Ausbildungsprofil

Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung ab August 2024

Verordnung gültig ab August 2024

Berufsbild

Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Abwasserbewirtschaftung sorgen dafür, dass Abwässer und auch die Niederschläge ohne Schaden für Mensch und Umwelt wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden können.

Was ist neu?

Ein neuer Aspekt ist die Regenwasserbewirtschaftung als Reaktion auf den Klimawandel. In diesem Kontext können Netzinformationssysteme und Simulationen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den Themen (Rück-)Gewinnung von Energie und Energieeffizienz sowie weitergehenden Reinigungsverfahren.
Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen im Kontext von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel analysiert.
(Quelle: BBiB)
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung unter Anrechnung von 18 Monaten der Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Wasserversorgung, Umwelttechnologen/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie Umwelttechnologen/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.