Ausbaufacharbeiter/-in (ab August 2026)

Verordnung gültig seit August 2026

Neuordnung

Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, in den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung, Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.

Berufsbild

Technischer Fortschritt beeinflusst alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Unternehmen, die bauen, müssen sich mit Brandschutz und vernetzten Gebäuden sowie Kohlendioxid-Vermeidung auseinandersetzen. Der neu geordnete Beruf Ausbaufacharbeiterin wird in den Bereichen Neubau, Ausbau, aber auch in der Modernisierung zum Einsatz kommen. Zusätzlich müssen Energieeffizienzmaßnahmen getroffen werden. Das Berufsbild umfasst auch das Durchführen von Rück- und Umbauarbeiten von Bauteilen sowie das Anpassen bestehender Baustrukturen. Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden Aufträge anzunehmen, die Planung der Baumaßnahmen, Einrichten und Unterhalten von Baustellen, sowie die Auswahl von Baustoffen. Dafür müssen sie Zeichnungen erstellen, Messungen durchführen und Untergründe prüfen. Es werden Maschinen und Anlagen eingesetzt. Die Arbeit findet meist im Freien und auf Baustellen statt.
In der Ausbildung wählen die Auszubildenden verschiedene Schwerpunkte. Diese können z.B. Trockenbauarbeiten und Zimmererarbeiten sein.
Die Schwerpunkte auf einen Blick:
  • Zimmererarbeiten: Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte sowie Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
  • Bauwerken und Bauteilen sowie Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
  • Trockenbauarbeiten: Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen sowie Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Ausbaufacharbeiterin und zum Ausbaufacharbeiter kann - je nach vorheriger Wahl des Schwerpunktes - auf die Berufsausbildung zum/-r Trockenbaumonteur*in (ab August 2026) angerechnet werden. In diesem Fall würde das Ergebnis der Abschlussprüfung als Teil 1 der Abschlussprüfung gewertet werden.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Berufsschulen:

Fachrichtung Trockenbauarbeiten
Fachrichtung Zimmerarbeiten
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.