Die im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes tätige Fachberatung für inklusive Bildung fungiert als Lotse zwischen der beruflichen Orientierung und der betrieblichen Ausbildung von Menschen mit Behinderung.
Vielen Jugendlichen mit Behinderungen fällt es schwer, nach dem Schulabschluss einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Sie gehen dann oft in die Werkstatt für behinderte Menschen, obwohl es viele andere Optionen gibt. Eine Möglichkeit für junge Menschen mit Behinderung, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, ist die Fachpraktikerausbildung. Hier setzt die die neu geschaffene Stelle der Fachberatung an.
Die Aufgaben der Fachberatung für inklusive Bildung sind die bedarfsbezogene Beratung sowie die Koordination zwischen den beteiligten Stellen. Sie unterstützt geeignete Bewerberinnen und Bewerber bei der Suche nach einer Berufsausbildung im fachpraktischen Bereich gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie der zuständigen Berufsschule,
Hierfür werden vorzugsweise kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Kammerbezirk Köln angesprochen. Die Leistungen der Fachberaterin für inklusive Bildung beinhalten u.a.:
Akquisition von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Behinderung sowie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
Information und Beratung der Mitgliedsunternehmen über die Rahmenbedingungen der Ausbildung und Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderung
Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei der Beantragung von Förderleistungen zur Eingliederung und Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung
Kontakte zu den Kostenträgern und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen
Kontaktaufnahme zu Berufsschulen und Aufbau eines Netzwerks an Berufsschulen, die theoriereduzierten Unterricht für Fachpraktiker-Ausbildungen anbieten
Beratung und Begleitung der Auszubildenden mit Behinderung im Zusammenhang mit der Sicherung und dem Erhalt des Ausbildungsplatzes sowie einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Die IHK Köln berät interessierte Unternehmen, Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende zum Thema.
Fachpraktiker-Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Nach §66 des
Berufsbildungsgesetzes gibt es für Menschen, die wegen ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen.
Bei der IHK Köln sind derzeit folgenden Ausbildungsberufe zu nennen:
Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
Fachpraktiker/-in Küche
Fachpraktiker/-in für Metallbau
Fachpraktiker/-in im Verkauf
Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
Fachpraktiker/-in im Lager
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen
Helfer im Gastgewerbe
Landschaftsverband Rheinland (LVR) In Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt