Fachpraktiker/in für Büromanagement

Regelung gültig ab März 2022

Berufsbild

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Büromanagement bietet eine praxisnahe Qualifizierung für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Diese Ausbildung vermittelt strukturiertes Wissen und fachliche Kompetenzen für tägliche Aufgaben im kaufmännischen Bereich und der Büroorganisation.
Tätigkeiten von Fachpraktiker/innen für Büromanagement:
Fachpraktiker/innen für Büromanagement unterstützen Unternehmen bei vielfältigen organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben, darunter:
  • Verfassen von E-Mails und Briefen am PC
  • Telefonische Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Kollegen
  • Planung und Überwachung von Terminen
  • Vorbereitung von Sitzungen und Besprechungen
  • Erstellung von Präsentationen
  • Bestellungen von Büromaterial und Dienstleistungen
  • Rechnungsstellung und Überwachung von Zahlungseingängen
  • Organisation von Dienstreisen
  • Unterstützung der Personalabteilung
  • Beratung und Betreuung von Kunden
Vorteile für Unternehmen:
Die Ausbildung bietet Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Nachwuchskräfte praxisnah auszubilden. Zudem wird ein wertvoller Beitrag zur beruflichen Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf geleistet. Unternehmen profitieren von strukturierten und gut organisierten Arbeitsabläufen sowie von der gezielten Ausbildung neuer Fachkräfte nach individuellem Bedarf.
Die Ausbildung ist besonders, da diese neben der allgemeinen Pflichtqualifikationen auch 2 Wahlqualifikationen bietet. Diese können aus insgesamt zehn Wahlqualifikationsbausteine nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ausgewählt werden. Außerdem kann eine weitere freiwillige Zusatzqualifikation ausgesucht werden.
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Büromanagement ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 des BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Kaufmann/-frau für Büromanagement. Die Ausbildung findet in zugelassenen Ausbildungsbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule statt. Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.