Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerinnen müssen absolut genau arbeiten, denn nur mit präzise gefertigten Werkzeugen kann man Produkte herstellen, die sich später verkaufen lassen. Werkzeugmechaniker arbeiten mit herkömmlichen oder computergesteuerten Maschinen: Sie bohren, drehen, feilen, hämmern oder fräsen. Anschließend montieren sie Einzelteile zu kompletten Werkzeugen zusammen und kontrollieren die fertigen Produkte, etwa ob die Werkzeuge den Maß- und Qualitätsvorgaben entsprechen und funktionieren. Dabei prüfen sie die Maße mit Mess- und Prüfgeräten im Bereich von wenigen tausendstel Millimetern.
Außerdem entwickeln sie anhand von Zeichnungen oder Mustern Arbeitsprogramme für computergesteuerte Werkzeugmaschinen. Wenn sie beschädigte oder verschlissene Werkzeugteile von Kunden reparieren und Maschinen warten oder generalüberholen, arbeiten sie auch beim Kunden vor Ort.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Nicht gerade fair, einen Beruf danach zu benennen, was er als Abfall produziert: Späne. Dabei entsteht viel mehr, wenn Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerinnen ein Stück Metall in die Hand nehmen. Schrauben und Radnaben für Automotoren zum Beispiel oder Präzisionsteile für High-Tech-Maschinen aus der Medizintechnik. Zerspanungsmechaniker sorgen dafür, dass die Bauteile einer Maschine oder einer ganzen Anlage genau passen, damit diese dann zuverlässig funktionieren.
Zerspanungsmechaniker haben den richtigen Dreh raus: Wenn sie ans Werk gehen, dreht sich immer etwas – entweder das Werkstück oder das Werkzeug selbst, zum Beispiel Fräser oder Drehmeißel – oder sogar beides. Damit können sie alle möglichen Metalle bearbeiten, beispielsweise Aluminium, Titan oder Stahl. Mit Umdrehungszahlen von bis zu 6.000 Umdrehungen pro Minute legen einige dieser Maschinen ein ganz schönes Tempo vor.
Häufig sind die Werkzeugmaschinen computergesteuert. Dann muss der Zerspanungsmechaniker oder die Zerspanungsmechanikerin die nötigen Schritte für den jeweiligen Auftrag zu einem Arbeitsprogramm ordnen, ein Programm schreiben und in den Datenspeicher der Maschine eingeben. Anschließend befestigen sie die Werkstücke und bringen die Maschinen in Schwung. Dabei überprüfen sie immer, ob Maße und Oberfläche den Vorgaben entsprechen. Ist die Werkzeugmaschine konventionell gesteuert, lösen sie durch genaues Einstellen ihrer Maschine alle nötigen Steuerbefehle der Reihe nach selbst aus.
Neben viel Handgeschick brauchen Zerspanungsmechaniker auch Köpfchen, denn sie müssen Ursache und Wirkung bei der Stahl-Bearbeitung genau berechnen. Sonst ist selbst so ein Stück Stahl ganz schnell dahin.
Häufig arbeiten Zerspanungsmechaniker in der Serienfertigung, sie produzieren aber auch Einzelstücke. Außerdem übernehmen sie Wartungs- und Inspektionsaufgaben an den Maschinen und überprüfen dabei insbesondere mechanische Bauteile.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Zweiradmechatroniker/innen der Fachrichtung Fahrradtechnik warten und reparieren Fahrräder wie Mountainbikes, Rennräder, City- und Tourenräder sowie deren Bauteile und Komponenten. Die Fahrzeuge sind entweder nicht motorisiert oder mit einem Elektro- bzw. Hybridantrieb ausgestattet. Sie führen Montagearbeiten aus, passen Fahrzeuge an Kundenwünsche an oder rüsten sie um.
Bei der Herstellung von Bauteilen oder auch kompletten Fahrzeugen wenden sie manuelle und maschinelle Metallbearbeitungstechniken an. Sie beraten Kunden und verkaufen Fahrzeuge, Zubehör und Dienstleistungen, neben Fahrrädern auch Mehrrad- und Spezialfahrzeuge.
Zweiradmechatroniker der Fachrichtung Motorradtechnik warten und reparieren motorisierte Zweiradfahrzeuge, zu denen neben Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge gehören. Sie halten mechanische, elektronische, hydraulische und pneumatische Systeme und Anlagen von Fahrzeugen instand. Mithilfe von Mess- und Diagnosegeräten testen sie z. B. Antriebsaggregate und führen Abgasuntersuchungen durch.
Sie stellen Fahrzeuge her, bauen sie nach Kundenbedürfnissen um und statten sie mit Zusatzeinrichtungen aus. Darüber hinaus beraten sie Kunden und verkaufen Fahrzeuge, Zubehör und Dienstleistungen. Neben Motorrädern reparieren, bauen und verkaufen sie auch motorisierte Mehrrad- und Spezialfahrzeuge. Bei der Herstellung von Bauteilen und Fahrzeugen bearbeiten sie Metall, z .B. mittels Füge-, Trenn- oder Umformtechniken.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor derHandwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt.
Anlagenmechaniker sind Spezialisten. Sie bauen beispielsweise Produktionsanlagen für den Autobau, für die chemische oder für die Lebensmittel-Industrie ebenso wie Dampferzeuger für Kraftwerke. Rohrleitungssysteme für eine Erdölraffinerie können sie genauso herstellen wie Sudbehälter für eine Brauerei. Immer dann, wenn es darum geht, Flüssigkeiten, Gase, Druckluft oder Pulver sicher aufzubewahren oder zu transportieren, sind Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen gefragt. Dabei müssen sie verantwortungsbewusst und sorgfältig arbeiten. Denn nur wirklich dichte Systeme sind sichere Systeme.
Die Einzelteile einer Anlage fertigen sie zunächst im Betrieb. Dabei arbeiten sie anhand von Konstruktionszeichnungen und Schweißplänen. Sie bereiten das Arbeitsmaterial vor und schneiden es anschließend genau nach Maß, biegen es und verbinden es durch Falzen, Löten oder Schweißen. Besonders bei Druckbehältern prüfen sie, ob die Schweißnähte belastbar und die fertigen Apparate wirklich dicht sind.
Meist montieren Anlagenmechaniker die fertigen Teile erst beim Kunden zusammen. Dabei bauen sie auch die erforderlichen Armaturen, Druckregler und Elemente aus der Mess-, Steuer- und Regeltechnik ein. Sie übergeben die Anlage an den Kunden und erklären Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften. Manchmal reisen sie dazu auch ins Ausland. Neben dem Bau von Anlagen kümmern sich Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen auch um Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Video
Einen Eindruck von der Ausbildung vermittelt Ihnen unser Video aus der Reihe „Azubi für einen Tag".
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Sie prüfen organische und anorganische Stoffe oder Produkte hinsichtlich Art, Menge und Struktur und untersuchen chemische Prozesse.
Zudem stellen sie Stoffgemische her und entwickeln bzw. optimieren das Syntheseverfahren von Präparaten. Fotometrische Gehaltsbestimmungen und chromatografische Verfahren wenden sie bei der Untersuchung der Strukturen und Eigenschaften von Stoffen an. Volumetrische und spektroskopische Analysen sowie immunologische, oder biotechnische Prüfungen können ebenfalls dazu zählen.
Alle Messungen und Versuchsabläufe protokollieren sie und werten diese am Computer aus. Da sie oft mit gefährlichen Stoffen arbeiten, halten sie jegliche Vorschriften sorgfältig ein.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Verkauf und Beratung sind die Haupttätigkeiten von Drogistinnen und Drogisten. Daher ist es besonders wichtig, dass man freundlich und hilfsbereit auf Menschen zugehen kann und gute Kenntnisse über die einzelnen Produkte erwirbt. Zusammensetzung, chemische Bestandteile, Einsatzmöglichkeiten und Alternativen – das sind Dinge, die Kunden interessieren.
Bei einem immer umfangreicheren Sortiment müssen Drogistinnen und Drogisten stets bereit sein, sich mit den einzelnen Produkten auseinanderzusetzen, sich zu informieren und dazuzulernen. Denn die Kunden werden zunehmend anspruchsvoller, viele möchten zum Beispiel keine Konservierungsstoffe in ihrer täglichen Gesichtspflege, interessieren sich für biologische Lebensmittel oder wollen wissen, wie sie Pflanzenschutzmittel umweltfreundlich entsorgen können.
Der Drogist oder die Drogistin muss Trends erkennen und wissen, was auf dem Markt los ist. Auch Testergebnisse für einzelne Produkte sollte er oder sie kennen, um im Kundengespräch darauf eingehen zu können.
Drogistinnen und Drogisten arbeiten in Drogerien oder Drogeriemärkten, in der Drogerieabteilung von Kaufhäusern oder Supermärkten und in anderen Fachgeschäften mit Drogeriesortiment. Auch im Großhandel für Körperpflege- und Kosmetikprodukte oder im pharmazeutischen Großhandel finden Drogistinnen und Drogisten Arbeit.
Nach der Ausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung bieten sich Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zum Pharmareferenten an. Noch während der Ausbildung kann man sich auf die Bereiche „Foto“ oder „Chemisch-technische Waren und Pflanzenschutz“ spezialisieren.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Sie arbeiten als Lokrangierführer/-innen oder Triebfahrzeugführer/-innen. Sie rangieren Wagen und Fahrzeuge. Sie steuern Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr und transportieren dabei Personen oder Güter.
Die Ausbildung ist in den beiden Varianten Güterverkehr oder Personenverkehr möglich. Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. In beiden Einsatzgebieten werden die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden,
Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen ein schließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden,
Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden,
Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen und
am Notfallmanagement mitwirken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Aufträge entgegennehmen und die für die Ausführung notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen,
Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
Bremsen prüfen und bedienen,
Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen,
Zug- und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen,
Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdispositionen sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben und
Güter transportieren und Personen befördern.
Berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind in Marktforschungsinstituten, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, einschließlich Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen, sowie in Forschungseinrichtungen der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung tätig.
Sie sind beteiligt an der Organisation und Durchführung von Marktstudien und Forschungsprojekten der empirischen Sozialforschung. Sie beschaffen Daten, bereiten sie auf, werten sie aus und bereiten Berichte und Präsentationen der Ergebnisse vor.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Gestalterinnen und Gestalter für visuelles Marketing werden in vielen Bereichen gebraucht, in denen es darauf ankommt, Menschen durch visuelle Gestaltung anzusprechen und zum Kauf oder zur Kontaktaufnahme zu bewegen.
Ihre Arbeitsbereiche können Verkaufsförderung, Präsentation, Werbung, Events oder Promotion sein. Sie dekorieren Schaufenster, planen Veranstaltungen oder Verkaufsaktionen, um das Interesse potenzieller Kunden zu wecken. Bei der Entwicklung ihrer Gestaltungskonzepte nutzen sie aktuelle Trends und achten darauf, dass auch die Unternehmensphilosophie kommuniziert wird.
Sie verstehen sich darauf, Licht, Formen, Farben und andere Gestaltungselemente effektvoll einzusetzen. Zudem beschaffen sie Werkstoffe oder Präsentationsmittel unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte. Sie nutzen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme und führen Kalkulationen sowie Erfolgskontrollen durch.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig ab August 1999
Berufsbild
Ob Häuser, Lagerhallen oder Brücken - Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen sind auf allen Baustellen zu Hause, bei denen etwas in die Höhe gebaut wird.
Egal ob neue Gebäude entstehen oder ob Altes saniert wird - für Hochbaufacharbeiter gibt's auf jeder Baustelle jede Menge zu tun: einfache Baugerüste aufstellen, Schalungen zusammenbauen, Beton mischen, Mauerwerk verfugen oder Fertigteile einbauen. In der Regel arbeiten Hochbaufacharbeiter im Freien.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und Papier verarbeitenden Industrie.
Maschinen- und Anlagenführer warten Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen. Maschinen- und Anlagenführer sorgen dafür, dass Produktionsmaschinen fachgerecht eingestellt und genutzt werden können. Hierzu lernen sie den Aufbau und die Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen kennen und können Maschinen und Produktionsanlagen nach technischen Unterlagen rüsten und umrüsten.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung im
Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik in einem der Ausbildungsberufe
Eine Anrechnung von Prüfungsergebnissen ist seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der Berufsausbildung der industriellen Metallberufe seit 01.08.2018 jedoch nicht mehr vorgesehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Aufgaben von Restaurantfachleuten sind vielseitig. Sie müssen sich auf täglich wechselnde Anforderungen und Menschen einstellen können, kleine und große Veranstaltungen planen und organisieren, Gäste begrüßen, sie individuell bei der Speisen- und Getränkeauswahl beraten und später die Rechnung ausstellen.
Als Gastgeber behalten Restaurantfachleute souverän den Überblick und suchen auch dann freundlich nach einer Lösung, wenn ein Gast einmal nicht zufrieden ist und sich beschwert. Dann heißt es: ruhig bleiben, den Gast weiterhin aufmerksam bedienen und den richtigen Ton treffen. Der Servicegedanke steht immer an erster Stelle.
Neben Flexibilität, Kommunikationsstärke und Freundlichkeit verlangt dieser Beruf auch die Bereitschaft, am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten, eben dann, wenn andere Menschen ausgehen und in schönem Ambiente essen möchten.
Dafür begegnen Restaurantfachleute interessanten, internationalen, manchmal prominenten Gästen und finden Arbeitgeber auf der ganzen Welt. Dazu gehören neben den klassischen Restaurants auch Hotels, wo sie im Etagenservice eingesetzt werden, sowie Cafés, Bistros, Bars oder Clubs. Beliebt ist der Einsatz in der Eventgastronomie, zum Beispiel im Catering bei Sportveranstaltungen, Filmpremieren oder Bällen.
Sie sind Ansprechpartner/-in, wenn es darum geht, z. B. Menschen, Tiere, Pflanzen, Gebäude oder die Umwelt durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vor Schädlingen zu schützen.
Bei einem Schädlingsbefall untersuchen sie die Räumlichkeiten, wählen die jeweils erforderlichen Bekämpfungsmittel aus und wenden diese umweltbewusst an. Sie dokumentieren alle Maßnahmen und die dabei verwendeten Stoffe.
Sie beraten Kunden und geben Auskunft über das Gefährdungspotenzial, die Möglichkeiten und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Welt der Events ist groß und bietet zunehmend mehr Möglichkeiten – und damit gute berufliche Perspektiven. Allerdings hat diese Branche durch die Lockdowns der Corona-Pandemie besonders gelitten und es kann etwas dauern, bis wieder Normalbetrieb einkehrt.
Kreative Menschen, die gerne im Team arbeiten und von der Idee über die Planung bis hin zur tatsächlichen Veranstaltung mitwirken wollen, sind in diesem Beruf bestens aufgehoben. Die Anmietung von Räumen, das Catering für die Gäste, musikalische Unterstützung, Showeinlagen, die nötigen technischen Voraussetzungen wie Licht und Ton sowie Sicherheitsmaßnahmen oder Alternativlösungen – all dies gehört zu den Aufgaben eines Veranstaltungskaufmanns oder einer Veranstaltungskauffrau.
Außerdem sollte man gut rechnen können, um die vom Kunden oder vom Veranstalter geplanten Kosten nicht zu überschreiten oder um selbst ein Budget für ein bestimmtes Event zu kalkulieren und seinen Kunden anbieten zu können.
Und was, wenn mal etwas nicht klappt? Dann muss man Ruhe bewahren, improvisieren und dabei auch immer noch seine gute Laune behalten. Gute Ideen, Kreativität, Kontaktfreude, Durchhaltevermögen, Geduld, Organisationsgeschick und ein freundliches Wesen sind ausgezeichnete Voraussetzungen für diesen Beruf. Wenn dann noch ein Gespür für „die Zahlen dahinter“ hinzukommt, sollte man nicht zögern und den spannenden Beruf des Veranstaltungskaufmanns oder der Veranstaltungskauffrau auf jeden Fall erlernen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nicht gerade fair, einen Beruf danach zu benennen, was er als Abfall produziert: Späne. Dabei entsteht viel mehr, wenn Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerinnen ein Stück Metall in die Hand nehmen. Schrauben und Radnaben für Automotoren zum Beispiel oder Präzisionsteile für High-Tech-Maschinen aus der Medizintechnik. Zerspanungsmechaniker sorgen dafür, dass die Bauteile einer Maschine oder einer ganzen Anlage genau passen, damit diese dann zuverlässig funktionieren.
Zerspanungsmechaniker haben den richtigen Dreh raus: Wenn sie ans Werk gehen, dreht sich immer etwas – entweder das Werkstück oder das Werkzeug selbst, zum Beispiel Fräser oder Drehmeißel – oder sogar beides. Damit können sie alle möglichen Metalle bearbeiten, beispielsweise Aluminium, Titan oder Stahl. Mit Umdrehungszahlen von bis zu 6.000 Umdrehungen pro Minute legen einige dieser Maschinen ein ganz schönes Tempo vor.
Häufig sind die Werkzeugmaschinen computergesteuert. Dann muss der Zerspanungsmechaniker oder die Zerspanungsmechanikerin die nötigen Schritte für den jeweiligen Auftrag zu einem Arbeitsprogramm ordnen, ein Programm schreiben und in den Datenspeicher der Maschine eingeben. Anschließend befestigen sie die Werkstücke und bringen die Maschinen in Schwung. Dabei überprüfen sie immer, ob Maße und Oberfläche den Vorgaben entsprechen. Ist die Werkzeugmaschine konventionell gesteuert, lösen sie durch genaues Einstellen ihrer Maschine alle nötigen Steuerbefehle der Reihe nach selbst aus.
Neben viel Handgeschick brauchen Zerspanungsmechaniker auch Köpfchen, denn sie müssen Ursache und Wirkung bei der Stahl-Bearbeitung genau berechnen. Sonst ist selbst so ein Stück Stahl ganz schnell dahin.
Häufig arbeiten Zerspanungsmechaniker in der Serienfertigung, sie produzieren aber auch Einzelstücke. Außerdem übernehmen sie Wartungs- und Inspektionsaufgaben an den Maschinen und überprüfen dabei insbesondere mechanische Bauteile.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Beruf in der Neuordnung
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Industriekaufmann/-frau (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2024beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereist registrierte Ausbildungsverhältnisses mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2024 werden wir für Sie umschreiben. Hierüber erhalten Sie eine neue Eintragungsbestätigung.
Industriekaufleute lernen in ihrer Ausbildung so ziemlich alle Abteilungen eines industriellen Unternehmens kennen: Einkauf, Rechnungswesen, Vertrieb, Controlling, Personalwesen, Logistik.
Sie lernen, wie Produkte ihres Unternehmens verkauft werden, wie Marketing funktioniert, was guten Kundendienst ausmacht, wie Materialbedarf ermittelt und disponiert wird, wie der Einkauf abgewickelt wird, wie die Kosten durch die Buchführung laufen und dabei kontrolliert werden und ein Auftrag vom Eingang bis zum Schreiben der End-Rechnung abgewickelt wird, welche Kennzahlen und Statistiken den Unternehmenserfolg messen, wie die Arbeitsvorbereitung inklusive des Personaleinsatzes bis hin zu Neu-Einstellungen geplant und umgesetzt wird, welche Zertifikate in der Qualitätskontrolle wichtig sind oder auch welche Systeme der Lagerhaltung es gibt.
Industriekaufleute befassen sich also mit den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen der Betriebe. Und dazu zählen vor allem Materialwirtschaft, Vertrieb und Marketing, Personal- sowie Finanz- und Rechnungswesen.
Am Ende ihrer Ausbildung haben Industriekauflaute somit einen guten Überblick über die Abläufe in einem Industriebetrieb. Ihr Hauptarbeitsplatz ist dann zwar der Schreibtisch in der Unternehmensverwaltung, aber sie wissen, was in ihrem Unternehmen in der Materialbeschaffung, im Lager, in der Produktion, im Personalbereich oder im Verkauf so vor sich geht und zu tun ist. Nicht umsonst haben einige bedeutende Firmenlenker vor ihrem Aufstieg in die Führungsriege irgendwann mal als Azubis zum Industriekaufmann angefangen. „Von der Pike auf gelernt“ heißt das dann.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Sie nehmen in diversen Betrieben Waren aller Art an und prüfen die Eigenschaften. Sie organisieren die Entladung und lagern sie sachgerecht an eingeplanten Plätzen. Dabei achten sie auf gute Lagerungsbedingungen. Sie planen Auslieferungstouren und ermitteln die günstigste Versandart. Sie stellen Lieferungen zusammen und erstellen die Begleitpapiere. Außerdem beladen sie Transportmittel und sichern die Fracht. Sie erkunden Warenbezugsquellen, erarbeiten Angebotsvergleiche, bestellen Waren und veranlassen deren Bezahlung. Das Berechnen von Lagerkennziffern und einfache Jahresabschlüsse gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Video: Azubi für einen Tag
Sieh Dir an, was unsere #ichwerdewas Moderatorin Xenia bei ihrem Probetag erlebt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wer kennt sie nicht: brachliegende Grundstücke. Schwierig ist es für jeden Laien, sich darauf einen Supermarkt, eine Wohnsiedlung oder gar eine Verkehrskreuzung vorzustellen, die auf einem solchen Gelände etwa entstehen könnten. Aber genau das ist die Aufgabe eines Bauzeichners. Bevor der erste Bagger loslegt, visualisieren sie zum Beispiel Häuserreihen und Straßenlinien auf dem Computer.
Dafür reicht es nicht aus, bloß die Silhouette des möglichen Konstrukts zeichnerisch festzuhalten. Bauzeichner gehen ins Detail: In einem Einfamilienhaus etwa kennt der Bauzeichner jede Ecke und Nische und weiß ebenso, wo welche Abwasserleitungen liegen, lange bevor die Grundmauern stehen.
Den guten alten Bleistift und das Lineal hat längst die Technik abgelöst: Am Bildschirm entstehen mit Hilfe von CAD-Programmen ganze Siedlungen. Auch die spätere Baustelle entsteht bereits auf dem Rechner, ihre Planung gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Bauzeichners. Schließlich heißt es: raus aus dem Büro. So muss der Fachmann das Gelände der späteren Baumaßnahme selbst in Augenschein nehmen. Je nachdem für welchen Schwerpunkt sich die Konstrukteure entscheiden, führt sie ihr Beruf in den Rohbau oder auf die Autobahn. Wer sich auf „Architektur“ spezialisiert, errichtet hauptsächlich Rohbauten.
Im Schwerpunkt: Tief-, Straßen- und Landschaftsbau sind Verkehrsampeln und Straßenführung die alltäglichen Aufgaben in dem Metier. Nach ihren Plänen wird geteert und die Straßenlampe installiert. In dem dritten Fachbereich „Ingenieurbau“ beschäftigen sich Bauzeichner unter anderem mit Stahl, der oftmals zur Verstärkung in Gebäuden verwendet wird. Der Plan des Bauzeichners verrät Gewicht und Form des Bauteils, nachdem dieses dann angefertigt wird. Dennoch stellt sich in allen drei Bereichen nie der Alltagstrott ein, weil immer ein neues Projekt mit anderen Ansprüchen schon wartet.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Während der Zeit des Baustellenpraktikums erhält der Auszubildende eine Baustellenzulage in Höhe von 10% der Ausbildungsvergütung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Immobilienkaufleute erstellen zum Beispiel „Exposees“ – das sind Unterlagen, aus denen man ersehen kann, wie eine Wohnung aussieht und geschnitten ist, wie groß die einzelnen Räume sind und in welcher Umgebung diese Wohnung liegt.
Bei Haus- oder Wohnungsverkäufen sind darüber hinaus auch Unterlagen zu den derzeitigen Eigentümern – zum Beispiel Grundbucheinträge – sowie andere rechtliche Dokumente enthalten, aus denen sich der Käufer einen guten Überblick verschaffen kann. Und wer neu bauen oder sanieren möchte, braucht ein Angebot über die Kosten.
Bei Wohnungs- oder Hausbesichtigungen geht der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau natürlich mit, zeigt die Räume vom Keller bis zum Dach, von der Heizungsanlage bis zum ausbaufähigen Spitzboden. Gewappnet mit einem guten technischen Verständnis und Kenntnissen über die bauliche Substanz kann er oder sie kompetent Auskunft geben. Da es dabei nur selten direkt zu einem Abschluss kommt, sind oft weitere Angebote erforderlich, bis der Kunde „seine“ Immobilie gefunden hat.
Immobilienkaufleute müssen immer genau die Angebote herausfiltern, die das bieten, was der jeweilige Kunde sich wünscht und bezahlen kann. Und wie funktioniert das mit dem Kaufen? Bis auf wenige Ausnahmen können Käufer doch ein Haus nie sofort voll bezahlen. Dann muss es finanziert werden, d. h. der Käufer muss einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Wie man das am besten macht und welches Finanzierungsangebot das günstigste für den Käufer ist, dazu berät ebenfalls der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau.
Oft fungieren Immobiliengesellschaften auch selbst als Bauträger und können ihren Kunden daher neu gebaute Wohnungen und Häuser anbieten. Des weiteren gehört die Verwaltung von Immobilien – zum Beispiel von Mehrfamilienhäusern, Einkaufszentren, Krankenhäusern etc. – zum Portfolio von Immobilienfirmen. Der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau muss sich dann um alle organisatorischen Fragen rund um das Gebäude kümmern. Dazu gehören zum Beispiel die Ver- und Entsorgung, Versicherungen und Gebührenabgaben. Außerdem nimmt die Immobilienverwaltung Beschwerden von Mietern entgegen und sorgt dafür, dass nötige Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen fach- und termingerecht ausgeführt werden.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Wie es richtig geht, was man beachten muss und warum es so gesund ist, sich regelmäßig zu bewegen, darüber beraten Sport- und Fitnesskaufleute ihre Kunden. Sie sind Trainer, Organisatoren und Werbespezialisten zugleich, informieren über Sportart und -technik und entwickeln neue Sport- und Wellnesskonzepte. Sie sind außerdem für die Mitgliederverwaltung zuständig, schließen also Verträge mit Kunden ab, erstellen Abrechnungen oder schicken Mahnungen, wenn die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausbleibt.
Meistens sind Sport- und Fitnesskaufleute direkt mit Kunden oder Teilnehmern in Kontakt – etwa, um den hochmodernen Crosstrainer mit TV-Funktion fachgerecht vorzuführen, um selbst Spinning-Kurse oder andere Sportprogramme durchzuführen oder auch Ratschläge für eine gesunde Ernährung zu geben. Kontaktfreudigkeit und ein freundliches Wesen sollte man daher unbedingt mitbringen, wenn man sich für diese Ausbildung interessiert.
Der Beruf ist unter sportbegeisterten Jugendlichen sehr beliebt, da er sowohl die kaufmännische Seite, zum Beispiel das Kalkulieren von Veranstaltungen oder den Kontakt mit Dienstleistern, als auch die sportliche Seite abdeckt. Im Unterschied zu den Sportfachleuten legen sich Sport- und Fitnesskaufleute am Ende der Ausbildung nicht auf eine bestimmte Sportart oder einen speziellen Bereich fest, sondern lernen schwerpunktmäßig Rechnungswesen, Controlling und Personalwirtschaft.
Der Beruf ist vielseitig und der ideale Weg für alle, die nicht nur im Büro sitzen wollen, sondern auch gerne selbst Sport machen und mit Menschen arbeiten möchten.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Sitzplatz im Flugzeug entsteht nicht durch Zufall. Und auch das Aussehen von Schaltern und Steckdosen sind nicht „Marke Glücksfall“: Form, Material und Funktionalität sind das Ergebnis der Arbeit von Technischen Produktdesignern. Solche Dinge sollen nicht nur gut aussehen, sondern auch funktionieren.
Azubi für einen Tag: Das Video
Wir begleiten eine Auszubildende und zeigen einen typischen Arbeitstag als Technische/-r Produktdesigner/-in.
Mit Hilfe des Computers entwerfen die Designer allerlei Alltägliches nach unterschiedlichen Vorgaben. Denn es gilt nicht nur Kundenwünsche zu erfüllen, sondern auch Muss-Kriterien wie Ansprüche an Design und Gestaltung einzuhalten. Hinzukommen unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe, die miteinander kombiniert werden müssen, sowie die spezifischen Werkstoffnormen der Branche, für die das fertige Produkt gedacht ist.
So wird die Arbeit schon mal kniffelig, aber ebenso abwechslungsreich. Um alle Vorgaben zu erfüllen, recherchieren die kreativen Köpfe in Datenbanken und Datennetzen. Unverzichtbar dabei ist die Berücksichtigung der Vorschriften des Datenschutzes. Aber auch die eigenen Daten zu einem Entwurf speichern und archivieren die Designer in Datenbanken.
Ist das Produkt in der Theorie geplant, geht es in die Praxis und die Fertigung. Je nach Arbeitgeber heißt es nämlich, in der Werkstatt das Produkt selbst herzustellen. Also sitzen Technische Produktdesigner nicht nur am Schreibtisch, sondern konstruieren auch hier und da mit Schraubenzieher und Messschieber Prototypen. Während der anschließenden Produktion ist das Wissen der Fachmänner unverzichtbar: Sie planen koordinieren und überwachen die Arbeitsabläufe.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Sie planen und organisieren die Geschäfts- und Leistungsprozesse in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab. Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten Materialien und Produkte. Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit. Daneben üben sie im gesundheitsspezifischen Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus, wenn sie z. B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Damit das Fließband läuft
„Just in time“ zu liefern, ohne Wartezeiten für den Kunden, schnell und in bester Qualität – das ist in der modernen Industrie selbstverständlich – und die Technik im Betrieb muss mitspielen. Gleichzeitig ergänzen immer komplexere elektronische Anlagen die Arbeit der Menschen. Dafür, dass Maschinen und Steuerungen einwandfrei in Betrieb gehen und reibungslos arbeiten, sind Elektroniker/-innen für Betriebstechnik zuständig. Sie sorgen dafür, dass das Fließband nicht stehen bleibt und dem Roboter die Sicherungen nicht rausfliegen.
An Einsatzgebieten mangelt es nicht. Elektroniker für Betriebstechnik werden überall gebraucht, wo Energieverteilungsanlagen laufen, Produktionsprozesse gesteuert und geregelt oder wo Druck und Temperatur gemessen werden. Sie richten Arbeitsplätze und Baustellen ein, montieren Leitungen für Informationen oder Energie, installieren Schaltgeräte und verdrahten Automatisierungssysteme. Wenn andere Dienstleister im Hause sind, kommt ihnen die Aufgabe zu, die Arbeit der Externen zu überwachen.
Zudem wird ihnen ein besonderes Maß an Umsicht und Aufmerksamkeit abverlangt: Elektroniker/-innen brauchen ein Auge für den lockeren Deckel auf der Verteilerdose, das lose Kabel oder die fehlende Isolierung. Denn auch die Vorschriften zur Unfallverhütung und die Sicherheit der Kollegen gehören zu ihrem Arbeitsbereich, ebenso wie regelmäßige Prüfungen von Anlagen und die Analyse von Störungen. Da sie in viele Abläufe fest eingebunden sind, geht nichts ohne Teamgeist.
Mathematik nimmt einen hohen Stellenwert ein. Stromstärken, Widerstände und Kapazitäten begegnen den Elektronikern auf Schritt und Tritt. Interesse und Spaß an Computertechnik ist selbstverständlich, ebenso wie die englische Sprache. Auch, weil viele Elektroniker für Betriebstechnik für ihr Unternehmen in Sachen Service international auf Reisen gehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Marketingkommunikation befassen sich zum Beispiel mit Marktanalysen und Umfragen, wobei sie stets das zur Verfügung stehende Budget im Blick behalten müssen.
Nach der Analyse muss – meist im Team – ein Kommunikationskonzept erarbeitet und schließlich umgesetzt werden. Das heißt nichts anderes, als dass es jetzt zur Sache geht: Anzeigen entwerfen und gestalten lassen, Werbung gezielt platzieren, Themen recherchieren, Termine setzen und einhalten, die Gesamtkoordination übernehmen und die Qualität der Maßnahmen sicherstellen.
Natürlich müssen Kaufleute für Marketingkommunikation kreative Köpfe sein. Aber das allein reicht nicht aus. Kaufleute für Marketingkommunikation planen und kalkulieren daher Projektbudgets und passen auf, dass die Maßnahmen die verabredeten Kosten nicht überschreiten. Darüber hinaus koordinieren sie Verträge für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und achten darauf, dass die relevanten rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation gibt es in der aktuellen Form seit 2006. Ihr Vorgänger, der/die „Werbekaufmann/-frau“, war auf die klassische Werbung beschränkt. Heute umfasst die Ausbildung auch Bereiche wie Dialogmarketing, Public Relations, Messen, Veranstaltungsorganisation, Sponsoring und Multimedia. Das bietet den Vorteil, dass man sich auf einen bestimmten Bereich spezialisieren kann, aber eben auch ein viel breiteres Wissen rund um Marketing und Kommunikation erwirbt. Kaufleute für Marketingkommunikation arbeiten in Agenturen oder in der Marketing- bzw. Kommunikationsabteilung von Unternehmen, Verbänden oder Non-Profit-Organisationen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Sie nehmen Güter an und prüfen anhand der Begleitpapiere die Eigenschaften. Sie erfassen die Güter via EDV, prüfen ihren Zustand und lagern sie. Dabei achten sie darauf, dass die Waren unter guten Bedingungen gelagert werden. In regelmäßigen Abständen führen sie Inventuren durch. Für den Versand verpacken sie die Güter, füllen die Begleitpapiere aus und beladen LKWs. Sie kennzeichnen, beschriften und sichern die Sendungen. Die Güter transportieren sie mithilfe verschiedener Transportgeräte und Fördermittel, wie z. B. Gabelstapler oder automatische Sortieranlagen, deren Pflege ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Fachlagerist/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Bankkaufleute beraten rund um Geldanlage, Kontoführung, Kredite, Zahlungsverkehr oder auch Immobilienfinanzierung.
Sie beraten zu Privat- und Firmenkrediten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen oder anderen Verträgen, bahnen Vertragsabschlüsse an und bearbeiten diese. Im internen Bereich eines Kreditinstitutes planen und steuern sie Arbeitsabläufe. Darüber hinaus führen sie Kontrollen im Rechnungswesen durch und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien.
Im Anschluss an die Ausbildung stehen viele Wege offen: Abiturient/-innen entscheiden sich oft für ein betriebswirtschaftliches Studium im Anschluss an die Ausbildung, mit anderen Schulabschlüssen sind Fort- und Weiterbildungen bis hin zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin oder zum Bankbetriebswirt bzw. zur Bankbetriebswirtin möglich.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
Für ihre Arbeit brauchen Industriemechaniker und -mechanikerinnen technischen Verstand, handwerkliches Geschick und viel Fingerspitzengefühl. Damit alles rund läuft, müssen sie präzise und verantwortungsvoll arbeiten. Sie entscheiden, mit welchen Prüfverfahren sie die Anlage untersuchen und ob ein Ersatzteil beschafft oder angefertigt werden muss. Und weil häufig mehrere Kollegen eine Maschine gemeinsam unter die Lupe nehmen, reparieren oder auch umbauen, sollten Anlagemechaniker im Team arbeiten.
Das gilt auch dann, wenn Industriemechaniker/-innen dort arbeiten, wo Maschinen und Produktionsanlagen hergestellt und montiert werden: Im Maschinenbau. Industriemechaniker/-innen fertigen hier vor allem Bauteile aus Stahl, Aluminium, Messing und Kunststoffen. Dazu müssen sie das Material durch Drehen, Fräsen oder Schleifen bearbeiten und anschließend zusammenfügen, beispielsweise durch Schweißen oder Verschrauben. Um diese Arbeiten ausführen zu können, erstellen und lesen sie technische Zeichnungen.
Manchmal müssen Industriemechaniker/-innen diese Maschinen anschließend vor Ort beim Kunden, der sie in seiner Produktion einsetzen will, aufbauen und einrichten und den Kunden anschließend in die Bedienung einweisen. Dann müssen sie auf Montage, auch schon mal ins Ausland reisen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Tourismuskaufleute beraten Kunden individuell und fachkundig – zum Beispiel im Reisebüro. Hierbei stehen Individualreisen häufig im Vordergrund.
Hierbei sind die Reisewünsche häufig sehr komplex, vielleicht möchte der Kunde in ein besonders exotisches Land reisen, mehrere Zwischenstopps einlegen, hier und dort die Sehenswürdigkeiten besuchen oder nur in ganz speziellen Unterkünften wohnen. Die Einreisebestimmungen und Regelungen, zum Bespiel durch die Corona-Verordnungen, sind dabei ebenfalls zu beachten.
Doch auch die Reisen, die man im Internet buchen kann, müssen irgendwo herkommen. Tourismuskaufleute arbeiten daher nicht nur in der direkten Kundenbetreuung, sondern auch beim Reiseveranstalter selbst, also bei jenen, die Reisen in die ganze Welt von A wie Australien bis Z wie Zypern anbieten und selbst zusammenstellen. Im Übrigen nicht nur für Privatleute, denn auch die Geschäftswelt wird immer internationaler.
Ein spezieller Bereich dieses Berufs ist daher die Vermarktung und der Verkauf von Geschäftsreisen. Denn sowohl große als auch mittelständische Unternehmen entscheiden sich immer häufiger, die Reisen für ihre Angestellten über ein spezialisiertes Reisebüro abwickeln zu lassen.
Tourismuskaufleute wissen ebenso gut über die Reiseziele und die Besonderheiten in den verschiedenen Ländern Bescheid, wie über die Vorlieben der Kunden. Deshalb sind sie oft beteiligt, wenn neue Reisekonzepte erstellt und vermarktet werden sollen. Dabei berücksichtigen sie selbstverständlich auch die betriebswirtschaftliche Seite. Sie kalkulieren Angebote, verhandeln mit Hotels, um Kontingente zu kaufen oder günstigere Preise zu vereinbaren und rechnen die gebuchten Reisen mit ihren Kunden ab.
Für den Beruf des Tourismuskaufmannes/der Tourismuskauffrau sollte man mindestens eine, besser noch zwei Fremdsprachen gut beherrschen und bereit sein, sich auch in rechtliche Fragen (Vertrags- und Reiserecht) einzuarbeiten.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Transportprofis tüfteln mit ihren Computerprogrammen die günstigsten Wege per Lkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff aus, sie verzahnen in ihren Logistik-Konzepten Wege und Waren so, dass Maschinenteile aus verschiedenen Ländern pünktlich und richtig in genau der Produktionshalle landen, wo sie landen und zu einem funktionierenden Ganzen zusammengesetzt werden sollen.
Englisch ist im Logistikbereich meist Voraussetzung. Außerdem sollte schnell und flexibel arbeiten können, gerne organisieren und planen. Bei Stress gelassen bleiben und kontaktfreudig sein sind ebenfalls gute Voraussetzungen für den Beruf.
In der Ausbildung geht es um Verkehrsmittel und -wege, um Leistungen, Preise, Gesetze und Geschäftsbedingungen im Lager -und Umschlagsgeschäft, um Kosten, Logistikkonzepte, Speditionsverträge, Rechnungswesen und Haftungsfragen.
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung arbeiten vor allem in Speditionsbetrieben und Transportunternehmen. Auch in Lagerunternehmen sind sie zu Hause.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Aus mechanischen, elektrischen und elektronischen Bestandteilen bauen sie komplexe mechatronische Systeme. Mechatroniker/-innen stellen die einzelnen Komponenten her und montieren diese zu Systemen und Anlagen. Die fertigen Anlagen nehmen sie in Betrieb, programmieren sie und installieren zugehörige Software. Die Fachkräfte richten sich nach Schaltplänen oder Konstruktionszeichnungen und prüfen die Anlagen sorgfältig, bevor sie diese an ihre Kunden übergeben. Außerdem halten sie mechatronische Systeme instand, reparieren sie oder rüsten sie um.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers/der Mechatronikerin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
In der Ausbildung lernt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Funktionszusammenhänge und Prozessabläufe zu analysieren und darauf aufbauend Automatisierungsanlagen zu entwerfen. Wenn etwa ein Kunde wünscht, dass sich die Belüftungsanlage in seinem Bürogebäude zu einer bestimmten Uhrzeit von allein ausschaltet, wird er oder sie für ihn die Kosten kalkulieren, ihn beraten und das System planen. Das geschieht am Computer: Mit Hilfe spezieller Programme entwirft der Elektroniker für Automatisierungstechnik die Anlage, die der Kunde wünscht.
Als Azubi wird man also nicht nur mit dem aktuellsten Stand der Technik vertraut gemacht, sondern auch auf den Gebieten Kalkulation, Beratung, Planung und Programmierung geschult. Zudem eignet sich der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Kenntnisse an, die in seinem gesamten Berufsleben nützlich sind, insbesondere auf den Gebieten Visualisierung, Fernsteuerung und Software-Wartung von Industrieanlagen. Und diese Kenntnisse kann er oder sie weltweit einsetzen. Manche Unterlagen sind auf Englisch, und auch manche Verhandlungen werden auf Englisch geführt. Diese Fremdsprache sollte man also beherrschen, wenn man diesen Beruf ausüben möchte.
Wenn eine automatische Anlage mal nicht so läuft, wie der Kunde sich das vorgestellt hat, kommt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik vorbei und programmiert diese um. Vielleicht müssen auch nur Sensoren erneuert werden, aber auch das ist für ihn oder sie kein Problem: In der Ausbildung lernen sie nämlich, wie man Sensoren, Leiteinrichtungen oder Maschinen- und Prozesssteuerungen installiert und wartet sowie den Umgang mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Antrieben.
Zur Ausbildung gehört ebenso die überbetriebliche Ausbildung. Nach der Ausbildung beherrschen Elektroniker/-innen für Automatisierungstechnik das Programmieren, Testen und Installieren von Automatisierungssystemen. Arbeitgeber können Hersteller von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen sein, ebenso Betrieben der Elektroinstallation und in Wasser- und Klärwerke.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für audiovisuelle Medien sollten Organisationstalente sein, die auch in hektischen Zeiten Ruhe bewahren können. Denn im Mediengeschäft geht es immer hoch her – sei es bei Radio und Fernsehen oder in der Videoproduktion.
Aber Organisation ist längst nicht alles. Kaufleute für audiovisuelle Medien müssen äußerst kommunikativ sein.
Kaufleute für audiovisuelle Medien brauchen darüber hinaus auch ein gutes Gespür für Zahlen, damit die Kosten einer Medienproduktion nicht aus dem Ruder laufen. Sie kalkulieren die Beiträge und passen auf, dass sie im Budgetrahmen bleiben. Denn so eine Produktion kostet Geld, und das muss irgendwo herkommen. Daher gehört es auch zu den Aufgaben eines Kaufmannes oder einer Kauffrau für audiovisuelle Medien zu prüfen, wie Honorare, Materialien oder Versicherungen bezahlt werden können und ob gegebenenfalls fremde Gelder dafür zum Einsatz kommen. Doch damit ist es noch lange nicht genug.
Kaufleute für audiovisuelle Medien sind immer auf dem Laufenden über die Aktivitäten der Konkurrenz, kaufen unter Umständen auch fertige Filmbeiträge und achten darauf, dass kein Material verwendet wird, für das man nicht die nötigen Rechte oder Lizenzen besitzt.
Kaufleute für audiovisuelle Medien arbeiten für Rundfunkanstalten, Filmproduktionsgesellschaften, Medienagenturen und für große Firmen mit eigener Medienproduktion.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Köche und Köchinnen beherrschen alle Aufgaben rund um die Herstellung von Speisen und Gerichten. Dies beginnt damit, dass sie Speiseangebote planen und kalkulieren können, sowohl den Wareneinsatz als auch Verkaufspreise. Sie kaufen und bestellen erforderliche Lebensmittel, prüfen und lagern sie.
Köche und Köchinnen bereiten Gerichte und Speisen selbst zu, richten diese an und kennen sich aus mit Inhaltsstoffen und Zubereitungsarten. Darüber hinaus planen und organisieren sie Arbeitsabläufe in der Küche, d. h. sie sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden. Insbesondere achten sie auf einen nachhaltigen Einsatz von Lebensmitteln und Geräten. Des Weiteren informieren und beraten sie Gäste über ihr Angebot an Speisen und machen Menüvorschläge.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsabschluss als Fachkraft Küche erworben werden.
Kaufleute im Hotelmanagement arbeiten meistens hinter den Kulissen und sind für die kaufmännische Steuerung eines Hotels zuständig. Sie übernehmen Aufgaben im Einkauf, in der Buchhaltung und im Personalwesen.
Die praktischen Kompetenzen werden in allen Abteilungen erarbeitet; in den ersten beiden Jahren bleiben die beiden Ausbildungen identisch. Im dritten Jahr aber werden die kaufmännischen, analytischen und steuerlichen Aspekte deutlich ausgebaut.
Die Ausbildung bereitet optimal auf die Tätigkeit in den Verwaltungsabteilungen eines Hotels vor. Das betrifft Marketing, Personalprozesse, Einkauf und Controlling.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Hotelfachleute sind die Generalisten in Beherbergungsbetrieben und betreuen Gäste von der Ankunft bis zur Abreise.
Als Generalisten beherrschen Hotelfachleute das operative Geschäft in allen Abteilungen und haben die Schnittstellen im Blick. Ihr Kernbereich sind Reservierung und Empfang, das spiegelt sich auch in der Prüfung verstärkt wider. Im Housekeeping und im F&B erlernen die Hotelfachleute die Basics, stärker als bisher aber auch die Kompetenzen, die es braucht, um diese Bereiche zu managen. Dadurch wird es den Hotels Garnis erleichtert auszubilden.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachkräfte für Gastronomie sind die Allrounder im Gastgewerbe, insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.
Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen.
Im Restaurantservice dekorieren sie Gasträume und Tische und empfangen und bedienen die Gäste. Außerdem arbeiten Sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus. In der Systemgastronomie bereiten sie Speisen und Getränke zu, betreuen und bedienen die Gäste.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet nur im Herbst statt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie arbeiten in erster Linie im Service: Sie dekorieren die Gasträume und Tische, empfangen die Gäste, beraten über die Speise- und Getränkeauswahl und nehmen Bestellungen entgegen. Sie bereiten bestimmte Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu und servieren. Sie bedienen Reservierungs- und Kassensysteme und erstellen Abrechnungen.
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie führen selbstständig eine Servicestation, sie planen und koordinieren die Serviceabläufe und leiten andere Mitarbeitende an. Außerdem arbeiten sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus. Darüber hinaus sind sie die Fachleute für alle Arten von Veranstaltungen. Daher sind Konzeption, Planung und Organisation von Veranstaltung, Tagungen und Festlichkeiten weitere wichtige Aufgaben.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Fachkraft für Gastronomie erworben werden.
Fachleute für Systemgastronomie sorgen dafür, dass die Standards einer Restaurantkette im Betrieb eingehalten und korrekt umgesetzt werden. Sie organisieren und steuern die Arbeitsabläufe im Einkauf, in der Lagerhaltung, der Küche, in der Gästebetreuung und im Service.
Während und nach ihrer Ausbildung überwachen die Produktqualität und die Einhaltung der Hygienestandards in allen Bereichen. Sie planen den Personaleinsatz und leiten Mitarbeitende an.
Zudem kontrollieren sie die Kostenentwicklung, werten betriebliche Kennzahlen aus, planen und realisieren Marketingmaßnahmen. Produktzubereitung, die Betreuung von Gästen und auch der Umgang mit Reklamationen sind weitere Aufgaben.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsabschluss als Fachkraft für Gastronomie erworben werden.
Die Fachkraft Küche ist ein Ausbildungsberuf speziell für die Arbeit in der Küche. Das Berufsbild ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen.
Fachkräfte Küche nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen sowie bei den vor- und nachbereitenden Arbeiten. Daneben bereiten sie selbstständig Sättigungsbeilagen und einfache Speisen und Gerichte zu. Fachkräfte Küche erlernen neben den typischen Kücheninhalten auch den Umgang mit Gästen und werden auch für kurze Zeit im Service, im Wirtschaftsdienst und in der Warenannahme und -lagerung ausgebildet.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft Küche ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum/zur Koch/Köchin.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet nur im Herbst statt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen beraten Bestands- und Neukunden zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten. Sie analysieren die Bedarfe ihrer Kunden und erstellen passgenaue Angebote. Sie betreuen Vertragsabschlüsse, verwalten Kundenverträge, regulieren Versicherungsfälle und übernehmen Aufgaben im Rechnungswesen und Controlling. Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig.
Sie zeichnen sich aus durch
Kunden- und Serviceorientierung
Kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
Es stehen fünf Wahlqualifikationen zur Verfügung:
Versicherungsfälle managen
Risikomanagement durchführen
Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Produktionsmechaniker/innen Textil arbeiten in Webereien, Spinnereien, Strickereien oder Wirkereien, also in den klassischen Produktionsbereichen der Textilwirtschaft. Weitere Jobchancen bieten unter anderem die anwendungstechnischen Abteilungen von Chemiefaserwerken.
Produktionsmechaniker/innen Textil sind dafür verantwortlich, dass die voll- oder teilautomatisierten Produktionsmaschinen und -anlagen in der Textilindustrie reibungslos funktionieren und der Material- und Personalbedarf für den aktuellen Auftrag stimmt. Sie prüfen die Bindungsart des Gewebes oder Maschinenstoffs und stellen sicher, dass die produzierten Stoffbahnen mit dem Muster des Kunden übereinstimmen.
Klingt zunächst einmal technisch? Stimmt, eine kleine Schwäche für technische Zusammenhänge sowie handwerkliches Geschick sollten angehende Produktionsmechaniker/innen Textil unbedingt mitbringen, dazu ein Gespür für Stoffe und Materialien sowie die Fähigkeit, Prozessabläufe zu planen und zu überwachen.
Aber der Reihe nach. Ein Großauftrag mit enger Zeitvorgabe aus der Möbelindustrie ist in der Produktionshalle eingetroffen. Zu fertigen sind Bezugsstoffe mit schmalen Längsstreifen für Sofas. Zunächst planen die Produktionsmechaniker/innen Textil den Material- und Personalbedarf und stellen fest: Für diesen Auftrag ist die Nachtschicht und Wochenendarbeit angesagt. Gibt es die Musterdaten bereits, evtl. auf einer mitgelieferten CD, oder müssen Sie erst programmiert werden? Sind alle Material- und Betriebsstoffe in ausreichender Menge vorhanden?
Dann beginnt das Einrichten der Maschinen mittels Schalt- und Einrichtungsplänen oder Betriebsanleitungen. Ein Bauteil muss ausgewechselt, ein Zusatzaggregat eingebaut werden. Anschließend programmieren Produktionsmechaniker/innen Textil vom Leitstand aus oder direkt an den Maschinen die Prozessparameter - angefangen von der Arbeitsgeschwindigkeit bis hin zur Fadenspannung. Schließlich erfolgt die Einstellung der Überwachungseinrichtungen, die zum Beispiel bei Erreichung der vorgegebenen Stofflänge ein optisches oder akustisches Signal geben.
Endlich kann der Probelauf starten. Ist dieser in Ordnung, beginnt die eigentliche Produktion mit ständiger Qualitätskontrolle. Von der Fadendichte über die Reißfestigkeit des Gewebes bis zum Farbverlauf darf es keine Abweichungen vom Muster des Kunden geben. Doch da ertönt auch schon ein akustisches Signal und zeigt eine Störung an, die Maschine stoppt. Jetzt heißt es: schnell, aber zielführend die Ursache ermitteln und beheben. Denn jeder Produktionsstillstand kostet Geld: Geschafft! Der Auftrag kann pünktlich ausgeführt werden. Damit dies so bleibt, pflegen die Produktionsmechaniker/innen Textil ihre Maschinen und sorgen für eine regelmäßige Wartung, bei der sie auch Bauteile passend feilen oder kleinere Schweißarbeiten vornehmen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen.
Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt. Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes ist eine deutliche Vereinfachung umgesetzt worden, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Mit der Neuordnung wurden die vier neuen Fachrichtungen Designkonzeption (ohne Wahlqualifikation), Projektmanagement (ohne Wahlqualifikation) , Digitalmedien und Printmedien (jeweils mit einer Wahlqualifikation) eingeführt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Designkonzeption
Gestalten von Digital- und Printmedien sowie Erstellen von Produktionsdaten
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen für die Medienproduktion sowie Kommunizieren und Kooperieren im Team
Einhalten von rechtlichen Grundlagen und Qualitätsstandards der Medienproduktion
Analysieren von Kundenaufträgen
Ermitteln von Kommunikationszielen und gestalterischen Bedarfen
Entwickeln von Ideen mittels Kreativitätstechniken
Formulieren und Visualisieren von Gestaltungsideen und Abstimmen mit Kundinnen und Kunden
Entwickeln, Visualisieren, Präsentieren und Anpassen von Designkonzepten
Visuelles Aufbereiten von Entwürfen und Prototypen
Vorbereiten von Prototypen für die mediengerechte und medienspezifische Weiterverarbeitung
Ermitteln, Definieren und Organisieren von Fremdleistungsbedarfen.
Berufliche Tätigkeitsfelder Designkonzeption
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig.
Sie arbeiten bei
Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen,
Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft,
Mediendienstleistern,
Verlagen sowie
in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Projektmanagement
Gestalten von Digital- und Printmedien sowie Erstellen von Produktionsdaten
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen für die Medienproduktion sowie Kommunizieren und Kooperieren im Team
Einhalten von rechtlichen Grundlagen und Qualitätsstandards der Medienproduktion
Auftragsbezogenes Beraten von Kundinnen und Kunden sowie Ermitteln von Kundenbedarfen,
Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,
Kaufmännisches Bearbeiten von Angeboten, Aufträgen und Kalkulationen
Visualisieren und Präsentieren von Projektkonzepten
Durchführen von Projekten und Koordinieren von Terminen, Kosten sowie Personal- und Sachmitteln.
Berufliche Tätigkeitsfelder Projektmanagement
Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig.
Sie arbeiten bei
Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen,
Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft,
Mediendienstleistern,
Verlagen sowie
in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Digitalmedien
Gestalten von Digital- und Printmedien sowie Erstellen von Produktionsdaten,
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen für die Medienproduktion sowie Kommunizieren und Kooperieren im Team,
Einhalten von rechtlichen Grundlagen und Qualitätsstandards der Medienproduktion,
Programmieren von digitalen Medien unter Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen und Endgeräte, auch unter Aspekten der Barrierefreiheit,
Erstellen von funktionalen Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen,
Erstellen von Animationen für digitale Medien,
Sicherstellen der Einhaltung von Kunden- und Qualitätsvorgaben,
Abstimmen der Arbeitsergebnisse mit den Kundinnen und Kunden.
Berufliche Tätigkeitsfelder Digitalmedien
Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig.
Sie arbeiten bei
Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen,
Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft,
Mediendienstleistern,
Verlagen sowie
in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Printmedien
Gestalten von Digital- und Printmedien sowie Erstellen von Produktionsdaten,
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen für die Medienproduktion sowie Kommunizieren und Kooperieren im Team,
Einhalten von rechtlichen Grundlagen und Qualitätsstandards der Medienproduktion,
Übernehmen, Aufbereiten, Transferieren, Konvertieren und Bereitstellen von Daten für die medienneutrale Verwendung,
Standardisiertes Ausgeben von Druckdaten,
Nutzen automatisierter Prozesse im Workflow,
Abstimmen der Arbeitsergebnisse mit den Kundinnen und Kunden.
Berufliche Tätigkeitsfelder Printmedien
Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig.
Sie arbeiten bei
Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen,
Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft,
Mediendienstleistern,
Verlagen sowie
in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement analysieren die Problem- und Aufgabenstellungen, die innerhalb eines Unternehmens durch den Einsatz von IT-Systemen gelöst werden sollen.
Hierfür ermitteln sie den Bedarf an IT-Systemen, beschaffen die benötigte Hard- und Software und sorgen für deren Einführung im Unternehmen. Hierbei berücksichtigen sie Aspekte, wie z. B. Personalplanung und Wirtschaftlichkeit und wirken gegebenenfalls auch an der Ausarbeitung von Verträgen mit. Sie beraten und unterstützen die einzelnen Fachabteilungen beim Einsatz von Anwendungssystemen und sind Ansprechpartner gegenüber Herstellern und Anbietern von IT-Systemen.
Gibt es keine geeigneten Standardanwendungen auf dem Markt, beteiligen sie sich an Entwurf und Realisation individueller Lösungen. Anwendungssysteme implementieren, prüfen und verwalten sie. Zudem stellen sie die Nutzerfreundlichkeit sicher und beschaffen oder erstellen zum Beispiel Schulungsunterlagen für die Anwender.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Trennen von Glaserzeugnissen, Manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken, Maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken, Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken, Herstellen von Glasapparaten, Nachbehandeln von Glasapparaten, Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten, Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit. (Quelle: Website BIBB)
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Berufsbild
Fachkräfte für Abwassertechnik reinigen Abwässer und warten Abwasserrohrsysteme. Dazu überwachen und steuern sie die Betriebsabläufe in Kläranlagen und Kanalbetrieben.
Sie
führen Messungen, analytische Bestimmungen und mikrobiologische Untersuchungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch, überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen
planen, überwachen, steuern und dokumentieren Prozessabläufe in Klärwerken, ziehen Proben und "checken" sie, wenden Verfahren der mechanischen und biologischen Abwasserreinigung an
bedienen Anlagen und Geräte für die Abwasser- und Klärschlammbehandlung sowie zur Gasaufbereitung und Gasverwertung, inspizieren Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand. Sie kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Binnenschiffer/innen sind an Bord von Fracht- oder Personenschiffen auf schiffbaren Flüssen, Kanälen, Seen sowie bestimmten Seewasserstraßen unterwegs. Sie übernehmen Aufgaben bei der
Schiffsführung, überwachen die Schiffsmotoren, wirken bei An- und Ablegemanövern sowie beim Ladungsumschlag mit und führen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten am Schiffskörper, an Aufbauten und der Ausrüstung aus. Auf Frachtschiffen steuern sie die Be- und Entladevorgänge und achten darauf, dass die Beladung exakt nach Stauplan erfolgt und die Ladung vorschriftsmäßig gesichert wird. Auf Personenschiffen sorgen sie für die Sicherheit der Passagiere beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt. Sie erteilen Auskünfte, informieren über Sicherheitsmaßnahmen an Bord und leisten Unterstützung in Notsituationen.
Binnenschiffer und Binnenschifferinnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Steuerleute sowie im Schwerpunkt Personenschifffahrt die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Bestattungsfachkraft ist für alle anfallenden Tätigkeiten, welche bei der Vorbereitung, Durchführung und Ausgestaltung von Bestattungen anfallen, verantwortlich. Bestattungsfachkräfte organisieren Überführungen, sorgen für die richtige Aufbewahrung und Aufbahrung des Verstorbenen und unterstützen bei der Durchführung der Bestattung.
Sie überführen den Verstorbenen und wirken bei Bestattungen, Feuer- oder Urnenbestattungen mit. Sie sind für die Festlegung von Bestattungen und deren Durchführung zuständig und werden in die Gestaltung der Zeremonie einbezogen. Bestattungsfachkräfte regeln die behördlichen und kirchlichen Gänge. Ferner übernehmen sie die mit dem Tod einhergehende psychologische Betreuung der Hinterbliebenen.
Sie nehmen den Hinterbliebenen weitere organisatorische Maßnahmen ab oder kümmern sich darum, wenn der Verstorbene niemanden hinterlässt. Sie schreiben Todesanzeigen und sorgen für den entsprechenden Nachruf sowie Danksagungen. Bei ihrer Tätigkeit sollen sich Bestattungsfachkräfte mit Normen, Sicherheitsbestimmungen, Riten und Gebräuchen sowie den aktuellen Rechtsvorschriften auskennen. Die Bestattungsfachkraft arbeitet hauptsächlich in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Holzbearbeitungsmechaniker/innen treffen die Qualitätswahl für das Stammholz auf dem Rundholzplatz der Sägerei. Danach kommen die ausgewählten Baumstämme in die maschinelle Weiterverarbeitung. Mit modernen Sägeanlagen und Profilzerspanern schneiden die Holzbearbeitungsmechaniker das Stammholz zu. Daraufhin gelangt es ins Hobelwerk oder in die Plattenproduktion, wo es fachgerecht zu Brettern, Latten oder Balken verarbeitet wird.
Zwischendurch werden die Sägeblätter und -bänder an den Präzisionsgeräten der Schärferei wieder leicht schneidend gemacht. Die vielfältigen Produkte wie Holzwerkstoffe oder Holzleimbauelemente werden dann an die Kundschaft ausgeliefert, an Zimmereien, Schreinereien und die Industrie. Ob auf dem Rundholzplatz, Schnittholzplatz, in der Sägehalle oder in der Schärferei, Holzbearbeitungsmechaniker/innen kommen auf jeder Bearbeitungsstufe mit unterschiedlichen Aufgaben zum Einsatz. Sie mögen Betriebsamkeit, sind gegen Lärm gefeit und scheuen keine Sägespäne.
Die Arbeit ist nicht ungefährlich, doch dafür gibt es Sicherheitsvorschriften. Außerdem ist sie heutzutage vom Einsatz hochmoderner, computergestützter Sägeanlagen geprägt. Nebst den Kenntnissen vom Rohstoff Holz ist Teamfähigkeit, Präzision und der sichere Umgang mit High-Tech Geräten gefragt.Es gibt vier Branchen bzw. Wahlqualifikationen: Sägewerkserzeugnisse, Hobelwerkserzeugnisse, Leimholzerzeugnisse und Holzwerkserzeugnisse.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Sattler/-innen arbeiten überwiegend in Werkstätten von Handwerks- und Industriebetrieben. Sie stellen Gebrauchsgegenstände in den Bereichen Fahrzeug, Sport und Feintäschnerei aus Leder, Kunststoff, Schwergewebe und Textilien her. Die Spezialisierung erfolgt in eine der drei Fachrichtungen Fahrzeugsattlerei, Reitsportsattlerei und Feintäschnerei.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Industrie-Isolierer/innen stellen vorwiegend für große industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer/innen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Industrie-Isolierer/innen sind in der Lage, diese Arbeiten selbstständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie-und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Industrieelektriker/-innen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem installieren sie elektrische Systeme und Anlagen, betreiben sie und führen Wartungsarbeiten durch. Sie sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren und prüfen elektrische Systeme und Funktionen, führen Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen und Systemen durch, dokumentieren Produktionsdaten und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z. B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.
Industrieelektriker /Innen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem konfigurieren sie IT-Systeme, stellen elektronische Komponenten, Geräte sowie Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb. Sie sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren bzw. prüfen elektrische Systeme, Komponenten und Geräte und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z. B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Ausbaufacharbeiter/innen rücken an, wenn der Rohbau fertig ist oder der Altbau saniert wird. Fliesen legen, Wände verputzen und Gerüstaufbau gehören dann zu ihren Aufgaben. Sowohl grobe Tätigkeiten als auch solche, die eine ruhige Hand erfordern, gehören zum Tätigkeitsprofil in diesem Metier. Wenn der Auftraggeber etwa Stuck in seinen Räumen haben möchte, zieht der Ausbaufacharbeiter ein Profil, danach versetzt er es und putzt es anschließend ein. Aber auch Arbeiten, wie der Einbau von Dämmungen in Decken und Wände gehört zum Aufgabengebiet dieser Facharbeiter/innen. Zudem vermessen sie Räume und Bauteile, stellen Betonschalungen für Stützen, Balken und Wände her.
Die Richtung geben dabei Plan und Auftragsarbeit vor. Danach planen und organisieren die Alleskönner die Arbeit und richten die Baustelle ein. Anschließend überprüfen sie das Ergebnis auf Fehler und dokumentieren es.
Je nachdem, für welches Kerngebiet sich der oder die Auszubildende entscheidet, erwarten ihn oder sie die unterschiedlichsten Aufgaben. Nach zwei Dritteln der Ausbildung heißt es für die Auszubildenden, eine Entscheidung zu treffen. Sie legen dann ihren Schwerpunkt wahlweise auf Zimmerarbeiten oder Trockenbauarbeiten.
Zur Praxis gehört untrennbar die Theorie: Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz stehen genauso auf dem Lehrplan wie die Vermittlung von umfangreichem Wissen über Baumaschinen und Werkzeuge. Arbeitgeber sind Handwerks-, Wohnungs- und Industriebaufirmen. Zum Anforderungsprofil gehören neben körperliche Fitness auch handwerkliches Geschick.
Für diejenigen, die sich fortbilden möchten, gibt es später kaum Grenzen. Die Fortbildung zum/zur Meister/-in ist ebenso möglich wie ein Studium. Nach dem Besuch einer Fachhochschule nennen sich die Absolvent/-innen dann Diplom-Ingenieur/innen "Bauingenieurwesen" oder "Architektur". Selbstverständlich ist auch die Selbstständigkeit eine Variante des späteren Arbeitsplatzes.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/-m Ausbaufacharbeiter/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung im Beruf Trockenbaumonteur/-in sowie Zimmerer/-in .
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Hinweis: im Schwerpunkt Trockenbau erfolgt die Abnahme der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: im Schwerpunkt Trockenbau erfolgt die Abnahme der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerinnen fördern Rohstoffe und be- oder verarbeiten sie zu verkaufsfähigen Produkten. Je nach Fachrichtung handelt es sich dabei um Naturstein, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Sand und Kies, Steinkohle oder Braunkohle. Sie arbeiten im Steinkohlenbergbau oder in Kokereien, im Braunkohlenbergbau, in Sand- und Kiesgruben mit angeschlossenen Aufbereitungsbetrieben oder in Unternehmen, die Natursteine sowie feuerfeste und keramische Rohstoffe gewinnen und aufbereiten. Darüber hinaus kommen Hersteller keramischer Erzeugnisse und Zementwerke als Arbeitgeber in Frage.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Hinweis: die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Asphaltbauer/-innen stellen Straßendecken und andere Bodenbeläge aus Asphaltgemischen her. Zudem dichten sie deren Oberflächen gegen Feuchtigkeit ab und führen Wärme und Schallschutzmaßnahmen durch. Sie arbeiten hauptsächlich in Betrieben der Bauwirtschaft, beispielsweise im Ausbau, im Brücken- und Straßenbau, Hoch- und Industriebau sowie Tief- und Wasserbau. Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Straßenmeistereien.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Eisenbahner und Eisenbahnerinnen in der Zugverkehrssteuerung arbeiten auf zentralen und dezentralen Stellwerkssystemen und in Betriebszentralen.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt:
Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden,
Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen ein schließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden,
Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden,
Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen und
am Notfallmanagement mitwirken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sicheres Bedienen von Stellwerkseinrichtungen,
sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Regelbetrieb,
sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen,
sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Störungen und gefährlichen Ereignissen und
Mitwirken an Trassenplanung und Trassenkonstruktion sowie an Koordinierungsprozessen zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehme.
Berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Abwasserbewirtschaftung sorgen dafür, dass Abwässer und auch die Niederschläge ohne Schaden für Mensch und Umwelt wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden können.
Was ist neu?
Ein neuer Aspekt ist die Regenwasserbewirtschaftung als Reaktion auf den Klimawandel. In diesem Kontext können Netzinformationssysteme und Simulationen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den Themen (Rück-)Gewinnung von Energie und Energieeffizienz sowie weitergehenden Reinigungsverfahren.
Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen im Kontext von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel analysiert.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft entsorgen fachgerecht Abfälle und machen Wertstoffe für die weitere Nutzung wieder verfügbar. Dazu bedienen sie Anlagen und wickeln logistische Prozesse ab.
Was ist neu?
Die bisherigen Schwerpunkte entfallen, sodass Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft künftig in allen Bereich einsetzbar sind.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Rohrleitungsnetze- und Industrieanlagen sorgen dafür, dass kommunale und industrielle Abwässer sicher zur Wiederaufbereitung gelangen. Im Schwerpunkt Industrieanlagen sichern sie mit ihren Dienstleistungen effiziente und umweltschonende Produktionsabläufe in Industrieunternehmen.
Was ist neu?
Der Beruf wird weiterhin in zwei Schwerpunkten ausgebildet: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte haben sich von 30 auf 42 Wochen erhöht. Außerdem wurde der Fokus auf die Arbeitssicherheit noch einmal verstärkt.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
Leistungserstellung planen und koordinieren,
Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
Beschaffung planen und steuern,
Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
Vertriebsprozesse umsetzen,
Personalprozesse umsetzen,
kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet.
Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen.
Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
Vertrieb
Marketing
Beschaffung
Logistik
Personalwirtschaft,
Leistungserstellung
kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt.
Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
digitale Geschäftsprozesse,
Kommunikation und Zusammenarbeit,
projektorientiertes Arbeiten sowie
internationale Handlungskompetenz.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2024beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisses mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2024 werden wir für Sie umschreiben. Hierüber erhalten Sie eine neue Eintragungsbestätigung.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Die Ausbildungen für Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker richtet sich an Menschen mit Behinderung, denen die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund der Art und der Schwere der Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleichs nicht möglich ist. Die Gründe dafür dürfen ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen sein. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachpraktikerin und zum Fachpraktiker.
Nach §66 des Berufsbildungsgesetzes gibt es für Menschen, die wegen ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen.
Bei der IHK Köln sind derzeit folgenden Ausbildungsregelungen zu nennen:
Fachpraktikerin für Büromanagement/ Fachpraktiker für Büromanagement
Fachpraktikerin Küche / Fachpraktiker Küche
Fachpraktikerin im Lagerbereich / Fachpraktiker im Lagerbereich
Fachpraktikerin für Metalltechnik / Fachpraktiker für Metalltechnik
Fachpraktikerin Service in sozialen Einrichtungen / Fachpraktiker Service in sozialen Einrichtungen
Fachpraktikerin im Verkauf / Fachpraktiker im Verkauf
Fachpraktikerin für Zerspannungsmechanik / Fachpraktiker für Zerspannungsmechanik
Helferin im Gastgewerbe / Helfer im Gastgewerbe
Bei der Ausbildung zur Fachpraktikerin und zum Fachpraktiker handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen. Daher wird diese Ausbildung auch oft als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet. Das Ablegen der Abschlussprüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer. Die Ausbildung dauert meist 2 bis 3 Jahre.
Die Fachberaterinnen für inklusive Bildung der IHK Köln sollen neue Ausbildungsberufe im fachpraktischen Zusammenhang identifizieren. Die Schaffung neuer Ausbildungsregelungen der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker gem. § 66 BBiG können auf den Einzelfall bezogen oder entsprechend den Bedarfen der Mitgliedsunternehmen unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes erfolgen.
Der Erlass der neuen Ausbildungsregelung muss bei der zuständigen Kammer durch den Jugendlichen mit Behinderung oder dessen gesetzlicher Vertretung beantragt werden, wobei der Ausbildungsplatz zu diesem Zeitpunkt sicher sein muss. Begleitung des formalen Gangs durch die Kammerorganisationen erfolgt hierbei durch die Fachberaterinnen für inklusive Bildung der IHK Köln.
Wer darf zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker ausgebildet werden?
Menschen mit einer Beeinträchtigung mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung, sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung im fachpraktischen Bereich erfolgen darf, treffen die Agenturen für Arbeit.
Besondere Anforderungen an die ausbildenden Unternehmen
Die Floristik hat jahrhundertelange Tradition und ist häufig mit sehr persönlichen Anlässen verbunden. Floristen und Floristinnen gestalten demnach Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumfloristik. Auf der Grundlage von Beratungsgesprächen mit ihren Kunden und Kundinnen stellen sie unter anderem Blumensträuße, Anstecker und Trauerkränze her. Zudem konzipieren sie florale Projekte und setzen diese um.
In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert.
Nachhaltigkeit im Fokus: Der bewusste Umgang mit Ressourcen, umweltfreundliche Verpackungen und nachhaltige Produktionsmethoden werden verstärkt in der Ausbildung vermittelt.
Digitalisierung und Online-Handel: Der Einsatz von digitalen Tools für Kundenberatung, Warenwirtschaft und Social Media spielt eine größere Rolle.
Moderne Kundenberatung: Neben der kreativen Gestaltung floraler Werkstücke wird der Fokus stärker auf individuelle Kundenwünsche, Trends und Eventfloristik gelegt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung dar
Einführung der gestreckten Abschlussprüfung
Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig.
Sie binden Sträuße und fertigen Kränze, Brautschmuck oder Trockengestecke nach eigenen Ideen oder den Wünschen ihrer Kunden. Sie dekorieren Schaufenster und Verkaufsräume und versorgen die Pflanzen im Laden. Bei der Auswahl von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten sie ihre Kunden und geben Pflegehinweise.
Sie ermitteln den Warenbedarf, holen Angebote ein, erledigen den Einkauf neuer Ware, berechnen Preise und bedienen die Kasse. Da viele Blumenläden mit Blumenversandhäusern und Onlineshops kooperieren, sind sie neben dem Tagesgeschäft im Blumenladen häufig auch für die Auslieferung von Blumen verantwortlich.
Besondere Anforderungen
Floristen und Floristinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Save the date: Informationsveranstaltungen Neuordnung Florist/-in 2025
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, werden 2025 vier Informationsveranstaltungen angeboten. Gemeinsam mit IHKs und dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" werden folgende Termine durchgeführt:
Die Durchführung erfolgt jeweils online von 14–16 Uhr. Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild „Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet zur Mitte der Ausbildung statt (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Sie erledigen Sekretariats- und Assistenzaufgaben. Sie bearbeiten Büro- und Geschäftsprozesse unter Einsatz entsprechender Software und übernehmen Koordinations- und Organisationsaufgaben. Sie gestalten und pflegen Kundenbeziehungen und kooperieren mit internen und externen Partnern. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Sie verfügen über mindestens zwei vertiefte Qualifikationen (Wahlqualifikationen) in den Bereichen:
Auftragssteuerung und -koordination
kaufmännische Steuerung und Kontrolle
kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
Einkauf und Logistik
Marketing und Vertrieb
Personalwirtschaft
Assistenz und Sekretariat
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Verwaltung und Recht (nur im öffentlichen Dienst)
öffentliche Finanzwirtschaft (nur im öffentlichen Dienst).
Hinweis zur aktualisierten Ausbildungsordnung: Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4726 KB) für Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. August 2025 gilt die neue Verordnung. Bereits registrierte Verträge mit Ausbildungsbeginn ab diesem Datum wird die IHK automatisch umstellen. Eine aktualisierte Eintragungsbestätigung wird im Online-Portal bereitgestellt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.