Beton- und Stahlbetonbauer/-in (ab August 2026)

Verordnung gültig seit August 2026

Neuordnung

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.

Berufsbild

Tätigkeiten im Überblick
Beton- und Stahlbetonbauer/innen sorgen dafür, dass Bauwerke wie Wohnhäuser, Brücken oder Tunnel stabil und sicher sind. Sie arbeiten mit Beton, Stahl und moderner Technik und sind auf fast jeder Baustelle zu finden.
Typische Aufgaben:
  • Einrichten und Sichern von Baustellen
  • Herstellen von Schalungen (Formen) für Betonbauteile
  • Biegen und Verknüpfen von Stahlbewehrungen zur Stabilisierung
  • Einfüllen, Verdichten und Aushärten von Beton
  • Nachbearbeiten und Abdichten von Oberflächen
  • Ausbessern und Sanieren beschädigter Betonbauwerke
Neu ab 2026:
Mit der modernisierten Ausbildung stehen neben dem klassischen Handwerk auch digitale Baupläne, nachhaltige Baustoffe und Methoden für mehr Klimaschutz im Mittelpunkt.
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum/-r Hochbaufacharbeiter*in (ab August 2026) ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum/-r Beton- und Stahlbetonbauer/-in befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum/-r Beton- und Stahlbetonbauer/-in anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Beton- und Stahlbetonbauer/-in ist während einer Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen. (überbetriebliche Ausbildung) durchzuführen. Hierdurch sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend des jeweiligen Schwerpunktes zu ergänzen und zu vertiefen.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Praktische Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Rückfalloption:

Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter*in (ab August 2026) erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.