Ausbildungsprofil

Kaufmann/frau für Mobilität und Verkehrsservice (ab August 2026)

Berufsbild

Mobilität wird immer vielfältiger, digitaler und kundenorientierter. Genau darauf reagiert der modernisierte Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice, der ab 1. August 2026 nach neuer Ausbildungsordnung angeboten wird.
Die Ausbildung bereitet Auszubildende darauf vor, Mobilitätsangebote professionell zu organisieren, Kundinnen und Kunden kompetent zu beraten und Serviceleistungen im Personenverkehr aktiv mitzugestalten.

Zentrale Tätigkeiten im Überblick

Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice:
  • beraten und betreuen Kundinnen und Kunden zu Mobilitäts- und Verkehrsangeboten,
  • verkaufen und erläutern Tickets, Tarife und Dienstleistungen,
  • nutzen digitale Informations- und Buchungssysteme,
  • wirken an der Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätsdienstleistungen mit,
  • kommunizieren – auch in Fremdsprachen – service- und lösungsorientiert,
  • handeln sicher in Stör-, Konflikt- oder Notfallsituationen und
  • unterstützen kaufmännische Prozesse im Unternehmen.

Einsatzbereiche

Ausbildungsmöglichkeiten bestehen u. a. bei
  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünden
  • Mobilitätsdienstleistern sowie
  • Reise- und Verkehrsserviceanbietern.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.