Fachpraktiker/in im Lagerbereich

Regelung gültig ab März 2013

Es gibt den Artikel Fachpraktiker*in im Lagerbereich auch in Leichter Sprache.

Berufsbild

Fachpraktiker im Lagerbereich arbeiten in Unternehmen, die mit Waren handeln und sorgen für einen aufgeräumtes Lager, halten den Überblick über den Wareneingang und Warenausgang.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem
  • Waren annnehmen, die geliefert werden
  • Erfassung der Waren, auch am Computer
  • Überprüfen von Art und Menge (ist alles richtig?)
  • Sortieren Waren ein und lagern die Waren nach bestimmten Regeln
  • Verpacken und versenden Waren und füllen die Papiere dazu aus
  • Bereiten einen sicheren Transport vor
  • Unterstützen bei Inventuren (Bestände zählen und prüfen)
  • Führen Transportgeräte, z. B. Gabelstapler oder Sortieranlagen

Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zum/r Fachlagerist*in . Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG. Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Die Auszubildenden und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden Ihnen den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.de.

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Fachlagerist/-in beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.