Florist/-in (ab August 2025)
Verordnung gültig ab August 2025
Berufsbild
Die Floristik hat jahrhundertelange Tradition und ist häufig mit sehr persönlichen Anlässen verbunden. Floristen und Floristinnen gestalten demnach Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumfloristik. Auf der Grundlage von Beratungsgesprächen mit ihren Kunden und Kundinnen stellen sie unter anderem Blumensträuße, Anstecker und Trauerkränze her. Zudem konzipieren sie florale Projekte und setzen diese um.
In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert.
- Nachhaltigkeit im Fokus: Der bewusste Umgang mit Ressourcen, umweltfreundliche Verpackungen und nachhaltige Produktionsmethoden werden verstärkt in der Ausbildung vermittelt.
- Digitalisierung und Online-Handel: Der Einsatz von digitalen Tools für Kundenberatung, Warenwirtschaft und Social Media spielt eine größere Rolle.
- Moderne Kundenberatung: Neben der kreativen Gestaltung floraler Werkstücke wird der Fokus stärker auf individuelle Kundenwünsche, Trends und Eventfloristik gelegt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung dar
- Einführung der gestreckten Abschlussprüfung
Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig.
Sie binden Sträuße und fertigen Kränze, Brautschmuck oder Trockengestecke nach eigenen Ideen oder den Wünschen ihrer Kunden. Sie dekorieren Schaufenster und Verkaufsräume und versorgen die Pflanzen im Laden. Bei der Auswahl von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten sie ihre Kunden und geben Pflegehinweise.
Sie ermitteln den Warenbedarf, holen Angebote ein, erledigen den Einkauf neuer Ware, berechnen Preise und bedienen die Kasse. Da viele Blumenläden mit Blumenversandhäusern und Onlineshops kooperieren, sind sie neben dem Tagesgeschäft im Blumenladen häufig auch für die Auslieferung von Blumen verantwortlich.
Besondere Anforderungen
Floristen und Floristinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet zur Mitte der Ausbildung statt (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.