Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt weiterhin die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung und nicht die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG 2020). Die jeweilige Vergütung für Auszubildende finden Sie im Tarifregister Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbildungsvergütung darf aber zugleich wie bisher maximal 20 % unter der einschlägigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung liegen (17 Abs. 4 BBiG 2020).
Arbeitgeber die nicht tarifgebunden sind, orientieren sich dementsprechend in erster Instanz nicht an der gesetzlichen Mindestvergütung, sondern ausdrücklich an der bisherigen Vorrangprüfung zur Angemessenheit (mind. 80% der aktuellen branchentariflichen Vergütung).
Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für Jugendliche in außerbetrieblicher Ausbildung und Menschen mit Behinderung, die ab 2020 eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk machen.
Für Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 01.01.2020 begonnen hat, gilt die Mindestausbildungsvergütung nicht.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt:
Ausbildungsbeginn 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr
2020
515 Euro
607,70 Euro
695,25 Euro
721 Euro
2021
550 Euro
649 Euro
742,50 Euro
770 Euro
2022
585 Euro
690,30 Euro
789,75 Euro
819 Euro
2023
620 Euro
731,60 Euro
837 Euro
868 Euro
Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung jeweils jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

Sachbezugswerte bei Ausbildungsvergütung

Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Abs. 2 BBiG.
Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2023
2023 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für freie Verpflegung 
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung insgesamt
kalendertäglich
2,00 €
3,80 €
3,80 €
9,60 €
monatlich
60,00 €
114,00 €
114,00 €
288,00 €

Sachbezugswerte für freie Unterkünfte
Unterkunft belegt mit
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Mitarbeiter
265,00 €
225,25 €
2 Mitarbeitern
159,00 €
119,25 €
3 Mitarbeitern
132,50 €
78,83 €
mehr als 3
Mitarbeitern
106,00 €
53,00 €
Bei konkreten Fragen helfen wir Ihnen gerne.