Trockenbaumonteur/-in (ab August 2026)

Verordnung gültig seit August 2026

Neuordnung

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.

Berufsbild

Ihren Arbeitsplatz haben Trockenbaumonteure/-monteurinnen z.B. in Trockenbau- und Stuckateurbetrieben, in Spezialbetrieben für Akustikbau und Objektausbau sowie bei Altbausanierungsunternehmen
Berufsbild.
Mittels technischer Unterlagen und Arbeitsaufträgen führen Trockenbaumonteure selbstständige Arbeiten durch. Sie errichten zusammen mit Anderen Baustellen und treffen Vorbereitungen für die Sicherheit und den Arbeitsschutz. Desweiteren gehören Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Anfertigen von Aufrissen und Verlegeplänen, Vorbereiten von Untergründen, Bekleiden von Flächen mit Wand-Trockenputz, Setzen von Wänden aus Gipswandbauplatten, Montage von Unterkonstruktionen für Wand und Deckenkonstruktionen, Beplanken von Wand- und Deckenflächen, Verspachteln von Fugen an Platten aus unterschiedlichen Materialien und Herstellen von Anschlüssen an andere Bauteile zu ihren Aufgaben.
Weitere Aufgaben sind:
Herstellen von Trockenbaukonstruktionen für besondere technische und gestalterische Anforderungen, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Einbau von Luftdichtheitsschichten und Dampfbremsen, Abdichten von Bauteilen im Trockenbau gegen nichtdrückendes Wasser, Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentieren.
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum/-r Ausbaufacharbeiter*in (ab August 2026) ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und Maurerin befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin ist während einer
Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen. Hierdurch sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu ergänzen und zu vertiefen
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Rückfalloption:

Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Ausbaufacharbeiter*in (ab August 2026) erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.