Ausbildung
Ausbildungsvergütung
Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?
Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt weiterhin die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung und nicht die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG 2020). Die jeweilige Vergütung für Auszubildende finden Sie im
Tarifregister Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbildungsvergütung darf aber zugleich wie bisher maximal 20 % unter der einschlägigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung liegen (17 Abs. 4 BBiG 2020).
Arbeitgeber die nicht tarifgebunden sind, orientieren sich dementsprechend in erster Instanz nicht an der gesetzlichen Mindestvergütung, sondern ausdrücklich an der bisherigen Vorrangprüfung zur Angemessenheit (mind. 80% der aktuellen branchentariflichen Vergütung).
Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für Jugendliche in außerbetrieblicher Ausbildung und Menschen mit Behinderung, die ab 2020 eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk machen.
Für Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 01.01.2020 begonnen hat, gilt die Mindestausbildungsvergütung nicht.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt:
Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
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2020
|
515 Euro
|
607,70 Euro
|
695,25 Euro
|
721 Euro
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2021
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550 Euro
|
649 Euro
|
742,50 Euro
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770 Euro
|
2022
|
585 Euro
|
690,30 Euro
|
789,75 Euro
|
819 Euro
|
2023
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620 Euro
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731,60 Euro
|
837 Euro
|
868 Euro
|
Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung jeweils jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sachbezugswerte bei Ausbildungsvergütung
Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Abs. 2 BBiG.
Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2023
2023 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Frühstück
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Mittagessen
|
Abendessen
|
Verpflegung insgesamt
|
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kalendertäglich
|
2,00 €
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3,80 €
|
3,80 €
|
9,60 €
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monatlich
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60,00 €
|
114,00 €
|
114,00 €
|
288,00 €
|
Sachbezugswerte für freie Unterkünfte
Unterkunft belegt mit
|
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
|
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
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1 Mitarbeiter
|
265,00 €
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225,25 €
|
2 Mitarbeitern
|
159,00 €
|
119,25 €
|
3 Mitarbeitern
|
132,50 €
|
78,83 €
|
mehr als 3 Mitarbeitern |
106,00 €
|
53,00 €
|
Bei konkreten Fragen helfen wir Ihnen gerne.